Einführung einer Freizeitlärm - Richtlinie in Luxemburg Damit gemeint sind nicht die Sportanlagen, Gaststätten oder Kinderspielplätze, sondern Life-Musik Darbietungen, Rockmusikdarbietungen, Freilichtbühnen und ähnliches.

Öffentliche Petition Nr.884

Petent: Marco Denis

Ziel der Petition

Schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder vermindern vor allem dann, wenn die Nachbarschaft und die Allgemeinheit erheblich belästigt werden welche nicht nur von der Lautstärke der Geräusche abhängt sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Immissionsschutzrechtliche Grundsätze einzuführen wenn aufgrund baulicher Entwicklungen Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammenliegen. Immissionsschutzrechtliche Bewertungen einführen welche die von der Freizeitanlage ausgehenden Geräusche ermittelt und beurteilt.

Begründung der Petition

Rücksichtsname auf die Gesundheit und das Ruhebedürfnis der Bürger die Nahe an Freizeitanlagen wohnen durch Einführung von technischen Schutzmaßnahmen und zeitlichen Beschränkungen der Anlagen. Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können vermeiden und prüfen ob eine Freizeitanlage nach dem Bauplanungsrecht an bestimmten Standort zulässig ist. Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit der zu erwartenden Immissionen prüfen vor der Errichtung einer Freizeitanlage.

Sammeln der registrierten Unterschriften

Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 31 Unterschriften gültig.

Gültige Unterschriften

51 / 4 500

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Wichtige Informationen

Weiterführung als einfache Petition

Datum der Einreichung

28/10/2017

Öffnung der Unterschriftensammlung

06/12/2017

Zusätzliche Informationen