Welche Art Petition möchten Sie einreichen?

Es gibt zwei Arten von Petitionen: öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Öffentlichen Anhörungen, die sich aus ab dem 10. Mai 2023 zugelassenen öffentlichen Petitionen ergeben, finden automatisch NACH den Parlamentswahlen vom 8. Oktober 2023 statt, wenn die Abgeordnetenkammer neu konstituiert und eine neue Regierung gebildet ist. Neue Petitionen, die in der Zwischenzeit die Schwelle von 4.500 Unterschriften erreichen, behalten das Recht auf eine öffentliche Anhörung. Um jedoch sicherzustellen, dass dem Meinungsaustausch und den Schlussfolgerungen, die während dieser Anhörungen erzielt werden, durch klare Zusagen der Regierung und der Abgeordnetenkammer entsprochen wird, werden Petitionen, die kurz vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode eingereicht werden, erst in der nächsten Legislaturperiode erörtert. Petitionen, deren Unterschriftenzahl kürzlich die Schwelle erreicht hat und die bereits vom Petitionsausschuss bestätigt wurden, können, soweit dies möglich ist, bis Ende Juli 2023 öffentlich diskutiert werden.

Öffentliche Petition

Sammeln Sie Unterschriften für Ihr Anliegen.

Sammeln Sie 4.500 Unterschriften innerhalb von 6 Wochen. Gelingt Ihnen dies, wird ihre Petition im Parlament diskutiert. Sie tragen dann Ihr Anliegen bei einer öffentichen Anhörung vor.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt
  • Sie haben eine luxemburgische Sozialversicherungsnummer

Was geschieht, wenn Sie einen Petitionsantrag stellen?

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Eine öffentliche Petition einreichen

Sie stellen einen Petitionsantrag auf dieser Internetseite oder Sie schicken Ihr ausgefülltes Papierformular an die Parlamentsverwaltung.

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Ihr Antrag muss angenommen werden

Ihr Antrag wird geprüft. Erfüllt er alle Voraussetzungen, haben Sie 6 Wochen Zeit um 4.500 Unterschriften zu sammeln.

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Ihre Petition erreicht mindestens 4.500 Unterschriften

Wird Ihre Petition mehr als 4.500 Mal unterschrieben, findet eine öffentliche Anhörung im Parlament statt. Sie diskutieren Ihr Anliegen mit Abgeordneten und dem zuständigen Regierungsvertreter. Die Anhörung wird live übertragen.

*Achtung! Die Parlamentsverwaltung prüft regelmäßig die Gültigkeit der gesammelten Unterschriften (keine Duplikate etc.). Nach Ablauf der Unterzeichungsfrist wird eine gründliche Prüfung durchgeführt.

Einfache Petition

Formulieren Sie Ihr Anliegen oder Ihren Vorschlag.

 

Schicken Sie diese schriftlich als Petition an die Abgeordnetenkammer. Der Petitionsausschuss befasst sich mit Ihrer Petition und entscheidet über das weitere Vorgehen.

 

Was geschieht, wenn Sie eine einfache Petition starten?

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Verfassen Sie Ihr Anliegen

Formulieren Sie Ihr Anliegen, Ihre Bitte, Ihre Beschwerde oder Ihren Änderungsvorschlag in Briefform oder als E-mail.

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Schicken Sie Ihre Petition an das Parlament

Sie können Ihre einfache Petition per E-Mail oder als Brief an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer schicken. Sie können Ihre Petition auch nach Terminabsprache persönlich überreichen.

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Wir prüfen Ihre Petition

Die Mitglieder des Petitionsausschusses befassen sich mit Ihrer Petition. Die Abgeordneten haben folgende Möglichkeiten :

  • Eine Stellungnahme des zuständigen Ministers erfragen ;
  • Ihr Anliegen an den zuständigen Ausschuss im Parlament weitergeben ;
  • Sie können in eine Ausschusssitzung eingeladen werden. Die Abgeordneten können auch Experten oder Mitglieder betroffener Organisationen befragen oder sich vor Ort über das Thema informieren.
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Antwort

Sie werden per Brief über die Vorgehensweise des Petitionsausschusses informiert.