Häufig gestellte Fragen

Eine Petition ist das Gesuch einer Privatperson oder einer Gruppe von Privatpersonen an die Abgeordnetenkammer, um eine Entscheidung zugunsten des von ihr/ihnen vertretenen Anliegens herbeizuführen. Die Abgeordnetenkammer kümmert sich nicht um Petitionen, die sich auf individuelle Interessen beziehen

Es gibt zwei Arten von Petitionen: die einfache Petition und die öffentliche Petition. Nur öffentliche Petitionen können auf der Internetseite des Parlaments unterschrieben werden und unter bestimmten Voraussetzungen eine öffentliche Anhörung erreichen.

Im Gegensatz zu einer öffentlichen Petition können mit einer einfachen Petition keine Online-Unterschriften über die Internetseite der Abgeordnetenkammer gesammelt werden. Für einfache Petitionen ist auch keine öffentliche Anhörung vorgesehen.

Eine Petition darf jeder einreichen, der

  • mindestens 15 Jahre alt ist;

  • im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist, d. h. über eine nationale Kennnummer (13-stellige Sozialversicherungsnummer) verfügt. Der Urheber muss keinen Wohnsitz in Luxemburg haben,

  • die Petitioun muss über das Online-Formular auf dieser Seite oder über Papierformular eingereicht werden.

! Die Parlamentsverwaltung behält sich das Recht vor, die Identität des Urhebers einer Petition sowie jeden Unterzeichners im Nationalen Register natürlicher Personen zu überprüfen.

  • Das Anliegen muss von allgemeinem Interesse sein.
  • Die Petition darf keine persönlichen Bezüge haben (wie zum Beispiel einen Nachbarschaftsstreit oder ein Anliegen aus dem Kompetenzbereich einer Gemeinde) ; Vermeiden Sie Formulierungen mit “ich” oder “wir”).
  • Die Petition muss in verständlicher und neutraler Sprache verfasst sein und darf nicht gegen ethische Grundsätze verstoßen (keine rassistischen, sexistischen, homosexualitätsfeindlichen oder diskriminierenden Kommentare)

Bevor eine Petition auf der Internetseite zur Unterschrift freigegeben wird, prüft zunächst der Petitionsausschuss (“Petitionskommission”) des Parlaments, ob der Petitionsantrag  zulässig ist. Stimmt er/sie für die Veröffentlichung der Petition, müssen in einem zweiten Schritt auch die Fraktionschefs (Präsidentenkonferenz) zustimmen. Erst dann wird die Petition zur Unterschrift auf der Internetseite veröffentlicht.

Eine öffentliche Petition, die alle Zulassungsbedingungen erfüllt, steht sechs Wochen lang (42 Tage) auf der Internetseite des Parlaments zur Unterschrift. Gleichzeitig können auch Unterschriften in Papierform auf speziell dafür vorgesehenen Formularen gesammelt werden. Diese kann der Urheber einer Petition bei der Parlamentsverwaltung anfragen.

Erfüllt der Antrag nicht die oben aufgeführten Kriterien, kann er abgelehnt werden. Der Ausschuss kann in Einzelfällen darum bitten, den Text nachzubessern. Wird dem nicht innerhalb eines Monats Folge geleistet, kann die Petition nicht zur Unterschrift freigegeben werden.
Ein Petitionsantrag ist ebenfalls hinfällig, wenn innerhalb eines Jahres bereits eine Petition mit demselben Thema auf der Internetseite des Parlaments 
zur Unterschrift stand.

Wird eine öffentliche Petition innerhalb der sechs Wochen mindestens 4‘500 Mal unterschrieben, findet im Plenarsaal eine öffentliche Anhörung zu dem entsprechenden Anliegen mit Abgeordneten und dem zuständigen Regierungsmitglied statt. Online-Unterschriften und Unterschriftenlisten auf einem speziell dafür vorgesehenen Formular werden zusammengezählt.

Achtung! Die Parlamentsverwaltung prüft regelmäßig die Gültigkeit der gesammelten Unterschriften (keine Duplikate etc.). Nach Ablauf der Unterzeichungsfrist wird eine gründliche Prüfung durchgeführt.

Die Debatte wird live über das Parlamentsfernsehen ChamberTV übertragen und über diese Internetseite gestreamt. Die Tribüne des Plenarsaals ist für Publikum geöffnet. Die Tribüne ist über den Besuchereingang des Parlaments (rue de l’eau) zu erreichen ; Besucher müssen sich ausweisen und einer Sicherheitskontrolle unterziehen. 

Für Petitionsanliegen gilt eine Jahresfrist: im selben Jahr können nicht zwei Petitionen zum selben Thema auf der Internetseite des Parlaments zur Unterschrift freigegeben werden.

Eine öffentliche Petition kann in einer der drei Verwaltungssprachen eingereicht werden: Luxemburgisch, Deutsch und Französisch sind erlaubt. Der Urheber kann sein Anliegen auch in mehreren Sprachen formulieren. Petitionen werden nicht von der Parlamentsverwaltung übersetzt.

Einfache Petitionen sind schriftlich an den Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer zu richten.

Der Urheber kann:

  • seine Petition eigenhändig bei einem im Voraus vereinbarten Termin überreichen;
  • seine Petition per E-Mail an petition@chd.lu senden;
  • seine Petition per Post an folgende Adresse senden:

An den Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer
23, rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 Luxemburg

Der Urheber muss die Petition unterschreiben, seinen Namen und Vornamen sowie seinen Wohnsitz angeben.

Die einfache Petition wird im Petitionsausschuss besprochen/untersucht.

Der Petitionsausschuss kann den zuständigen Minister um eine Stellungnahme bitten, die Petition an einen anderen Parlamentsausschuss übermitteln, einen anderen Ausschuss um Stellungnahme bitten, den oder die Urheber in einer seiner Sitzungen anhören.

Der Petent wird per Post über die Vorgehensweise des Petitionsausschusses informiert. Alle Dokumente, die über den Werdegang einer Petition informieren,  werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Eine Petition darf jeder unterzeichnen, der mindestens 15 Jahre alt ist und im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist, d. h. über eine nationale Kennnummer (13-stellige Sozialversicherungsnummer) verfügt. Der Urheber/Unterzeichner muss keinen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Die Parlamentsverwaltung behält sich das Recht vor, die Identität des Urhebers einer Petition sowie jeden Unterzeichners im Nationalen Register natürlicher Personen zu überprüfen.

Die öffentliche Petiton kann ich:

  • direkt auf dieser Internetseite unterschreiben. Ich fülle dazu das digitale Formular aus;

  • handschriftlich auf Papier unterschreiben. Ich setze dazu meine Unterschrift auf ein spezielles Formular, das von der Parlamentsverwaltung zu jeder öffentlichen Petition ausgegeben werden kann.

Die persönlichen Daten der Urheber oder Unterzeichner einer Petition werden nur so lange informatisch gespeichert, wie es für die Bearbeitung des Petitionsanliegens notwendig ist. Danach werden alle Daten gelöscht. Die Parlamentsverwaltung kann persönliche Angaben im Nationalen Personenregister überprüfen.

Die digitale Unterschrift wird nur dann auf der Internetseite des Parlaments mit vollem Namen angezeigt*, wenn der Unterzeichner damit einverstanden ist. Bleibt sie verborgen, kennt nur die Verwaltung die Identität des Unterzeichners. Die Unterschriftenliste bleibt auf der Webseite verfügbar, bis der Petitionsausschuss das Ergebnis der öffentlichen Petition offiziell beglaubigt hat. Die persönlichen Daten werden bis zum Ende des Verfahrens gespeichert. 

*Die Anzeige der Unterschriftliste ist aus technischen Gründen noch nicht funktionsfähig.