Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.

Öffentliche Petition Nr.4235

Petent: Norbert Freymann

Ziel der Petition

Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).

Begründung der Petition

Wahlgerechtigkeit. Dem Norden und Osten mehr Mitbestimmung ermöglichen. Diese Petition ist eigentlich für keine Partei von Nachteil, da sie nicht parteiintern eingreift.

Wichtige Informationen

Zulässig

Datum der Einreichung

19/08/2026

Öffnung der Unterschriftensammlung

24/09/2026

Zusätzliche Informationen

Zulässig

Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.

Eingetragene Unterschriften

0 / 5 500

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Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.

Öffentliche Petition Nr.4235

Petent: Norbert Freymann

Ziel der Petition

Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).

Begründung der Petition

Wahlgerechtigkeit. Dem Norden und Osten mehr Mitbestimmung ermöglichen. Diese Petition ist eigentlich für keine Partei von Nachteil, da sie nicht parteiintern eingreift.

Zulässig

Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.

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Zulässig

Datum der Einreichung

19/08/2026

Öffnung der Unterschriftensammlung

24/09/2026

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