Anpassung des Akustik-Kriteriums für Förderungen (Klimabonus) bei Wärmepumpen: 40 dB(A) beibehalten, aber am Immissionsort (Fenster) statt an der Grundstücksgrenze bewerten. - Die Petitionen
Anpassung des Akustik-Kriteriums für Förderungen (Klimabonus) bei Wärmepumpen: 40 dB(A) beibehalten, aber am Immissionsort (Fenster) statt an der Grundstücksgrenze bewerten.
Öffentliche Petition Nr.4074
Petent: Radu Stefan Acsinte
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
Im aktuellen Kontext geopolitischer Instabilität und Energieschocks - insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg im Iran und den Verwerfungen auf den Energiemärkten - muss Luxemburg seine Energie-Resilienz stärken, indem die Einführung effizienter und CO₂-armer Heizlösungen wie Wärmepumpen beschleunigt wird. Wir fordern, ausschließlich für den Zugang zu Förderungen/Subventionen (Klimabonus) für Wärmepumpen, die derzeit angewandte Methode der akustischen Kontrolle anzupassen: Der Grenzwert von 40 dB(A) soll beibehalten werden, jedoch soll die Bewertung am relevanten Immissionsort erfolgen (an dem Fenster, das der nächstgelegenen lärmempfindlichen Nutzung beim Nachbarn entspricht) und nicht an der Grundstücksgrenze.
Begründung der Petition
1) Energie-Resilienz Die aktuelle Krise zeigt, dass ein Land, das für seine Energie stark von außen abhängig ist, Preisschocks und Versorgungsunterbrechungen ausgesetzt ist. Eine beschleunigte Umstellung auf leistungsfähige und CO₂-arme Heizsysteme trägt dazu bei, diese Verwundbarkeit zu verringern. 2) Ein Kriterium ,,Grundstücksgrenze" ist in dicht bebauten Gebieten zu restriktiv Der offizielle Rechner schallrechner.lu weist darauf hin, dass zur Förderungseignung einer Wärmepumpe die Einhaltung eines Pegels von 40 dB(A) an der Grenze des nächstgelegenen bebaubaren Nachbargrundstücks nachzuweisen ist. In der Praxis ist dieser Referenzpunkt insbesondere für Doppelhaushälften, dichte Siedlungen und Mehrfamilienhäuser sehr restriktiv, da die Außeneinheit häufig nicht ausreichend weit von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt werden kann. 3) Schutz der Nachbarn beibehalten - aber mit einer realistischeren und relevanteren Messlogik Wir verlangen keine Erhöhung des Grenzwertes: 40 dB(A) bleiben bestehen. Wir verlangen lediglich, den Referenzpunkt so anzupassen, dass er der tatsächlichen Exposition des Nachbarn entspricht (Immissionsort). Das ist kohärenter mit dem Schutzzweck. 4) Beispiel einer pragmatischeren Vorgehensweise in Deutschland In Deutschland wird die Bewertung von Geräuschen technischer Anlagen anhand eines ,,Immissionsorts" vorgenommen: Die LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) präzisiert, dass sich dieser Immissionsort 0,5 m vor dem Fenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums (Schlafzimmer, Wohnzimmer usw.) befindet. Diese Herangehensweise schützt Personen dort, wo sie tatsächlich leben (Fenster/Innenräume), und verhindert gleichzeitig, dass Projekte allein wegen kleiner Grundstücke unnötig blockiert werden.
Wichtige Informationen
Zulässig
Datum der Einreichung
20/04/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
14/05/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
13/05/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4074 wurde am 13-05-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 14-05-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 24-06-2026 um 23:59
Zulässig
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
0 / 5 500
Anpassung des Akustik-Kriteriums für Förderungen (Klimabonus) bei Wärmepumpen: 40 dB(A) beibehalten, aber am Immissionsort (Fenster) statt an der Grundstücksgrenze bewerten.
Öffentliche Petition Nr.4074
Petent: Radu Stefan Acsinte
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
Im aktuellen Kontext geopolitischer Instabilität und Energieschocks - insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg im Iran und den Verwerfungen auf den Energiemärkten - muss Luxemburg seine Energie-Resilienz stärken, indem die Einführung effizienter und CO₂-armer Heizlösungen wie Wärmepumpen beschleunigt wird. Wir fordern, ausschließlich für den Zugang zu Förderungen/Subventionen (Klimabonus) für Wärmepumpen, die derzeit angewandte Methode der akustischen Kontrolle anzupassen: Der Grenzwert von 40 dB(A) soll beibehalten werden, jedoch soll die Bewertung am relevanten Immissionsort erfolgen (an dem Fenster, das der nächstgelegenen lärmempfindlichen Nutzung beim Nachbarn entspricht) und nicht an der Grundstücksgrenze.
Begründung der Petition
1) Energie-Resilienz Die aktuelle Krise zeigt, dass ein Land, das für seine Energie stark von außen abhängig ist, Preisschocks und Versorgungsunterbrechungen ausgesetzt ist. Eine beschleunigte Umstellung auf leistungsfähige und CO₂-arme Heizsysteme trägt dazu bei, diese Verwundbarkeit zu verringern. 2) Ein Kriterium ,,Grundstücksgrenze" ist in dicht bebauten Gebieten zu restriktiv Der offizielle Rechner schallrechner.lu weist darauf hin, dass zur Förderungseignung einer Wärmepumpe die Einhaltung eines Pegels von 40 dB(A) an der Grenze des nächstgelegenen bebaubaren Nachbargrundstücks nachzuweisen ist. In der Praxis ist dieser Referenzpunkt insbesondere für Doppelhaushälften, dichte Siedlungen und Mehrfamilienhäuser sehr restriktiv, da die Außeneinheit häufig nicht ausreichend weit von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt werden kann. 3) Schutz der Nachbarn beibehalten - aber mit einer realistischeren und relevanteren Messlogik Wir verlangen keine Erhöhung des Grenzwertes: 40 dB(A) bleiben bestehen. Wir verlangen lediglich, den Referenzpunkt so anzupassen, dass er der tatsächlichen Exposition des Nachbarn entspricht (Immissionsort). Das ist kohärenter mit dem Schutzzweck. 4) Beispiel einer pragmatischeren Vorgehensweise in Deutschland In Deutschland wird die Bewertung von Geräuschen technischer Anlagen anhand eines ,,Immissionsorts" vorgenommen: Die LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) präzisiert, dass sich dieser Immissionsort 0,5 m vor dem Fenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums (Schlafzimmer, Wohnzimmer usw.) befindet. Diese Herangehensweise schützt Personen dort, wo sie tatsächlich leben (Fenster/Innenräume), und verhindert gleichzeitig, dass Projekte allein wegen kleiner Grundstücke unnötig blockiert werden.
Zulässig
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
0 / 5 500
Wichtige Informationen
Zulässig
Datum der Einreichung
20/04/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
14/05/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
13/05/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4074 wurde am 13-05-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 14-05-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 24-06-2026 um 23:59