Verkürzung der maximalen Vertragsbindung bei Telekommunikationsverträgen - Die Petitionen
Verkürzung der maximalen Vertragsbindung bei Telekommunikationsverträgen
Öffentliche Petition Nr.4019
Petent: Oleksandr Borysov
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
In Luxemburg löst die vorzeitige Kündigung eines Standard-Glasfaser-Internetvertrags über 50 €/Monat derzeit Strafen von bis zu 1.200 € aus, berechnet als Prozentsatz der verbleibenden monatlichen Zahlungen im Rahmen der anfänglichen 24-monatigen Vertragsbindung. Diese Petition fordert, dass das luxemburgische Recht Internetvertragsbindungen auf 6 Monate begrenzt und vorzeitige Kündigungsgebühren reguliert.
Begründung der Petition
Nach geltendem luxemburgischem Recht verpflichten sich Verbraucher, die einen Glasfaser-Internetvertrag mit fester Laufzeit abschließen, zu einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Eine vorzeitige Kündigung führt zu Strafen, die als Prozentsatz aller verbleibenden monatlichen Zahlungen berechnet werden - bis zum vollen Wert des Vertrags. Diese Strafen gelten unabhängig vom Kündigungsgrund: schlechte Servicequalität, Umzug in ein Gebiet ohne Abdeckung, finanzielle Schwierigkeiten oder einfach das Finden eines besseren Angebots. Der Verbraucher trägt alle Risiken; der Anbieter trägt keines. Die wichtigsten Glasfaseranbieter in Luxemburg haben alle die gleiche maximale 24-monatige Vertragsbindung übernommen, die gesetzlich zulässig ist, obwohl sie als kommerzielle Wettbewerber dargestellt werden. Da die nationale Glasfaserinfrastruktur weitgehend geteilt wird - alternative Anbieter leasen Zugang zum selben Netz - bleibt der Wettbewerb bei den Vertragsbedingungen begrenzt. Der einzige Anbieter mit einer eigenständigen Kabelinfrastruktur, der Koaxialkabel betreibt, bietet Verträge ohne Mindestbindung an, was zeigt, dass dieses Modell auf dem luxemburgischen Markt kommerziell tragfähig ist. Europäischer Rahmen und Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten Der EU-Kodex für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2018/1972, Artikel 105) legt 24 Monate als maximal zulässige Dauer fest - es ist kein empfohlener Standard. Die Mitgliedstaaten können im nationalen Recht eine kürzere Obergrenze festlegen. Mehrere Mitgliedstaaten haben diese Flexibilität genutzt. Dänemark hat beispielsweise eine Obergrenze von 6 Monaten für private Verträge über elektronische Kommunikation eingeführt. Andere Nachbarländer Luxemburgs haben Märkte, in denen Angebote ohne Vertragsbindung zur kommerziellen Norm geworden sind. Die Forderung Änderung des luxemburgischen Telekommunikationsgesetzes zur Festlegung einer maximalen Vertragsbindung von 6 Monaten für private Internetverträge. Dabei sollte vorgeschrieben werden, dass jede vorzeitige Kündigungsgebühr auf die tatsächlich dokumentierten Kosten des Anbieters begrenzt wird.
Wichtige Informationen
Zulässig
Datum der Einreichung
24/03/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
14/05/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
13/05/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4019 wurde am 13-05-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 14-05-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 24-06-2026 um 23:59
Zulässig
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
0 / 5 500
Verkürzung der maximalen Vertragsbindung bei Telekommunikationsverträgen
Öffentliche Petition Nr.4019
Petent: Oleksandr Borysov
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
In Luxemburg löst die vorzeitige Kündigung eines Standard-Glasfaser-Internetvertrags über 50 €/Monat derzeit Strafen von bis zu 1.200 € aus, berechnet als Prozentsatz der verbleibenden monatlichen Zahlungen im Rahmen der anfänglichen 24-monatigen Vertragsbindung. Diese Petition fordert, dass das luxemburgische Recht Internetvertragsbindungen auf 6 Monate begrenzt und vorzeitige Kündigungsgebühren reguliert.
Begründung der Petition
Nach geltendem luxemburgischem Recht verpflichten sich Verbraucher, die einen Glasfaser-Internetvertrag mit fester Laufzeit abschließen, zu einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Eine vorzeitige Kündigung führt zu Strafen, die als Prozentsatz aller verbleibenden monatlichen Zahlungen berechnet werden - bis zum vollen Wert des Vertrags. Diese Strafen gelten unabhängig vom Kündigungsgrund: schlechte Servicequalität, Umzug in ein Gebiet ohne Abdeckung, finanzielle Schwierigkeiten oder einfach das Finden eines besseren Angebots. Der Verbraucher trägt alle Risiken; der Anbieter trägt keines. Die wichtigsten Glasfaseranbieter in Luxemburg haben alle die gleiche maximale 24-monatige Vertragsbindung übernommen, die gesetzlich zulässig ist, obwohl sie als kommerzielle Wettbewerber dargestellt werden. Da die nationale Glasfaserinfrastruktur weitgehend geteilt wird - alternative Anbieter leasen Zugang zum selben Netz - bleibt der Wettbewerb bei den Vertragsbedingungen begrenzt. Der einzige Anbieter mit einer eigenständigen Kabelinfrastruktur, der Koaxialkabel betreibt, bietet Verträge ohne Mindestbindung an, was zeigt, dass dieses Modell auf dem luxemburgischen Markt kommerziell tragfähig ist. Europäischer Rahmen und Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten Der EU-Kodex für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2018/1972, Artikel 105) legt 24 Monate als maximal zulässige Dauer fest - es ist kein empfohlener Standard. Die Mitgliedstaaten können im nationalen Recht eine kürzere Obergrenze festlegen. Mehrere Mitgliedstaaten haben diese Flexibilität genutzt. Dänemark hat beispielsweise eine Obergrenze von 6 Monaten für private Verträge über elektronische Kommunikation eingeführt. Andere Nachbarländer Luxemburgs haben Märkte, in denen Angebote ohne Vertragsbindung zur kommerziellen Norm geworden sind. Die Forderung Änderung des luxemburgischen Telekommunikationsgesetzes zur Festlegung einer maximalen Vertragsbindung von 6 Monaten für private Internetverträge. Dabei sollte vorgeschrieben werden, dass jede vorzeitige Kündigungsgebühr auf die tatsächlich dokumentierten Kosten des Anbieters begrenzt wird.
Zulässig
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
0 / 5 500
Wichtige Informationen
Zulässig
Datum der Einreichung
24/03/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
14/05/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
13/05/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4019 wurde am 13-05-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 14-05-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 24-06-2026 um 23:59