Verbot von Glücksspielautomaten in Cafés Bars Resaurants - Die Petitionen
Verbot von Glücksspielautomaten in Cafés Bars Resaurants
Öffentliche Petition Nr.3999
Petent: Roland Etienne François Schmitz
Ziel der Petition
Diese Petition fordert ein Verbot von Glücksspielautomaten in Cafés und ähnlichen Gastronomiebetrieben. Diese Automaten sind leicht zugänglich und führen häufig dazu, dass Menschen unkontrolliert Geld verspielen. Besonders problematisch ist, dass sie in alltäglichen Orten wie Cafés stehen, die eigentlich Treffpunkte für Familien, Jugendliche und die Gemeinschaft sein sollten. Stattdessen werden sie zu Orten, an denen Glücksspiel gefördert wird. Glücksspielautomaten können zu finanziellen Problemen, Spielsucht und sozialen Schwierigkeiten führen. Wenn sie in Cafés frei zugänglich sind, sinkt die Hemmschwelle, Geld zu verspielen, erheblich. Besonders gefährdet sind Menschen mit geringem Einkommen sowie junge Erwachsene. Cafés sollten Orte der Begegnung, der Entspannung und des sozialen Austauschs sein - keine Orte, an denen Glücksspiel gefördert wird. Daher fordert diese Petition die zuständigen Behörden und politischen Entscheidungsträger auf, Glücksspielautomaten in Cafés zu verbieten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht zu leisten.
Begründung der Petition
Glücksspielautomaten können für einen Teil der Bevölkerung in Luxemburg zu ernsthaften sozialen und finanziellen Problemen führen. Durch ihre schnelle Spielabfolge, ständige Verfügbarkeit und gezielte Anreize fördern sie ein hohes Suchtpotenzial. Betroffene verlieren oft innerhalb kurzer Zeit große Geldbeträge, was zu Verschuldung, familiären Konflikten und psychischem Druck führen kann. Kritiker sehen darin eine schleichende Ruinierung besonders gefährdeter Menschen und fordern strengere Regulierung sowie stärkeren Spielerschutz.
Zulässig
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
0 / 5 500
Wichtige Informationen
Zulässig
Datum der Einreichung
05/03/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
26/03/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
25/03/2026
Die öffentliche Petition Nr. 3999 wurde am 25-03-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 26-03-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 06-05-2026 um 23:59