Anpassung der Kriterien zur Bewertung des Hörverlustes für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung im Zusammenhang mit angepassten Brandmeldeanlagen

Einfache Petition Nr.3949

Petent: Rosine May

Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:

Text der Petition

Mit dieser Petition wird eine gezielte Anpassung der gesetzlichen Bewertungsmodalitäten des Hörverlustes im Rahmen der Pflegeversicherung beantragt, sofern diese Bewertung den Zugang zu technischen Hilfsmitteln im Bereich des Brandschutzes für gehörlose und schwerhörige Personen bestimmt. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung unter anderem auf einer Bewertung der Hörfähigkeit des besseren Ohres mit Korrektur durch dauerhaftes Hörgerät, sofern möglich, beruht. Maßgeblich ist dabei ein Hörverlust von mindestens 75 dB, berechnet als arithmetischer Mittelwert der relevanten Sprachfrequenzen. Diese Bewertungsmethode ist im Rahmen einer allgemeinen funktionellen Beurteilung grundsätzlich sachgerecht, stößt jedoch im spezifischen Bereich des Brandschutzes an ihre Grenzen. Hörgeräte werden nicht dauerhaft getragen und werden insbesondere während des Schlafes abgelegt. Gerade in dieser Situation besteht jedoch ein erhöhtes Risiko bei Bränden im häuslichen Umfeld. Die Bewertung der korrigierten Hörleistung spiegelt daher nicht die tatsächliche Gefährdungssituation und die reale Wahrnehmungsfähigkeit von akustischen Alarmsignalen wider. In der Praxis führt dies dazu, dass Personen mit erheblichem nicht korrigiertem Hörverlust vom Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für angepasste Brandmeldeanlagen (visuelle, vibrierende oder vernetzte Systeme) ausgeschlossen werden, obwohl diese für ihre Sicherheit unerlässlich sind. Die Petition beantragt daher, dass für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung im Zusammenhang mit angepassten Brandmeldeanlagen die Bewertung des Hörverlustes ohne Berücksichtigung von Hörgeräten oder anderen Hörhilfen erfolgen kann. Diese Anpassung wäre auf diesen spezifischen Leistungsbereich beschränkt und würde die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeversicherung nicht in Frage stellen. Sie würde eine sachgerechte, präventive und lebensschützende Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen.

Wichtige Informationen

In Bearbeitung

Datum der Einreichung

15/04/2026

Zusätzliche Informationen

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Anpassung der Kriterien zur Bewertung des Hörverlustes für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung im Zusammenhang mit angepassten Brandmeldeanlagen

Einfache Petition Nr.3949

Petent: Rosine May

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Mit dieser Petition wird eine gezielte Anpassung der gesetzlichen Bewertungsmodalitäten des Hörverlustes im Rahmen der Pflegeversicherung beantragt, sofern diese Bewertung den Zugang zu technischen Hilfsmitteln im Bereich des Brandschutzes für gehörlose und schwerhörige Personen bestimmt. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung unter anderem auf einer Bewertung der Hörfähigkeit des besseren Ohres mit Korrektur durch dauerhaftes Hörgerät, sofern möglich, beruht. Maßgeblich ist dabei ein Hörverlust von mindestens 75 dB, berechnet als arithmetischer Mittelwert der relevanten Sprachfrequenzen. Diese Bewertungsmethode ist im Rahmen einer allgemeinen funktionellen Beurteilung grundsätzlich sachgerecht, stößt jedoch im spezifischen Bereich des Brandschutzes an ihre Grenzen. Hörgeräte werden nicht dauerhaft getragen und werden insbesondere während des Schlafes abgelegt. Gerade in dieser Situation besteht jedoch ein erhöhtes Risiko bei Bränden im häuslichen Umfeld. Die Bewertung der korrigierten Hörleistung spiegelt daher nicht die tatsächliche Gefährdungssituation und die reale Wahrnehmungsfähigkeit von akustischen Alarmsignalen wider. In der Praxis führt dies dazu, dass Personen mit erheblichem nicht korrigiertem Hörverlust vom Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für angepasste Brandmeldeanlagen (visuelle, vibrierende oder vernetzte Systeme) ausgeschlossen werden, obwohl diese für ihre Sicherheit unerlässlich sind. Die Petition beantragt daher, dass für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung im Zusammenhang mit angepassten Brandmeldeanlagen die Bewertung des Hörverlustes ohne Berücksichtigung von Hörgeräten oder anderen Hörhilfen erfolgen kann. Diese Anpassung wäre auf diesen spezifischen Leistungsbereich beschränkt und würde die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeversicherung nicht in Frage stellen. Sie würde eine sachgerechte, präventive und lebensschützende Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen.

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15/04/2026

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