Gesetzliche Regulierung und Schutz des Berufs ,,Psychologe" in Luxemburg - Die Petitionen
Gesetzliche Regulierung und Schutz des Berufs ,,Psychologe" in Luxemburg
Öffentliche Petition Nr.3939
Petent: Brix Tommy Wilmes Ernster
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
Diese Petition fordert die gesetzliche Regulierung des Berufs des Psychologen in Luxemburg sowie den Schutz der Berufsbezeichnung ,,Psychologe". Ziel ist es, eine verbindliche Zulassungspflicht einzuführen, klare Mindestqualifikationen festzulegen und ein Kontroll- sowie Disziplinarsystem zu schaffen, um die Qualität psychologischer Leistungen sicherzustellen und Patientinnen und Patienten wirksam vor Missbrauch zu schützen.
Begründung der Petition
In Luxemburg ist der Beruf des Psychologen bislang nicht gesetzlich geregelt. Die Berufsbezeichnung ,,Psychologe" ist nicht geschützt, sodass sich jede Person - unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation - als Psychologe ausgeben kann. Dies stellt ein erhebliches Risiko für Menschen dar, die sich in psychischer oder emotionaler Not befinden und auf fachlich fundierte Hilfe angewiesen sind. Psychologische Interventionen greifen direkt in das Denken, Fühlen und Handeln von Menschen ein und können tiefgreifende Auswirkungen auf deren Gesundheit, Lebensführung und persönliche Entwicklung haben. Ohne gesetzliche Mindestanforderungen an Ausbildung und Kompetenzen besteht die Gefahr von Fehldiagnosen, unangemessenen Behandlungsmethoden, emotionalem oder finanziellen Missbrauch sowie nachhaltigen psychischen Schäden. Derzeit verfügen Betroffene kaum über rechtliche Mittel, um sich gegen Fehlverhalten sogenannter ,,Psychologen" zur Wehr zu setzen, da ohne Regulierung weder klare Berufsstandards noch ein zuständiges Aufsichts- oder Disziplinarorgan existieren. Dies führt zu einer Schutzlücke, die insbesondere vulnerable Personen betrifft. Eine gesetzliche Regulierung würde: • die Qualität psychologischer Leistungen sichern, • Patientinnen und Patienten vor unqualifizierten Anbietern schützen, • klare berufliche Standards und ethische Regeln festlegen, • Transparenz und Vertrauen in psychologische Angebote schaffen, • und die Gleichstellung mit anderen Gesundheitsberufen gewährleisten. Als Mindestvoraussetzung für die Ausübung des Berufs sollte ein abgeschlossenes universitäres Psychologiestudium von mindestens fünf Jahren (300 ECTS) festgelegt werden, wie es in vielen europäischen Ländern bereits Standard ist. Ergänzend ist die Einrichtung eines unabhängigen Organs zur Berufsaufsicht und zur Ahndung von Verstößen gegen ethische und fachliche Standards erforderlich. Die gesetzliche Regulierung des gesamten Tätigkeitsfeldes der Psychologie dient somit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Qualitätssicherung professioneller Hilfe und dem berechtigten Vertrauen der Bevölkerung in psychologische Fachkräfte.
Unterschriftensammlung läuft
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
1 / 5 500
Wichtige Informationen
Sammeln von Unterschriften
Datum der Einreichung
23/01/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
05/02/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
05/02/2026
Die öffentliche Petition Nr. 3939 kann ab dem 05-02-2026 unterschrieben werden
04/02/2026
Die öffentliche Petition Nr. 3939 wurde am 04-02-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 05-02-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 18-03-2026 um 23:59