Gesetzliche Regulierung und Schutz des Berufs ,,Psychologe" in Luxemburg

Öffentliche Petition Nr.3939

Petent: Brix Tommy Wilmes Ernster

Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:

Ziel der Petition

Diese Petition fordert die gesetzliche Regulierung des Berufs des Psychologen in Luxemburg sowie den Schutz der Berufsbezeichnung ,,Psychologe". Ziel ist es, eine verbindliche Zulassungspflicht einzuführen, klare Mindestqualifikationen festzulegen und ein Kontroll- sowie Disziplinarsystem zu schaffen, um die Qualität psychologischer Leistungen sicherzustellen und Patientinnen und Patienten wirksam vor Missbrauch zu schützen.

Begründung der Petition

In Luxemburg ist der Beruf des Psychologen bislang nicht gesetzlich geregelt. Die Berufsbezeichnung ,,Psychologe" ist nicht geschützt, sodass sich jede Person - unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation - als Psychologe ausgeben kann. Dies stellt ein erhebliches Risiko für Menschen dar, die sich in psychischer oder emotionaler Not befinden und auf fachlich fundierte Hilfe angewiesen sind. Psychologische Interventionen greifen direkt in das Denken, Fühlen und Handeln von Menschen ein und können tiefgreifende Auswirkungen auf deren Gesundheit, Lebensführung und persönliche Entwicklung haben. Ohne gesetzliche Mindestanforderungen an Ausbildung und Kompetenzen besteht die Gefahr von Fehldiagnosen, unangemessenen Behandlungsmethoden, emotionalem oder finanziellen Missbrauch sowie nachhaltigen psychischen Schäden. Derzeit verfügen Betroffene kaum über rechtliche Mittel, um sich gegen Fehlverhalten sogenannter ,,Psychologen" zur Wehr zu setzen, da ohne Regulierung weder klare Berufsstandards noch ein zuständiges Aufsichts- oder Disziplinarorgan existieren. Dies führt zu einer Schutzlücke, die insbesondere vulnerable Personen betrifft. Eine gesetzliche Regulierung würde: • die Qualität psychologischer Leistungen sichern, • Patientinnen und Patienten vor unqualifizierten Anbietern schützen, • klare berufliche Standards und ethische Regeln festlegen, • Transparenz und Vertrauen in psychologische Angebote schaffen, • und die Gleichstellung mit anderen Gesundheitsberufen gewährleisten. Als Mindestvoraussetzung für die Ausübung des Berufs sollte ein abgeschlossenes universitäres Psychologiestudium von mindestens fünf Jahren (300 ECTS) festgelegt werden, wie es in vielen europäischen Ländern bereits Standard ist. Ergänzend ist die Einrichtung eines unabhängigen Organs zur Berufsaufsicht und zur Ahndung von Verstößen gegen ethische und fachliche Standards erforderlich. Die gesetzliche Regulierung des gesamten Tätigkeitsfeldes der Psychologie dient somit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Qualitätssicherung professioneller Hilfe und dem berechtigten Vertrauen der Bevölkerung in psychologische Fachkräfte.

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Wichtige Informationen

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Datum der Einreichung

23/01/2026

Öffnung der Unterschriftensammlung

05/02/2026

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