Autoversicherer sollten verpflichtet werden, dem Kunden im Schadensfall 1. die günstigste Schadensabwicklung aufzuzeigen und ihn 2. automatisch darüber in Kenntnis zu setzen, zu wessen Lasten der Schaden geht (Bonus-Malus-System) - Die Petitionen
Autoversicherer sollten verpflichtet werden, dem Kunden im Schadensfall 1. die günstigste Schadensabwicklung aufzuzeigen und ihn 2. automatisch darüber in Kenntnis zu setzen, zu wessen Lasten der Schaden geht (Bonus-Malus-System)
Öffentliche Petition Nr.3477
Petent: Christiane Zügel-Jung
Ziel der Petition
Autoversicherer sind aktuell nicht verpflichtet, dem Kunden beim Einreichen eines Schadens die für diesen günstigste Schadensabwicklung anzubieten. Gerade bei kleineren Schäden kann es wesentlich günstiger sein, den Schaden selbst zu bezahlen, an Stelle bei der Versicherung über die nächsten Jahre einen höheren Tarif zu bezahlen. Zudem sind sie nicht verpflichtet, den Kunden automatisch darüber zu informieren, zu wessen Lasten der Schaden schlussendlich geht, vor allem bei nicht eindeutiger Schuldfrage. Der Kunde sieht es dann erst an einer Erhöhung der Tarife, wobei er bei frühzeitigem Bescheid vielleicht noch weitere Informationen zur besseren Klärung des Sachverhaltes hätte beitragen oder auch rechtzeitig Widerspruch einlegen können.
Begründung der Petition
Durch die fehlende Verpflichtung der Autoversicherer entsteht dem Kunden möglicherweise ein finanzieller Schaden, der durch eine bessere Information hätte verhindert werden können
Unterschriftensammlung abgeschlossen
Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 65 Unterschriften gültig.
Gültige Unterschriften
65 / 4 500
Wichtige Informationen
Abgeschlossen
Datum der Einreichung
15/12/2024
Öffnung der Unterschriftensammlung
17/01/2025
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
08/05/2025
Beendigungsbescheid
07/05/2025
Die öffentliche Petition Nr. 3477 wurde am 07-05-2025 abgeschlossen
12/03/2025
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
12/03/2025
Die öffentliche Petition Nr. 3477 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 12-03-2025 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 65
12/03/2025
Gültige Online-Unterschriften: 65
28/02/2025
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 3477 ist am 28-02-2025 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 1
17/01/2025
Die öffentliche Petition Nr. 3477 kann ab dem 17-01-2025 unterschrieben werden
16/01/2025
Zulässigkeitsbescheid
16/01/2025
Die öffentliche Petition Nr. 3477 wurde am 16-01-2025 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
15/01/2025
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 15-01-2025 betreffend die Petition Nr. 3477 fällt positiv aus
15/12/2024
Die öffentliche Petition Nr. 3477 wurde am 15-12-2024 eingereicht.