Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte. - Die Petitionen
Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte.
Öffentliche Petition Nr.3018
Petent: Maria Tzanidakis
Ziel der Petition
Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte für mehr Sicherheit der Bürger.
Begründung der Petition
An allen öffentlichen Straßen sollten große Sandstreukästen zur Verfügung stehen. Streuenpflichtige externe Firmen oder Personen sollten mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht streuen. Die Kommunen sollten Ordnungshüter wie die Strafzettelverteiler zur Observierung der privaten Straßen einer Gemeinde bei Glatteis einstellen und für die Sicherheit der Bürger, diejenigen mit einem Bußgeld belegen, die nicht auf den Gehwegen vor Eigentümer Grundstücken streuen. Aktuell schiebt jeder diese Verantwortung auf andere und keiner fühlt sich verantwortlich. Das geht nicht. Es muss eine gesetzliche Anpassung und eine detaillierte Beschreibung von Pflicht, Ausübung und Konsequenz her, an Orten, an denen die Gemeinde es nicht übernehmen könnte. Sie dient zur besseren Sicherheit der Bürger bei Glatteis und einer verbesserten Verteilung und Pflichtenregelung auf die Verantwortung bezogen. Es muss eine eindeutige Gesetzesregelung her, damit man auch auf Straßen mit Glatteis gehen kann. Sand ist besser als Salz. Eine Wintergebühr für Haushalte um den Streudienst durch die Kommune zu leisten, wenn gewährleistet wird, dass auf allen Gehwegen der Gemeinden gestreut wird, ist bezogen auf Sicherheit der Bürger eine vernünftige Regelung für alle Haushalte, organisatorisch gesehen, ähnlich wie das Beispiel der Müllabfuhr.
Sammeln der registrierten Unterschriften
Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 28 Unterschriften gültig.
Gültige Unterschriften
28 / 4 500
Wichtige Informationen
Weiterführung als einfache Petition
Datum der Einreichung
17/01/2024
Öffnung der Unterschriftensammlung
26/01/2024
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
30/04/2024
Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 3018 am 30-04-2024
13/03/2024
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
13/03/2024
Die öffentliche Petition Nr. 3018 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-03-2024 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 28
13/03/2024
Gültige Online-Unterschriften: 28
08/03/2024
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 3018 ist am 08-03-2024 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 28
26/01/2024
Die öffentliche Petition Nr. 3018 kann ab dem 26-01-2024 unterschrieben werden
25/01/2024
Zulässigkeitsbescheid
25/01/2024
Die öffentliche Petition Nr. 3018 wurde am 25-01-2024 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
24/01/2024
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 24-01-2024 betreffend die Petition Nr. 3018 fällt positiv aus
17/01/2024
Die öffentliche Petition Nr. 3018 wurde am 17-01-2024 eingereicht.