Die Vermittlungsgebühren sollten vom Eigentümer bezahlt werden - Die Petitionen
Die Vermittlungsgebühren sollten vom Eigentümer bezahlt werden
Öffentliche Petition Nr.2950
Petent: Ioanna Boumpoureka
Ziel der Petition
Um die Hausvermietung zugänglicher zu machen.
Begründung der Petition
Agenturgebühren bedeuten für Mieter zusätzliche Vorkosten, die bereits durch hohe Ausgaben wie die Kaution belastet sind. Dies stellt eine erhebliche Herausforderung für junge Menschen dar, die eine Wohnung mieten möchten, da es das erforderliche anfängliche Kapital erhöht. Ich schlage vor, dass Eigentümer diese Gebühren tragen, indem sie ihren direkten Nutzen aus Immobiliendienstleistungen anerkennen. Eigentümer profitieren davon, Fachleute damit zu beauftragen, die Immobilie zu präsentieren, potenzielle Mieter zu überprüfen und insgesamt alle Formalitäten zu regeln. Diese Umverteilung der Verantwortung würde zu einem gerechteren und zugänglicheren Vermietungsprozess beitragen, insbesondere für junge Mieter, die mit finanziellen Einschränkungen konfrontiert sind.
Unterschriftensammlung abgeschlossen
Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 559 Unterschriften gültig.
Gültige Unterschriften
559 / 4 500
Wichtige Informationen
Abgeschlossen
Datum der Einreichung
10/11/2023
Öffnung der Unterschriftensammlung
26/01/2024
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
06/05/2024
Beendigungsbescheid
30/04/2024
Die öffentliche Petition Nr. 2950 wurde am 30-04-2024 abgeschlossen
13/03/2024
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
13/03/2024
Die öffentliche Petition Nr. 2950 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-03-2024 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 559
13/03/2024
Gültige Online-Unterschriften: 559
08/03/2024
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2950 ist am 08-03-2024 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 559
26/01/2024
Die öffentliche Petition Nr. 2950 kann ab dem 26-01-2024 unterschrieben werden
25/01/2024
Zulässigkeitsbescheid
25/01/2024
Die öffentliche Petition Nr. 2950 wurde am 25-01-2024 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
24/01/2024
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 24-01-2024 betreffend die Petition Nr. 2950 fällt positiv aus
10/11/2023
Die öffentliche Petition Nr. 2950 wurde am 10-11-2023 eingereicht.