Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg - Die Petitionen
Es ist ein interner Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal oder wenden Sie sich an den Support ( ID: 999479a6-56ad-470d-bffd-efcfd19288b3 / Time: 2025-05-13T14:48:01 ).
Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg
Öffentliche Petition Nr.2129
Petent: Traumainstitut Luxemburg / Taboo asbl
Ziel der Petition
Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen: In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der "Vergewaltigungsbegriff" weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst entscheiden kann, und sich somit nicht wehrt, wird von Missbrauch anstelle von Vergewaltigung gesprochen. Dieser Unterschied, welcher auch mit einem Unterschied im Strafmaß einhergeht, sollte überarbeitet werden um Opfer besser schützen (auch präventiv) und unterstützen zu können. Verjährungsfrist und Strafmaß: Nicht adäquate Verjährungsfristen, sowie das Ausmaß der Strafen für Sexualverbrechen, stellen für die Genesung der Opfer große, fast schon unmögliche Hindernisse dar, und zum Teil sogar die berechtigte Gefahr der Retraumatisierung. Des Weiteren verbleiben viele Opfer im Schweigen, da es entweder zu spät ist oder sie überzeugt sind, dass der Täter keine, oder nur eine sehr geringe Strafe erhalten wird, sie als Opfer jedoch sehr viel Kraft und Unterstützung brauchen, um den Prozess einer Anklage überhaupt schaffen zu können. Bevor ein Opfer mit nötiger Unterstützung und Therapie die Kraft findet sich gegen die Täter zu wehren (vor allem bei massivem Missbrauch und Vergewaltigungen sowie psychischem Druck über Jahre der Kindheit und Jugend) ist die Strafe bereits verjährt. Ferner leiden viel Opfer an Dissoziationen, Gedächtnisinhalte sind oft nicht abrufbar, vor allem solange der Täterkontakt noch besteht und es keine interne und externe Sicherheit der Opfer gibt. Des weiteren erschüttern Bewährungsstrafen für Sexualstraftäter (auch an Minderjährigen) Opfer und geben ihnen das Gefühl, dass es je "eh nichts bringt" sich zu wehren. Somit bleibt die Dunkelziffer der Opfer sexueller Gewalt enorm hoch. Schätzungen gehen von 1 von 5 Personen aus, die in Ihrem Leben sexuellen Missbrauch / Gealt erleben. Daher sollen Strafmass und Definintionen überarbeitet werden und somit Opfern gezeigt wird, dass sie und ihr Leidensweg ernstgenommen werden und eine Aussage ist nicht sinnlos ist.
Begründung der Petition
Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen: In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der ""Vergewaltigungsbegriff"" weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst entscheiden kann, und sich somit nicht wehrt, wird von Missbrauch anstelle von Vergewaltigung gesprochen. Dieser Unterschied, welcher auch mit einem Unterschied im Strafmaß einhergeht, sollte überarbeitet werden um Opfer besser schützen (auch präventiv) und unterstützen zu können. Verjährungsfrist und Strafmaß: Nicht adäquate Verjährungsfristen, sowie das Ausmaß der Strafen für Sexualverbrechen, stellen für die Genesung der Opfer große, fast schon unmögliche Hindernisse dar, und zum Teil sogar die berechtigte Gefahr der Retraumatisierung. Des Weiteren verbleiben viele Opfer im Schweigen, da es entweder zu spät ist oder sie überzeugt sind, dass der Täter keine, oder nur eine sehr geringe Strafe erhalten wird, sie als Opfer jedoch sehr viel Kraft und Unterstützung brauchen, um den Prozess einer Anklage überhaupt schaffen zu können. Bevor ein Opfer mit nötiger Unterstützung und Therapie die Kraft findet sich gegen die Täter zu wehren (vor allem bei massivem Missbrauch und Vergewaltigungen sowie psychischem Druck über Jahre der Kindheit und Jugend) ist die Strafe bereits verjährt. Ferner leiden viel Opfer an Dissoziationen, Gedächtnisinhalte sind oft nicht abrufbar, vor allem solange der Täterkontakt noch besteht und es keine interne und externe Sicherheit der Opfer gibt. Des weiteren erschüttern Bewährungsstrafen für Sexualstraftäter (auch an Minderjährigen) Opfer und geben ihnen das Gefühl, dass es je ""eh nichts bringt"" sich zu wehren. Somit bleibt die Dunkelziffer der Opfer sexueller Gewalt enorm hoch. Schätzungen gehen von 1 von 5 Personen aus, die in Ihrem Leben sexuellen Missbrauch / Gealt erleben. Daher sollen Strafmass und Definintionen überarbeitet werden und somit Opfern gezeigt wird, dass sie und ihr Leidensweg ernstgenommen werden und eine Aussage ist nicht sinnlos ist.
Öffentliche Anhörung
Wichtige Informationen
Schwelle erreicht - geht in die öffentliche Anhörung über
Datum der Einreichung
30/11/2021
Öffnung der Unterschriftensammlung
07/01/2022
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
16/05/2022
Eine öffentliche Ausschuss-Anhörung betreffend die öffentliche Petition Nr. 2129 fand am 16-05-2022 statt
24/03/2022
Die öffentliche Petition Nr. 2129 hat am 24-03-2022 das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften erreicht
24/03/2022
Gültige Online-Unterschriften: 4637
18/02/2022
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2129 ist am 18-02-2022 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 4656
07/01/2022
Die öffentliche Petition Nr. 2129 kann ab dem 07-01-2022 unterschrieben werden
06/01/2022
Zulässigkeitsbescheid
06/01/2022
Die öffentliche Petition Nr. 2129 wurde am 06-01-2022 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
05/01/2022
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 05-01-2022 betreffend die Petition Nr. 2129 fällt positiv aus
30/11/2021
Die öffentliche Petition Nr. 2129 wurde am 30-11-2021 eingereicht.
Unterschriftensammlung abgeschlossen
Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 4637 Unterschriften gültig.
Gültige Unterschriften
4 637 / 4 500