Ëffentlech n°2916

Petitionnär/in: Claudia Avenanti

Petition gegen erzwungenes Umgangsrecht mit Großeltern / Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

Zil vun der Petitioun

Die Petition setzt sich nachdrücklich für das Recht von Kindern ein, den Umgang mit ihren Großeltern zu verweigern, insbesondere wenn sie aufgrund von schlechten Erfahrungen oder traumatischen Erlebnissen berechtigte Bedenken haben. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder soll und muss immer ... méi

Motivatioun vun der Petitioun

Kindeswohl im Mittelpunkt: Das Wohl des Kindes sollte immer vorrangig berücksichtigt werden. Wenn ein Kind den Umgang mit seinen Großeltern aus guten Gründen ablehnt, müssen diese Gründe ernsthaft in Betracht gezogen werden.Schlechte Erfahrungen und Trauma: Kinder können in ihrer Beziehung zu ... méi

ofgelaf  22.02.2024
68 /4.500
2%
gesammelt Ënnerschrëften

Petitioun deelen

D’Etappe vun dëser Petitioun

Icon process
13.03.2024

Ufro fir d'Weiderféieren vun der Petitioun a Form vun enger einfacher Petitioun

13.03.2024

Déi ëffentlech Petitioun Nr. 2916 huet de Seuil vu 4500 Ënnerschrëfte bis den 13-03-2024 net erreecht - Zuel vun den Ënnerschrëften no der Validatioun: 68

13.03.2024

Validéiert elektronesch Ënnerschrëften : 68

23.02.2024

Den Delai fir déi ëffentlech Petitioun Nr. 2916 z'ënnerschreiwen ass den 23-02-2024 ofgelaf - Zuel vun den elektroneschen Ënnerschrëfte virun der Validatioun : 68

12.01.2024

Déi ëffentlech Petitioun Nr. 2916 ka vum 12-01-2024 un ënnerschriwwe ginn

11.01.2024

Deklaratioun vun der Recevabilitéit

11.01.2024

D'ëffentlech Petitioun Nr. 2916 gouf den 11-01-2024 vun der Presidentekonferenz als recevabel deklaréiert.

Recevabilitéit: recevabel

Ufank vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 12-01-2024 um 0h00

Schluss vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 22-02-2024 um 23h59

10.01.2024

Den Avis vun der Petitiounskommissioun vum 10-01-2024 iwwert d'ëffentlech Petitioun Nr. 2916 ass positiv

Avis vun der Petitiounskommissioun: positiv

05.10.2023

D'ëffentlech Petitioun Nr. 2916 gouf den 05-10-2023 deposéiert.

Titel vun der Petitioun: Petition gegen erzwungenes Umgangsrecht mit Großeltern / Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

Zil vun der Petitioun: Die Petition setzt sich nachdrücklich für das Recht von Kindern ein, den Umgang mit ihren Großeltern zu verweigern, insbesondere wenn sie aufgrund von schlechten Erfahrungen oder traumatischen Erlebnissen berechtigte Bedenken haben. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder soll und muss immer an erster Stelle stehen.

 

Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

 

Motivatioun vum generellen Interesse vun der Petitioun: Kindeswohl im Mittelpunkt: Das Wohl des Kindes sollte immer vorrangig berücksichtigt werden. Wenn ein Kind den Umgang mit seinen Großeltern aus guten Gründen ablehnt, müssen diese Gründe ernsthaft in Betracht gezogen werden.Schlechte Erfahrungen und Trauma: Kinder können in ihrer Beziehung zu ihren Großeltern negative Erfahrungen oder traumatische Ereignisse erlebt haben, die ihre Entscheidung, den Umgang zu verweigern, rechtfertigen. Erzwungener Umgang könnte das Kind weiter belasten.

Kindeswille respektieren: Es ist von entscheidender Bedeutung, den Willen des Kindes zu respektieren, insbesondere wenn es alt genug ist, um seine Entscheidung selbst zu treffen. Die Meinung und die Gefühle des Kindes sollten angemessen berücksichtigt werden.

Psychische und emotionale Gesundheit: Erzwungener Umgang kann die psychische und emotionale Gesundheit des Kindes erheblich beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen haben. Es ist sehr wichtig, für die Zukunft der Kinder, dass die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über das Umgangsrecht mit Großeltern sorgfältig überarbeitet und angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in allen Fällen vorrangig berücksichtigt wird.

Insbesondere sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Individuelle Bewertung: Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, unter Berücksichtigung der einzigartigen Umstände und des Wohlergehens des Kindes.

Kindeswille respektieren: Der ausdrückliche Wille des Kindes sollte bei Entscheidungen über den Umgang mit Großeltern ernsthaft berücksichtigt werden.

Ganzheitlicher Ansatz: Die Gesetzgebung sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.