Für die Kastrations-, Sterilisations- und Kennzeichnungspflicht der Katzen - Pétitions
Für die Kastrations-, Sterilisations- und Kennzeichnungspflicht der Katzen
Pétition ordinaire n°438
Pétitionnaire : Schëfflénger Déiereschutzveräin
Déposé par: ANDRE Sacha, Président
Texte de la pétition
Überfüllte Tierheime und Pflegestellen bei Tierschutzorganisationen, hunderte heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks - und die Zahl der Tiere steigt stetig weiter: Wir appelieren an die Regierung, Kastrationsgebote für Katzen zu erlassen, um die Überpopulation einzudämmen. Derartige Gebote sind die einzig zukunftsfähige Lösung, um eine unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren. Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen - diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen und in Tierschutzorganisationen warten hunderte Tiere auf ein neues Zuhause. Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen in Deutschland inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Luxemburg sollte diesen Beispielen folgen. Die Kastrationspflicht, ist ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz gegen das Elend der Tiere. Viele freilebende Tiereleiden unter Nahrungsmangel sowie unter Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Oft droht den Tieren dann ein langer Leidensweg bis zum qualvollen Tod. Auch zu Problemen führen zum einen hygienische Belastungen und latente Gesundheitsgefahren für den Menschen, zum anderen Wurmbefall und Infektionskrankheiten sowie Mangelernährung vieler freilaufender Katzen. Um den ""dramatischen Populationsanstieg"" in den Griff zubekommen, wollen wir eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.
Informations clés
Clôturée
Date de dépôt
15/12/2014
Informations complémentaires
Historique de la pétition
21/01/2015
La pétition ordinaire n°438 est clôturée, le 21-01-2015
16/12/2014
Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire
15/12/2014
Reclassement de la pétition publique n°438, n'ayant pas atteint le seuil de 4 500 signatures, en pétition ordinaire, le 15-12-2014
Lien vers la pétition publique n°438
Für die Kastrations-, Sterilisations- und Kennzeichnungspflicht der Katzen
Pétition ordinaire n°438
Pétitionnaire : Schëfflénger Déiereschutzveräin
Déposé par: ANDRE Sacha, Président
Texte de la pétition
Überfüllte Tierheime und Pflegestellen bei Tierschutzorganisationen, hunderte heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks - und die Zahl der Tiere steigt stetig weiter: Wir appelieren an die Regierung, Kastrationsgebote für Katzen zu erlassen, um die Überpopulation einzudämmen. Derartige Gebote sind die einzig zukunftsfähige Lösung, um eine unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren. Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen - diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen und in Tierschutzorganisationen warten hunderte Tiere auf ein neues Zuhause. Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen in Deutschland inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Luxemburg sollte diesen Beispielen folgen. Die Kastrationspflicht, ist ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz gegen das Elend der Tiere. Viele freilebende Tiereleiden unter Nahrungsmangel sowie unter Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Oft droht den Tieren dann ein langer Leidensweg bis zum qualvollen Tod. Auch zu Problemen führen zum einen hygienische Belastungen und latente Gesundheitsgefahren für den Menschen, zum anderen Wurmbefall und Infektionskrankheiten sowie Mangelernährung vieler freilaufender Katzen. Um den ""dramatischen Populationsanstieg"" in den Griff zubekommen, wollen wir eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.
Informations clés
Clôturée
Date de dépôt
15/12/2014
Informations complémentaires
Historique de la pétition
21/01/2015
La pétition ordinaire n°438 est clôturée, le 21-01-2015
16/12/2014
Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire
15/12/2014
Reclassement de la pétition publique n°438, n'ayant pas atteint le seuil de 4 500 signatures, en pétition ordinaire, le 15-12-2014
Lien vers la pétition publique n°438