Einführung der Wahrnehmungspflicht beider Elternteile mit dem geteilten Sorgerecht und dem geteilten Erziehungsrecht des Kindes für 25 Jahre, unabhängig von Alimentenzahlungen, zum Wohle des Kindes ohne dass ein Elternteil sich der Verantwortung entziehen kann.

Pétition ordinaire n°2110

Pétitionnaire : Maria Tzanidakis

Texte de la pétition

Es ist diskriminierend für eine in Vollzeit berufstätige alleinerziehende Person das Kind für 25 Jahre allein großziehen zu müssen. Ein Elternteil kommt mit Alimenten, um die Tatsache herum, dass es auch für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist &zur sorgerechtlichen Verantwortung heran gezogen werden sollte. Auch dieser Elternteil sollte zum Wohle des Kindes für eine gute Beziehungsbindung zu beiden Elternteilen mit der Sorgerechts &Erziehungspflicht gleichermaßen einbezogen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt heutzutage auch in Vollzeit berufstätig ist, sollte eine physische Unterstützung durch den anderen gesetzlich möglich gemacht werden, um diesen Elternteil betreuungstechnisch zu entlasten, gerade unter der Woche abends oder an Wochenenden. Beide Elternteile sollten vor dem Gesetz die Pflicht auferlegt bekommen, sich zu jeweils 50% mit 15 Tagen am Stück im Monat, anstatt jedes zweite Wochenende direkt &voll um das Kind zu kümmern.

Informations clés

Clôturée

Date de dépôt

30/03/2022

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Einführung der Wahrnehmungspflicht beider Elternteile mit dem geteilten Sorgerecht und dem geteilten Erziehungsrecht des Kindes für 25 Jahre, unabhängig von Alimentenzahlungen, zum Wohle des Kindes ohne dass ein Elternteil sich der Verantwortung entziehen kann.

Pétition ordinaire n°2110

Pétitionnaire : Maria Tzanidakis

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Es ist diskriminierend für eine in Vollzeit berufstätige alleinerziehende Person das Kind für 25 Jahre allein großziehen zu müssen. Ein Elternteil kommt mit Alimenten, um die Tatsache herum, dass es auch für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist &zur sorgerechtlichen Verantwortung heran gezogen werden sollte. Auch dieser Elternteil sollte zum Wohle des Kindes für eine gute Beziehungsbindung zu beiden Elternteilen mit der Sorgerechts &Erziehungspflicht gleichermaßen einbezogen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt heutzutage auch in Vollzeit berufstätig ist, sollte eine physische Unterstützung durch den anderen gesetzlich möglich gemacht werden, um diesen Elternteil betreuungstechnisch zu entlasten, gerade unter der Woche abends oder an Wochenenden. Beide Elternteile sollten vor dem Gesetz die Pflicht auferlegt bekommen, sich zu jeweils 50% mit 15 Tagen am Stück im Monat, anstatt jedes zweite Wochenende direkt &voll um das Kind zu kümmern.

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30/03/2022

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