Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

Weitere Informationen

Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Begrenzung des politischen Aktivitäten von Abgeordneten/Bürgermeister.

Öffentliche Petition

4234

Datum der Einreichung 19/08/2026

ZIEL : Zurzeit nimmt das Abgeordnetenmandat 20 Wochenstunden politischen Urlaub in Anspruch. So mancher Bürgermeister/in hat bereits 40 Wochenstunden politischen Urlaub in seiner Gemeinde. Dies ergibt dann 60 Wochenstunden. In Luxemburg liegt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden. Ziel der Petition ist es die politische Arbeit auf 40 Wochenstunden zu begrenzen. So darf ein Bürgermeister/in, welche/r bereits in seiner Gemeinde laut Gesetz 40. Wochenstunden politischen Urlaub von gesetzeswegen zusteht, keine weiteren Aktivitäten annehmen. Dies ermöglicht dann auch politische Arbeit auf mehr Menschen zu verteilen.

Sammeln von Unterschriften

34

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

26 / 5 500

Zum Schutz von Käufern bei einem Kauf auf Plan (VEFA - Vente en l'état futur d'achèvement)

Öffentliche Petition

4243

Datum der Einreichung 04/09/2026

ZIEL : Diese Petition schlägt die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für Immobilienbauträger vor, auf eigene Kosten einen zugelassenen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser soll in jeder Bauphase den Fortschritt der Arbeiten kontrollieren und die Freigabe der jeweiligen Zahlungsraten durch die Käufer genehmigen. Dadurch wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Käufer bei einem Erwerb auf Plan (VEFA) schützt.

Sammeln von Unterschriften

34

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

355 / 5 500

Bearbeitungsgebühr : Einführung des Grundsatzes der vertraglichen Gegenseitigkeit und eines Rechts auf pauschale Entschädigung für Verbraucher bei Pflichtverletzungen und Systemausfällen von Unternehmen

Öffentliche Petition

4238

Datum der Einreichung 25/08/2026

ZIEL : Gegenstand dieser Petition ist die Stärkung der Verbraucherrechte in Luxemburg durch die Aufnahme eines strikten Grundsatzes der vertraglichen und finanziellen Gegenseitigkeit gegenüber Gewerbetreibenden und Dienstleistern (insbesondere in den Bereichen Banken, Versicherungen, Telekommunikation, Energie und Online-Handel) in das Verbraucherschutzgesetz (Code de la consommation). Das verfolgte Ziel besteht darin, Nutzern und Verbrauchern das gesetzliche Recht einzuräumen, pauschale Bearbeitungsgebühren geltend zu machen oder eine automatische und gesetzlich geregelte Entschädigung zu erhalten, wenn anhaltende technische Störungen, die Nichtverfügbarkeit digitaler Schnittstellen oder vom Anbieter zu vertretende Bearbeitungsrückstände den Nutzer dazu zwingen, zeitaufwendige manuelle Schritte zu unternehmen, um vertragliche Pflichten zu erfüllen oder Rechte durchzusetzen. Darüber hinaus fordert die Petition den zwingenden und automatischen Erlass aller Bearbeitungsgebühren, Mahnkosten oder Vertragsstrafen seitens des Dienstleisters, sobald eine Verzögerung oder Erschwernis auf eine technische Störung der anbietereigenen IT-Systeme zurückzuführen ist.

Sammeln von Unterschriften

34

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

13 / 5 500

Aktuelle öffentliche Debatten

Aufgrund laufender Arbeiten ist die Rubrik „Öffentliche Anhörungen“ derzeit nicht verfügbar. Das Einreichen, Einsehen und Unterzeichnen von Petitionen ist davon nicht betroffen.

Die nächste öffentliche Anhörung findet am Mittwoch, 21. Oktober 2026, um 9 Uhr über die Petititon n°4004 - Stärkung der luxemburgischen Sprache als verpflichtend zu erlernende Integrationssprache in Luxemburg statt.