Öffentliche Petition - Die Petitionen
Öffentliche Petition
Als Petent müssen Sie
- mindestens 15 Jahre alt sein;
- eine nationale Sozialversicherungsnummer (CNS-Nummer) besitzen. (13-stellige Sozialversicherungsnummer oder als "Matricule" bekannt) haben.
Um Ihre Petition elektronisch einzureichen, benötigen Sie einen Zugang zu eAccess.
Anmeldung mithilfe eines LuxTrust-Produkts (Karte, Signing Stick) oder einer eID-Karte
Anmeldung mithilfe eines mobilen Geräts und der GouvID-Anwendung
Anmeldung mit einer digitalen Identität aus einem anderen europäischen Land
Wenn Sie keinen eAccess-Zugang haben, können Sie Ihr ausgefülltes Formular mit einer beglaubigten Unterschrift per Post schicken oder persönlich in der Abgeordnetenkammer abgeben. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen und sich zum Empfang der Abgeordnetenkammer zwischen 9:00 und 17:00 Uhr von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) begeben. Außerhalb dieser Zeiten ist es notwendig, einen Termin zu vereinbaren.
Welche Schritte sind bei einer öffentlichen Petition zu durchlaufen?
Ihre Petition in einer öffentlichen Anhörung vertreten
Wenn Ihre Petition die Schwelle von 5500 Unterschriften erreicht hat, wird sie im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erörtert. Sie werden eingeladen, Ihr Anliegen vor den Abgeordneten und den zuständigen Ministern zu vertreten. Die öffentliche Anhörung wird live übertragen.