Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Zum Schutz der Grundfreiheiten und der individuellen Souveränität im Rahmen der Einführung von eIDAS 2.0 (Eu-Verordnung über elektronische Identifizierung)

Öffentliche Petition

3842

Datum der Einreichung 16/10/2025

ZIEL : Diese Petition hat zum Ziel, in Luxemburg das grundlegende Recht jedes Bürgers zu gewährleisten, die Nutzung der europäischen digitalen Identität (eIDAS 2.0) abzulehnen, ohne negative Folgen, soziale Ausgrenzung, Einschränkungen beim Zugang zu öffentlichen oder privaten Dienstleistungen oder administrativen bzw. wirtschaftlichen Druck befürchten zu müssen. Die im Jahr 2024 verabschiedete EU-Verordnung eIDAS 2.0 führt die sogenannte ,,Europäische digitale Identitäts-Wallet" ein, mit der sich Bürger in der gesamten Europäischen Union digital ausweisen und elektronisch signieren können. Obwohl das erklärte Ziel darin besteht, digitale Interaktionen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, haben mehrere Organisationen, Fachleute und unabhängige Institutionen - darunter EDRi, Epicenter.works, die Privacy First Foundation, die Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie über 300 europäische Cybersicherheitsexperten - erhebliche Bedenken hinsichtlich der technischen und rechtlichen Auswirkungen geäußert. Die wichtigsten Risiken sind: Mögliche Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Übermäßige Zentralisierung und Verknüpfung von Daten (Identität, Gesundheit, Finanzen, Verwaltung), was Profiling oder Massenüberwachung ermöglichen könnte; Fehlende effektive Freiwilligkeit, wenn der Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen faktisch von der Nutzung der digitalen Identität abhängt; Digitale Ausgrenzung und indirekte Diskriminierung älterer, vulnerabler oder technikferner Personen; Einschränkung der individuellen Souveränität und Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten. Diese Punkte werfen Fragen zur Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere den Artikeln 5, 6 und 7 (Rechtmäßigkeit und Freiwilligkeit der Einwilligung), sowie zu den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union auf. Die Petition fordert das Parlament auf: feierlich zu bekräftigen, dass die Nutzung der europäischen digitalen Identität in Luxemburg streng freiwillig bleibt; nicht-digitale Alternativen für alle wichtigen Dienste dauerhaft sicherzustellen; jede Form direkter oder indirekter Verpflichtung im Zusammenhang mit der digitalen Identität abzulehnen; sicherzustellen, dass die nationale Umsetzung von eIDAS 2.0 mit der luxemburgischen Verfassung, der EU-Grundrechtecharta und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) im Einklang steht; auf europäischer Ebene das Prinzip der freien technologischen Wahl und der informierten Einwilligung zu verteidigen. Diese Initiative richtet sich nicht gegen den technologischen Fortschritt, sondern soll gewährleisten, dass dieser Fortschritt im Einklang mit den Grundwerten der luxemburgischen Gesellschaft steht: Freiheit, Menschenwürde und Schutz der Privatsphäre.

Sammeln von Unterschriften

42

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

1 / 5 500

Pour la reconnaissance de la Fibromyalgie

Öffentliche Petition

3719

Datum der Einreichung 15/06/2025

ZIEL : La Fibromyalgie reconnue par une maladie et prise en compte pour bénéficier d'une invalidité

Sammeln von Unterschriften

8

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

235 / 5 500

Pétition pour l'impartialité dans les décisions judiciaires concernant les mineurs.

Öffentliche Petition

3718

Datum der Einreichung 14/06/2025

ZIEL : Cette pétition est lancée pour demander une réforme urgente dans l'organisation judiciaire des affaires relatives à la jeunesse. Au Luxembourg, la protection de l'enfance est régie notamment par la loi du 16 décembre 2008 relative à la protection de la jeunesse, qui confère au juge de la jeunesse la compétence de prendre des mesures éducatives, y compris des ordonnances de placement, lorsque la santé, la sécurité ou la moralité du mineur sont gravement compromises. Aujourd'hui, au Luxembourg, un juge de la jeunesse peut ordonner le placement d'un enfant mineur hors de son milieu familial, puis être le même magistrat appelé à statuer sur la demande de mainlevée de cette mesure. Cela pose un grave problème d'impartialité, contraire aux principes fondamentaux du droit.

Sammeln von Unterschriften

8

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

101 / 5 500

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