Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Eine nationale Antwort auf die Wohnungskrise ist notwendig

Öffentliche Petition

4246

Datum der Einreichung 11/09/2026

ZIEL : Diese Petition zielt darauf ab, die Regierung und die Abgeordnetenkammer aufzufordern, den ,,Logementsdësch" zu erweitern und zu einer Nationalen Kommission zur Bekämpfung der Wohnungskrise zu institutionalisieren, die monatlich unter der Leitung des Premierministers tagt. Diese Kommission sollte neben den zuständigen Ministerien (Wohnungsbau, Inneres, Umwelt und andere) den Syvicol, die Arbeitnehmerkammer (Chambre des Salariés), die Handwerkskammer (Chambre des Métiers), den Bankenverband (ABBL), die Wohnungsbaubeobachtungsstelle (Observatoire de l'habitat), die Immobilienkammer (Chambre Immobilière) sowie im Verbraucherschutz aktive Nichtregierungsorganisationen (ULC, Fondation pour l'accès au logement, Mieterschutz asbl) umfassen. Die Aufgabe dieser Kommission bestünde darin, eine mehrjährige nationale Antwort auf die Wohnungskrise auszuarbeiten, zu koordinieren und deren Umsetzung zu beschleunigen sowie der Abgeordnetenkammer mindestens zweimal im Jahr über die geplanten Maßnahmen und deren Fortschritte zu berichten. Zu den Maßnahmen, die die Kommission unter anderem prüfen könnte, gehören: • Die Ausgabe eines jährlichen öffentlichen Wohnungsbau-Anleiheprogramms von über 500 Millionen Euro für die Dauer von 4 Jahren, das vollständig in die Schaffung oder den Erwerb von bezahlbarem Wohnraum investiert wird. • Ein nationales Ziel von 20 % bezahlbarem Wohnraum. • Die Verdopplung des Höchstbetrags der Staatsgarantie für die Aufnahme eines Wohnungsbaudarlehens, um Erstkäufern den Zugang zu Krediten zu erleichtern.

Sammeln von Unterschriften

41

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

80 / 5 500

Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.

Öffentliche Petition

4235

Datum der Einreichung 19/08/2026

ZIEL : Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).

Sammeln von Unterschriften

12

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

49 / 5 500

Moratoire sur la vente et l'utilisation en public des lunettes connectées à caméra et à IA tant que la loi ne protège pas suffisamment la population.

Öffentliche Petition

4301

Datum der Einreichung 09/10/2026

ZIEL : Les pétitionnaires demandent au Gouvernement et à la Chambre des Députés d'instaurer un moratoire, c'est-à-dire une interdiction temporaire, de la vente, de la promotion et de l'utilisation dans les lieux accessibles au public au Luxembourg des lunettes connectées grand public équipées d'une caméra ou d'une analyse visuelle par intelligence artificielle. Ce moratoire resterait en vigueur jusqu'à l'adoption d'un cadre légal qui protège efficacement les personnes filmées, enregistrées ou analysées à leur insu. Les aides techniques utilisées par les personnes aveugles, malvoyantes ou en situation de handicap, ainsi que les équipements professionnels spécialisés utilisés dans un cadre défini, seraient exclus du moratoire, y compris pour leur utilisation. Les pétitionnaires demandent également au Gouvernement de défendre, au niveau de l'Union européenne, des règles communes protégeant les personnes face à ces appareils.

Sammeln von Unterschriften

41

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

90 / 5 500

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