Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Modification nécessaire de la loi sur les forêts

Öffentliche Petition

3814

Datum der Einreichung 27/09/2025

ZIEL : L'état préoccupant de nos forêts, aggravé par les effets du changement climatique, entraîne une multiplication des arbres morts ou fragilisés. Ces arbres représentent un danger réel : ils peuvent s'effondrer sur les voies publiques en une fraction de seconde, sans signe annonciateur. Or, la législation forestière actuelle ne prévoit aucune obligation claire pour les communes ni pour les propriétaires forestiers privés de retirer préventivement ces arbres dangereux à proximité des chemins et sentiers. Cette lacune constitue un risque sérieux pour les promeneurs et usagers de la forêt.

Sammeln von Unterschriften

13

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

45 / 5 500

Pétition pour la promotion du contrôle et de l'élimination des espèces invasives au Luxembourg.

Öffentliche Petition

3853

Datum der Einreichung 22/10/2025

ZIEL : Cette pétition appelle le gouvernement luxembourgeois à prendre des mesures actives contre la propagation des espèces invasives telles que le raton laveur, l'ouette d'Égypte et le frelon asiatique, afin de protéger la biodiversité, l'agriculture et le bien-être public du pays.

Sammeln von Unterschriften

34

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

16 / 5 500

Zum Schutz der Grundfreiheiten und der individuellen Souveränität im Rahmen der Einführung von eIDAS 2.0 (Eu-Verordnung über elektronische Identifizierung)

Öffentliche Petition

3842

Datum der Einreichung 16/10/2025

ZIEL : Diese Petition hat zum Ziel, in Luxemburg das grundlegende Recht jedes Bürgers zu gewährleisten, die Nutzung der europäischen digitalen Identität (eIDAS 2.0) abzulehnen, ohne negative Folgen, soziale Ausgrenzung, Einschränkungen beim Zugang zu öffentlichen oder privaten Dienstleistungen oder administrativen bzw. wirtschaftlichen Druck befürchten zu müssen. Die im Jahr 2024 verabschiedete EU-Verordnung eIDAS 2.0 führt die sogenannte ,,Europäische digitale Identitäts-Wallet" ein, mit der sich Bürger in der gesamten Europäischen Union digital ausweisen und elektronisch signieren können. Obwohl das erklärte Ziel darin besteht, digitale Interaktionen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, haben mehrere Organisationen, Fachleute und unabhängige Institutionen - darunter EDRi, Epicenter.works, die Privacy First Foundation, die Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie über 300 europäische Cybersicherheitsexperten - erhebliche Bedenken hinsichtlich der technischen und rechtlichen Auswirkungen geäußert. Die wichtigsten Risiken sind: Mögliche Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Übermäßige Zentralisierung und Verknüpfung von Daten (Identität, Gesundheit, Finanzen, Verwaltung), was Profiling oder Massenüberwachung ermöglichen könnte; Fehlende effektive Freiwilligkeit, wenn der Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen faktisch von der Nutzung der digitalen Identität abhängt; Digitale Ausgrenzung und indirekte Diskriminierung älterer, vulnerabler oder technikferner Personen; Einschränkung der individuellen Souveränität und Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten. Diese Punkte werfen Fragen zur Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere den Artikeln 5, 6 und 7 (Rechtmäßigkeit und Freiwilligkeit der Einwilligung), sowie zu den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union auf. Die Petition fordert das Parlament auf: feierlich zu bekräftigen, dass die Nutzung der europäischen digitalen Identität in Luxemburg streng freiwillig bleibt; nicht-digitale Alternativen für alle wichtigen Dienste dauerhaft sicherzustellen; jede Form direkter oder indirekter Verpflichtung im Zusammenhang mit der digitalen Identität abzulehnen; sicherzustellen, dass die nationale Umsetzung von eIDAS 2.0 mit der luxemburgischen Verfassung, der EU-Grundrechtecharta und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) im Einklang steht; auf europäischer Ebene das Prinzip der freien technologischen Wahl und der informierten Einwilligung zu verteidigen. Diese Initiative richtet sich nicht gegen den technologischen Fortschritt, sondern soll gewährleisten, dass dieser Fortschritt im Einklang mit den Grundwerten der luxemburgischen Gesellschaft steht: Freiheit, Menschenwürde und Schutz der Privatsphäre.

Sammeln von Unterschriften

34

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

69 / 5 500

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