Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Gesetzliche Regulierung und Schutz des Berufs ,,Psychologe" in Luxemburg

Öffentliche Petition

3939

Datum der Einreichung 23/01/2026

ZIEL : Diese Petition fordert die gesetzliche Regulierung des Berufs des Psychologen in Luxemburg sowie den Schutz der Berufsbezeichnung ,,Psychologe". Ziel ist es, eine verbindliche Zulassungspflicht einzuführen, klare Mindestqualifikationen festzulegen und ein Kontroll- sowie Disziplinarsystem zu schaffen, um die Qualität psychologischer Leistungen sicherzustellen und Patientinnen und Patienten wirksam vor Missbrauch zu schützen.

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42

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

75 / 5 500

Eenheet anstatt Trennung am Bildungswiesen (Projet Alpha, Europaschoulen,..)

Öffentliche Petition

3908

Datum der Einreichung 21/12/2025

ZIEL : Inklusioun vun alle Kanner, onofhängeg vun hirem Migratiounshannergrond, am selwechte Bildungssystem. Schaffe vun adequate pädagogeschen a kulturelle Mëttelen an der Grondschoul wei och an de Lyceen fir eng geënten Generatioun ze garantéieren.

Sammeln von Unterschriften

21

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Eingetragene Unterschriften

34 / 5 500

Anpassung der Kriterien zur Bewertung des Hörverlustes für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung im Zusammenhang mit angepassten Brandmeldeanlagen

Öffentliche Petition

3949

Datum der Einreichung 28/01/2026

ZIEL : Mit dieser Petition wird eine gezielte Anpassung der gesetzlichen Bewertungsmodalitäten des Hörverlustes im Rahmen der Pflegeversicherung beantragt, sofern diese Bewertung den Zugang zu technischen Hilfsmitteln im Bereich des Brandschutzes für gehörlose und schwerhörige Personen bestimmt. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung unter anderem auf einer Bewertung der Hörfähigkeit des besseren Ohres mit Korrektur durch dauerhaftes Hörgerät, sofern möglich, beruht. Maßgeblich ist dabei ein Hörverlust von mindestens 75 dB, berechnet als arithmetischer Mittelwert der relevanten Sprachfrequenzen. Diese Bewertungsmethode ist im Rahmen einer allgemeinen funktionellen Beurteilung grundsätzlich sachgerecht, stößt jedoch im spezifischen Bereich des Brandschutzes an ihre Grenzen. Hörgeräte werden nicht dauerhaft getragen und werden insbesondere während des Schlafes abgelegt. Gerade in dieser Situation besteht jedoch ein erhöhtes Risiko bei Bränden im häuslichen Umfeld. Die Bewertung der korrigierten Hörleistung spiegelt daher nicht die tatsächliche Gefährdungssituation und die reale Wahrnehmungsfähigkeit von akustischen Alarmsignalen wider. In der Praxis führt dies dazu, dass Personen mit erheblichem nicht korrigiertem Hörverlust vom Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für angepasste Brandmeldeanlagen (visuelle, vibrierende oder vernetzte Systeme) ausgeschlossen werden, obwohl diese für ihre Sicherheit unerlässlich sind. Die Petition beantragt daher, dass für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung im Zusammenhang mit angepassten Brandmeldeanlagen die Bewertung des Hörverlustes ohne Berücksichtigung von Hörgeräten oder anderen Hörhilfen erfolgen kann. Diese Anpassung wäre auf diesen spezifischen Leistungsbereich beschränkt und würde die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeversicherung nicht in Frage stellen. Sie würde eine sachgerechte, präventive und lebensschützende Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen.

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42

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

43 / 5 500

Aktuelle öffentliche Debatten

Une hausse de l’allocation repas devrait faire partie de négociations entre Gouvernement et syndicats

Öffentliche Petition Nr.3757

10.12.2025 - 09h00

57 propositions pour agir contre les violences sexuelles

Öffentliche Petition Nr.3409

02.07.2025 - 10h30