Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Verbot von Glücksspielautomaten in Cafés Bars Resaurants

Öffentliche Petition

3999

Datum der Einreichung 05/03/2026

ZIEL : Diese Petition fordert ein Verbot von Glücksspielautomaten in Cafés und ähnlichen Gastronomiebetrieben. Diese Automaten sind leicht zugänglich und führen häufig dazu, dass Menschen unkontrolliert Geld verspielen. Besonders problematisch ist, dass sie in alltäglichen Orten wie Cafés stehen, die eigentlich Treffpunkte für Familien, Jugendliche und die Gemeinschaft sein sollten. Stattdessen werden sie zu Orten, an denen Glücksspiel gefördert wird. Glücksspielautomaten können zu finanziellen Problemen, Spielsucht und sozialen Schwierigkeiten führen. Wenn sie in Cafés frei zugänglich sind, sinkt die Hemmschwelle, Geld zu verspielen, erheblich. Besonders gefährdet sind Menschen mit geringem Einkommen sowie junge Erwachsene. Cafés sollten Orte der Begegnung, der Entspannung und des sozialen Austauschs sein - keine Orte, an denen Glücksspiel gefördert wird. Daher fordert diese Petition die zuständigen Behörden und politischen Entscheidungsträger auf, Glücksspielautomaten in Cafés zu verbieten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht zu leisten.

Sammeln von Unterschriften

42

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

7 / 5 500

Introduire une leçon hebdomadaire de patriotisme à l'école fondamentale au Luxembourg

Öffentliche Petition

3976

Datum der Einreichung 08/02/2026

ZIEL : Nous demandons d'introduire, dans toutes les écoles primaires (enseignement fondamental), une leçon hebdomadaire d'éducation patriotique, sur un format simple et régulier, similaire au modèle russe (une séance dédiée chaque semaine). Cette leçon aurait pour but d'aider les enfants à mieux connaître et aimer le Luxembourg, à comprendre ses repères communs, et à développer le sens du devoir civique. La leçon contiendrait, de manière adaptée à l'âge des enfants, les thèmes suivants : - l'amour de la patrie (le Luxembourg comme maison commune) ; - l'histoire luxembourgeoise ; - les symboles nationaux et leur sens ; - les valeurs traditionnelles (respect, travail, solidarité, famille, entraide, courage, honnêteté) ; - le rôle du Luxembourg dans le monde ; - le devoir civique (règles de vie ensemble, respect des institutions, droits et devoirs, participation). Nous demandons également que chaque séance commence par un moment commun : lever du drapeau luxembourgeois, chant de l'hymne luxembourgeois (ou écoute/chant selon l'âge et l'organisation de l'école). Enfin, nous demandons que des supports clairs soient préparés pour les enseignants (contenus, idées d'activités, histoires, chansons, images), afin que cette leçon soit simple à mettre en place partout et qu'elle reste compréhensible pour tous les enfants.

Sammeln von Unterschriften

14

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

87 / 5 500

Verbindliche Lärmklassifizierung für Wohnimmobilien, die in Luxemburg zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden

Öffentliche Petition

4005

Datum der Einreichung 13/03/2026

ZIEL : Das Problem: Derzeit verfügt Luxemburg über eine technische Norm für die Gebäudeakustik (ILNAS 103-1:2022), die jedoch freiwillig ist. Dies führt dazu: • Als "ruhig" oder "friedlich" beworbene Wohnungen haben keine rechtliche Definition • Mieter können den Lärmpegel vor Vertragsunterzeichnung nicht überprüfen • Streitigkeiten über Lärm haben keine objektive Grundlage für eine Lösung • Verbraucher werden getäuscht, ohne rechtliche Handhabe Was Luxemburg bereits tut: Luxemburg erkennt Lärm bereits als ernstes Gesundheitsproblem an. Im Juli 2023 verabschiedete das Parlament einstimmig ein Gesetz, das bis zu 16.000 EUR pro Haus und 8.000 EUR pro Wohnung für die Isolierung gegen Fluglärm vom Flughafen Findel vorsieht. Im Juni 2025 startete die Regierung eine öffentliche Konsultation zu nationalen Aktionsplänen gegen Straßen-, Schienen-, Flug- und Stadtlärm und setzte damit die EU-Richtlinie 2002/49/EG um. Diese Maßnahmen betreffen jedoch nur Fluglärm und Umweltkartierung. Es besteht immer noch keine Verpflichtung, den Mietern vor Abschluss eines Mietvertrags den Lärmpegel mitzuteilen. Diese Petition schließt diese Lücke. Der Vorschlag: Wir fordern die Abgeordnetenkammer auf, ein verbindliches Lärmklassifizierungssystem für alle Wohnimmobilien einzuführen, ähnlich den bestehenden Energieausweisen. Dieser Vorschlag würde die Norm ILNAS 103-1:2022 ergänzen und könnte in das geänderte Gesetz vom 18. Dezember 2023 über den Verbraucherschutz integriert werden. Klassifizierungsskala: • A+ : 0-10 dB - Praktisch geräuschlos • A : 10-15 dB - Sehr ruhig, friedlich • B : 15-35 dB - Ruhig, friedlich • C : 35-45 dB - Mäßig • D : 45-55 dB - Laut • E : 55-65 dB - Sehr laut • F : >65 dB - Extrem laut Messanforderungen und Kosten: • Alle Lärmmessungen müssen mit einem Schallpegelmessgerät durchgeführt werden, das der Norm IEC 61672-1 entspricht • Die Geräte müssen mindestens der Genauigkeitsklasse 2 (±1,5 dB) entsprechen, Geräte der Klasse 1 werden für Streitbeilegungen empfohlen • Professionelle Geräte der Klasse 2 sind ab 196,90 EUR im Handel erhältlich, was die Zertifizierung für jeden qualifizierten Fachmann erschwinglich und zugänglich macht • Die Messungen müssen von einem gültigen Kalibrierungszertifikat begleitet sein, das in den letzten 2 Jahren ausgestellt wurde, oder von einer grundlegenden Feldkalibrierung, die vom Fachmann überprüft wurde • Das Gerät muss A- und C-Frequenzbewertung sowie schnelle/langsame Zeitbewertung unterstützen • Die Messungen sind während der Spitzenverkehrszeiten (werktags 7:00-9:00 und 17:00-19:00) und nachts (22:00-7:00) durchzuführen • Die endgültige Klassifizierung muss den höchsten gemessenen Pegel während dieser Zeiträume widerspiegeln • Die Messungen müssen an repräsentativen Stellen innerhalb der Wohnung durchgeführt werden Schlüsselmaßnahmen: 1. Obligatorisches Zertifikat vor jedem Verkauf oder jeder Vermietung, ausgestellt von einem qualifizierten Fachmann (Architekten, Ingenieure und Techniker, die von ILNAS akkreditiert sind oder eine anerkannte Akustikzertifizierung besitzen) 2. Gültig für 5 Jahre, mit Angabe der gemessenen Lärmpegel und der Klassifizierung 3. Für Gebäude, die vor 2020 gebaut wurden, weist das Zertifikat die gemessenen Werte aus, ohne eine Mindestklasse zu verlangen; die vollständige Klassifizierung gilt für Neubauten und größere Renovierungen 4. "Ruhig" in Anzeigen muss Klasse B oder besser entsprechen, Falschdarstellung wird mit Strafen belegt 5. Rechtsbehelfe für Mieter, wenn der tatsächliche Lärm vom Zertifikat abweicht: Recht auf Vertragskündigung, Mietminderung oder Schadensersatz 6. Durchsetzung durch ILNAS oder die Direktion für Verbraucherschutz, mit Geldstrafen von 1.000 EUR bis 25.000 EUR bei Verstößen 7. Kosten des Zertifikats trägt der Eigentümer, steuerlich absetzbar als Grundstücksaufwand 8. 3-jährige Übergangsfrist vor Inkrafttreten des Gesetzes 9. Integration in MyGuichet.lu für einfaches Hochladen mit Mietverträgen und Kaufurkunden

Sammeln von Unterschriften

42

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

23 / 5 500

Aktuelle öffentliche Debatten

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