Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

L’introduction du féminicide dans le code pénal.

Öffentliche Petition

3984

Datum der Einreichung 18/02/2026

ZIEL : Cette pétition vise à introduir le concept du féminicide dans notre code pénal. De ce fait le féminicide serait à considérer comme un crime à part entier et pourrait ainsi être recensé séparément. De même le législateur pourrait introduire le féminicide comme un crime aggravé. Un des arguments mis à l’encontre d’inclure le féminicide comme une catégorie particulière de meurtre est qu’il est difficile de clairement définir la différence entre un homicide et un féminicide. Ainsi, il nous importe de présenter déjà une première réflexion à ce sujet : D’après des travaux faits par l’ONU Femmes, on parle d’un féminicide, lorsque le meurtre d’une femme ou d’une fille a été effectué du fait de son genre. De plus, l’ONU Femmes classe le meurtre d’une femme dans une des 3 catégories suivantes : Le meurtre de femmes et de filles fait par un ou des partenaires intimes ; Le meurtre de femmes et de filles fait par un ou des membres de la famille ; Le meurtre de femmes et de filles fait par quelqu ’ un d ’ autre excluant tout partenaire intime et des membres de la famille. Pour chacun de ces cas le meurtre doit répondre à au moins un des huit critères suivants, pour qu’il soit reconnu légalement comme un féminicide : i. La victime du meurtre avait un passé de violence physique, sexuel ou psychologique avec l’auteur/Ies auteurs de l'homicide ; ii. La victime du meurtre était victime d'exploitation, entre autres de trafic, de travail forcé ou esclavage ; iii. La victime du meurtre se trouvait dans une situation où elle était enlevée ou illégalement privé de sa liberté ; iv. La victime travaillait dans l’industrie du sexe et elle a eu l’expérience d'une violence sexuelle avant et/ou après le meurtre ; v. L'attaque était accompagnée par de la mutilation du corps de la victime ; vi. Le corps de la victime était disposé dans un espace public ; vii. Le meurtre de la femme ou de la fille est motivé par un crime haineux basé sur son genre ; viii. Visé à cause d’un biais spécifique contre les femmes de la part du/des auteurs du crime. L’ introduction de cette définition dans le code pénal est nécessaire afin de suivre mieux l’évolution vis-à-vis à la violence contre les femmes. En effet, la violence contre les femmes a atteint un nouveau pique, en 2024 la Police a enregistré une augmentation de 11,45% d’ interventions pour cause de violences domestiques contre des femmes. De même, le rapport d ’ activité 2024 de 1 ’ Observatoire de I ’ égalité partage, que le nombre d' interventions policières ont monté de 1057 interventions en 2023 à 1178 en 2024. Ce phénomène peut s’expliquer d’ une part à cause des nombreuses mesures d’ interventions prises auparavant, comme celles mises en place par violence.lu, d’ autre part, elle peut aussi refléter une aggravation de la violence contre les femmes. Une statistique, établie par ONU Femmes indique qu’ environ 83.000 de femmes ont été tuées en 2024 : seule 20% sont des meurtres non liés au genre le reste, soit 60%, donc environ 50.000 cas, sont tuées par un proche. Pour le Luxembourg il est impossible de trouver un nombre exact de féminicides, expliqué par le nombre minimal de meurtres dans le pays, comme nous montre une statistique qui nous dit qu’il y a par 100.000 d’habitants que 0,63 meurtres.

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Verbindliche Lärmklassifizierung für Wohnimmobilien, die in Luxemburg zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden

Öffentliche Petition

4005

Datum der Einreichung 13/03/2026

ZIEL : Das Problem: Derzeit verfügt Luxemburg über eine technische Norm für die Gebäudeakustik (ILNAS 103-1:2022), die jedoch freiwillig ist. Dies führt dazu: • Als "ruhig" oder "friedlich" beworbene Wohnungen haben keine rechtliche Definition • Mieter können den Lärmpegel vor Vertragsunterzeichnung nicht überprüfen • Streitigkeiten über Lärm haben keine objektive Grundlage für eine Lösung • Verbraucher werden getäuscht, ohne rechtliche Handhabe Was Luxemburg bereits tut: Luxemburg erkennt Lärm bereits als ernstes Gesundheitsproblem an. Im Juli 2023 verabschiedete das Parlament einstimmig ein Gesetz, das bis zu 16.000 EUR pro Haus und 8.000 EUR pro Wohnung für die Isolierung gegen Fluglärm vom Flughafen Findel vorsieht. Im Juni 2025 startete die Regierung eine öffentliche Konsultation zu nationalen Aktionsplänen gegen Straßen-, Schienen-, Flug- und Stadtlärm und setzte damit die EU-Richtlinie 2002/49/EG um. Diese Maßnahmen betreffen jedoch nur Fluglärm und Umweltkartierung. Es besteht immer noch keine Verpflichtung, den Mietern vor Abschluss eines Mietvertrags den Lärmpegel mitzuteilen. Diese Petition schließt diese Lücke. Der Vorschlag: Wir fordern die Abgeordnetenkammer auf, ein verbindliches Lärmklassifizierungssystem für alle Wohnimmobilien einzuführen, ähnlich den bestehenden Energieausweisen. Dieser Vorschlag würde die Norm ILNAS 103-1:2022 ergänzen und könnte in das geänderte Gesetz vom 18. Dezember 2023 über den Verbraucherschutz integriert werden. Klassifizierungsskala: • A+ : 0-10 dB - Praktisch geräuschlos • A : 10-15 dB - Sehr ruhig, friedlich • B : 15-35 dB - Ruhig, friedlich • C : 35-45 dB - Mäßig • D : 45-55 dB - Laut • E : 55-65 dB - Sehr laut • F : >65 dB - Extrem laut Messanforderungen und Kosten: • Alle Lärmmessungen müssen mit einem Schallpegelmessgerät durchgeführt werden, das der Norm IEC 61672-1 entspricht • Die Geräte müssen mindestens der Genauigkeitsklasse 2 (±1,5 dB) entsprechen, Geräte der Klasse 1 werden für Streitbeilegungen empfohlen • Professionelle Geräte der Klasse 2 sind ab 196,90 EUR im Handel erhältlich, was die Zertifizierung für jeden qualifizierten Fachmann erschwinglich und zugänglich macht • Die Messungen müssen von einem gültigen Kalibrierungszertifikat begleitet sein, das in den letzten 2 Jahren ausgestellt wurde, oder von einer grundlegenden Feldkalibrierung, die vom Fachmann überprüft wurde • Das Gerät muss A- und C-Frequenzbewertung sowie schnelle/langsame Zeitbewertung unterstützen • Die Messungen sind während der Spitzenverkehrszeiten (werktags 7:00-9:00 und 17:00-19:00) und nachts (22:00-7:00) durchzuführen • Die endgültige Klassifizierung muss den höchsten gemessenen Pegel während dieser Zeiträume widerspiegeln • Die Messungen müssen an repräsentativen Stellen innerhalb der Wohnung durchgeführt werden Schlüsselmaßnahmen: 1. Obligatorisches Zertifikat vor jedem Verkauf oder jeder Vermietung, ausgestellt von einem qualifizierten Fachmann (Architekten, Ingenieure und Techniker, die von ILNAS akkreditiert sind oder eine anerkannte Akustikzertifizierung besitzen) 2. Gültig für 5 Jahre, mit Angabe der gemessenen Lärmpegel und der Klassifizierung 3. Für Gebäude, die vor 2020 gebaut wurden, weist das Zertifikat die gemessenen Werte aus, ohne eine Mindestklasse zu verlangen; die vollständige Klassifizierung gilt für Neubauten und größere Renovierungen 4. "Ruhig" in Anzeigen muss Klasse B oder besser entsprechen, Falschdarstellung wird mit Strafen belegt 5. Rechtsbehelfe für Mieter, wenn der tatsächliche Lärm vom Zertifikat abweicht: Recht auf Vertragskündigung, Mietminderung oder Schadensersatz 6. Durchsetzung durch ILNAS oder die Direktion für Verbraucherschutz, mit Geldstrafen von 1.000 EUR bis 25.000 EUR bei Verstößen 7. Kosten des Zertifikats trägt der Eigentümer, steuerlich absetzbar als Grundstücksaufwand 8. 3-jährige Übergangsfrist vor Inkrafttreten des Gesetzes 9. Integration in MyGuichet.lu für einfaches Hochladen mit Mietverträgen und Kaufurkunden

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Mehr Schutz für Immobilienagent:innen und Außendienstmitarbeiter(innen) in Luxemburg

Öffentliche Petition

3953

Datum der Einreichung 29/01/2026

ZIEL : Der tragische Messerangriff in Limpertsberg am 27. Januar 2026, bei dem eine 35-jährige Immobilienagentin erstochen wurde und eine weitere Frau schwer verletzt wurde, hat uns tief erschüttert. Die betroffene Fachkraft war im Rahmen eines Immobilienbesichtigungstermins unterwegs, als sie Opfer dieser brutalen Tat wurde. Solche Gewaltvorfälle sind nicht nur ein persönliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem: Sie treffen Menschen in ihrem Arbeitsalltag und werfen Fragen zur Sicherheit von Berufsgruppen auf, die regelmäßig allein im öffentlichen Raum oder mit Fremdpersonen agieren. Wir fordern daher gemeinsam, dass die luxemburgischen Behörden wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von Immobilienagent:innen und anderen Außendienstmitarbeiter:innen deutlich zu verbessern. Unsere Forderungen Einführung eines verpflichtenden Notruf-/Panik-Buttons Jeder Immobilienagent und jede Außendienstmitarbeiterin, die alleine Termine wahrnimmt, soll verpflichtend ein zertifiziertes Alarm- und Notrufsystem erhalten. Dieses System sollte: eine direkte Verbindung zur Polizei (Notruf 113) herstellen, den genauen Standort (GPS) der Person übermitteln, schnell und einfach per Knopfdruck aktiviert werden können. Diese Art von Sicherheitssystem wird bereits in anderen Bereichen (z. B. Senioren-Notrufgeräte) erfolgreich genutzt und kann im Ernstfall Leben retten. Rechtliche Klarstellung und Anpassung der Selbstschutz-Regelungen Luxemburg verbietet derzeit grundsätzlich den Besitz und das Mitführen von Pfefferspray oder anderen nicht-tödlichen Selbstverteidigungs-Hilfsmitteln (,,Armes prohibés"). Wir fordern: Eine gesetzliche Regelung, die das Tragen von nicht-tödlichen Selbstschutzmitteln wie Pfefferspray im Rahmen der Selbstverteidigung unter klar definierten Bedingungen legalisiert. Alternativ oder ergänzend die Einführung spezifischer, sicherer und legal einsetzbarer Selbstverteidigungshilfsmittel, die von professionellen Sicherheitsbehörden empfohlen und technisch geprüft wurden. Schulung, Prävention und Schutzkonzepte Einführung verpflichtender Schulungen für Immobilienagent(innen) und Außendienstpersonal zu: Risiko- und Gefahrenbewusstsein, sicheren Arbeitsmethoden im Außendienst, Deeskalationstechniken, Nutzung der Alarm- und Notrufsysteme. Begründung Immobilienagent(innen) sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit häufig allein unterwegs, teilweise an abgelegene Orte, mit unbekannten Personen und ohne unmittelbare Schutzmöglichkeiten. Der aktuelle rechtliche Rahmen luxemburgischer Sicherheitsbestimmungen enthält erhebliche Lücken in Bezug auf nicht-tödliche Selbstschutzmittel, die in anderen Nachbarländern (z. B. Frankreich, Deutschland) unter bestimmten Bedingungen legal sind. Ein Panik-Button-System würde bei akuter Gefahr sofort die Polizei informieren und durch Standortübermittlung wertvolle Zeit für Rettungskräfte gewinnen. Wir fordern Sie auf, diese Petition ernsthaft zu prüfen und konkrete gesetzliche Änderungen sowie Schutzmaßnahmen zu erarbeiten, die Menschen in gefährdeten Berufsgruppen besser vor Gewalt schützen. In der täglichen Praxis befinden sich Immobilienagentinnen und -agenten häufig allein auf entlegenen Immobilien, abgeschirmt von Öffentlichkeit und Nachbarschaft, teilweise in Anwesenheit mehrerer fremder Personen. In einer Notsituation besteht weder die Möglichkeit, schnell Hilfe zu rufen, noch sich wirksam zu schützen. Dies stellt ein erhebliches und nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko dar.

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24 / 5 500

Aktuelle öffentliche Debatten

Une hausse de l’allocation repas devrait faire partie de négociations entre Gouvernement et syndicats

Öffentliche Petition Nr.3757

10.12.2025 - 09h00

Les sanctions envers Israël seraient « une obligation morale et légale »

Öffentliche Petition Nr.3231

02.07.2025 - 08h30