Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Protection du pouvoir d'achat, des prix des carburants et de la sécurité énergétique au Luxembourg

Öffentliche Petition

4260

Datum der Einreichung 21/09/2026

ZIEL : La présente pétition demande au Gouvernement et à la Chambre des Députés de renforcer la protection du pouvoir d'achat des citoyens face à l'augmentation des coûts des carburants, du chauffage et de l'énergie, et de promouvoir des solutions diplomatiques permettant de réduire les conséquences économiques des conflits internationaux. Elle demande notamment : 1. De prendre des mesures concrètes pour maintenir des prix du diesel et des carburants abordables pour les citoyens, les familles et les travailleurs. 2. De renforcer la protection des ménages face aux coûts du chauffage, de l'électricité et du gaz, notamment pendant la période hivernale. 3. De soutenir les efforts diplomatiques et les négociations de paix afin de réduire les risques d'escalade militaire et leurs conséquences humaines et économiques. 4. D'assurer davantage de transparence concernant les dépenses publiques liées aux conflits internationaux et leurs conséquences pour les contribuables. 5. De faire de la sécurité énergétique, du pouvoir d'achat et de la stabilité économique des citoyens des priorités de l'action publique.

Sammeln von Unterschriften

37

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

12 / 5 500

Bearbeitungsgebühr : Einführung des Grundsatzes der vertraglichen Gegenseitigkeit und eines Rechts auf pauschale Entschädigung für Verbraucher bei Pflichtverletzungen und Systemausfällen von Unternehmen

Öffentliche Petition

4238

Datum der Einreichung 25/08/2026

ZIEL : Gegenstand dieser Petition ist die Stärkung der Verbraucherrechte in Luxemburg durch die Aufnahme eines strikten Grundsatzes der vertraglichen und finanziellen Gegenseitigkeit gegenüber Gewerbetreibenden und Dienstleistern (insbesondere in den Bereichen Banken, Versicherungen, Telekommunikation, Energie und Online-Handel) in das Verbraucherschutzgesetz (Code de la consommation). Das verfolgte Ziel besteht darin, Nutzern und Verbrauchern das gesetzliche Recht einzuräumen, pauschale Bearbeitungsgebühren geltend zu machen oder eine automatische und gesetzlich geregelte Entschädigung zu erhalten, wenn anhaltende technische Störungen, die Nichtverfügbarkeit digitaler Schnittstellen oder vom Anbieter zu vertretende Bearbeitungsrückstände den Nutzer dazu zwingen, zeitaufwendige manuelle Schritte zu unternehmen, um vertragliche Pflichten zu erfüllen oder Rechte durchzusetzen. Darüber hinaus fordert die Petition den zwingenden und automatischen Erlass aller Bearbeitungsgebühren, Mahnkosten oder Vertragsstrafen seitens des Dienstleisters, sobald eine Verzögerung oder Erschwernis auf eine technische Störung der anbietereigenen IT-Systeme zurückzuführen ist.

Sammeln von Unterschriften

8

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

20 / 5 500

Für ein friedliches Miteinander zwischen Landwirtschaft und Anwohnern und verstärkte Rechtssicherheit

Öffentliche Petition

4186

Datum der Einreichung 17/07/2026

ZIEL : Die Landwirtschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil Luxemburgs. Sie sichert unsere Lebensmittelversorgung, pflegt unsere Landschaften und prägt seit Jahrhunderten den Charakter unserer Dörfer. Zum ländlichen Leben gehören seit jeher Tiergeräusche wie das Krähen eines Hahns, das Muhen von Kühen oder das Wiehern von Pferden ebenso wie Gerüche aus Stall und Landwirtschaft sowie der Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen während der Feldarbeiten. In den vergangenen Jahren häufen sich jedoch Beschwerden und rechtliche Auseinandersetzungen wegen genau dieser natürlichen Begleiterscheinungen des Dorflebens. Dies führt zu Unsicherheit bei Landwirten und privaten Tierhaltern und gefährdet langfristig das ländliche Kulturerbe Luxemburgs. Deshalb fordern wir die Abgeordnetenkammer auf, * das Patrimoine rural ausdrücklich als schützenswertes Kulturerbe anzuerkennen, * gesetzlich festzulegen, dass übliche und unvermeidbare Geräusche, Gerüche und Tätigkeiten einer ordnungsgemäß betriebenen Landwirtschaft grundsätzlich zu akzeptieren sind, * missbräuchliche Beschwerden gegen normale landwirtschaftliche Emissionen zu verhindern und bei der Beurteilung solcher Fälle den Charakter des ländlichen Raums besonders zu berücksichtigen, * gleichzeitig sicherzustellen, dass außergewöhnliche oder vermeidbare Belästigungen sowie Verstöße gegen Umwelt- oder Tierschutzvorschriften weiterhin geahndet werden können. Wer sich bewusst für das Leben in einem Dorf oder in unmittelbarer Nähe landwirtschaftlicher Betriebe entscheidet, entscheidet sich auch für eine Umgebung, in der Landwirtschaft gelebt wird. Diese Realität darf nicht durch einzelne Beschwerden nach und nach verdrängt werden. Unser Ziel ist kein Freibrief für jede Form von Lärm oder Geruch. Unser Ziel ist der Schutz dessen, was das Dorf seit Generationen ausmacht: eine lebendige Landwirtschaft, Tierhaltung und das traditionelle Landleben. Ein krähen­der Hahn am Morgen, Kühe auf der Weide oder ein Traktor während der Ernte sind keine Störungen - sie sind Ausdruck unseres ländlichen Erbes. Schützen wir gemeinsam das Patrimoine rural Luxemburgs - für unsere Landwirte, unsere Dörfer und die kommenden Generationen.

Sammeln von Unterschriften

6

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

57 / 5 500

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