Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

Weitere Informationen

Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Bearbeitungsgebühr : Einführung des Grundsatzes der vertraglichen Gegenseitigkeit und eines Rechts auf pauschale Entschädigung für Verbraucher bei Pflichtverletzungen und Systemausfällen von Unternehmen

Öffentliche Petition

4238

Datum der Einreichung 25/08/2026

ZIEL : Gegenstand dieser Petition ist die Stärkung der Verbraucherrechte in Luxemburg durch die Aufnahme eines strikten Grundsatzes der vertraglichen und finanziellen Gegenseitigkeit gegenüber Gewerbetreibenden und Dienstleistern (insbesondere in den Bereichen Banken, Versicherungen, Telekommunikation, Energie und Online-Handel) in das Verbraucherschutzgesetz (Code de la consommation). Das verfolgte Ziel besteht darin, Nutzern und Verbrauchern das gesetzliche Recht einzuräumen, pauschale Bearbeitungsgebühren geltend zu machen oder eine automatische und gesetzlich geregelte Entschädigung zu erhalten, wenn anhaltende technische Störungen, die Nichtverfügbarkeit digitaler Schnittstellen oder vom Anbieter zu vertretende Bearbeitungsrückstände den Nutzer dazu zwingen, zeitaufwendige manuelle Schritte zu unternehmen, um vertragliche Pflichten zu erfüllen oder Rechte durchzusetzen. Darüber hinaus fordert die Petition den zwingenden und automatischen Erlass aller Bearbeitungsgebühren, Mahnkosten oder Vertragsstrafen seitens des Dienstleisters, sobald eine Verzögerung oder Erschwernis auf eine technische Störung der anbietereigenen IT-Systeme zurückzuführen ist.

Sammeln von Unterschriften

32

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

13 / 5 500

Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.

Öffentliche Petition

4235

Datum der Einreichung 19/08/2026

ZIEL : Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).

Sammeln von Unterschriften

32

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

31 / 5 500

Zum Schutz von Käufern bei einem Kauf auf Plan (VEFA - Vente en l'état futur d'achèvement)

Öffentliche Petition

4243

Datum der Einreichung 04/09/2026

ZIEL : Diese Petition schlägt die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für Immobilienbauträger vor, auf eigene Kosten einen zugelassenen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser soll in jeder Bauphase den Fortschritt der Arbeiten kontrollieren und die Freigabe der jeweiligen Zahlungsraten durch die Käufer genehmigen. Dadurch wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Käufer bei einem Erwerb auf Plan (VEFA) schützt.

Sammeln von Unterschriften

32

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

390 / 5 500

Aktuelle öffentliche Debatten

Aufgrund laufender Arbeiten ist die Rubrik „Öffentliche Anhörungen“ derzeit nicht verfügbar. Das Einreichen, Einsehen und Unterzeichnen von Petitionen ist davon nicht betroffen.

Die nächste öffentliche Anhörung findet am Mittwoch, 21. Oktober 2026, um 9 Uhr über die Petititon n°4004 - Stärkung der luxemburgischen Sprache als verpflichtend zu erlernende Integrationssprache in Luxemburg statt.