Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Sofortige Abschaffung der CO₂-Steuer, verpflichtende Preissenkungen und Entlastung der Arbeitseinkommen

Öffentliche Petition

4044

Datum der Einreichung 05/04/2026

ZIEL : Diese Petition fordert die vollständige Abschaffung der CO₂-Steuer in allen Bereichen - insbesondere auf Kraftstoffe, Energieträger und Produkte. Parallel dazu fordern wir eine gesetzliche Verpflichtung für den Handel zur Weitergabe der Ersparnisse sowie die Beendigung der CO₂-bedingten Belastung von Arbeitnehmern. Anstatt die Steuer durch bürokratische Gutschriften (wie den CI-CO₂) lediglich abzufedern, fordern wir eine dauerhafte Senkung der Steuerlast auf Löhne und Gehälter.

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Verbindliche Lärmklassifizierung für Wohnimmobilien, die in Luxemburg zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden

Öffentliche Petition

4005

Datum der Einreichung 13/03/2026

ZIEL : Das Problem: Derzeit verfügt Luxemburg über eine technische Norm für die Gebäudeakustik (ILNAS 103-1:2022), die jedoch freiwillig ist. Dies führt dazu: • Als "ruhig" oder "friedlich" beworbene Wohnungen haben keine rechtliche Definition • Mieter können den Lärmpegel vor Vertragsunterzeichnung nicht überprüfen • Streitigkeiten über Lärm haben keine objektive Grundlage für eine Lösung • Verbraucher werden getäuscht, ohne rechtliche Handhabe Was Luxemburg bereits tut: Luxemburg erkennt Lärm bereits als ernstes Gesundheitsproblem an. Im Juli 2023 verabschiedete das Parlament einstimmig ein Gesetz, das bis zu 16.000 EUR pro Haus und 8.000 EUR pro Wohnung für die Isolierung gegen Fluglärm vom Flughafen Findel vorsieht. Im Juni 2025 startete die Regierung eine öffentliche Konsultation zu nationalen Aktionsplänen gegen Straßen-, Schienen-, Flug- und Stadtlärm und setzte damit die EU-Richtlinie 2002/49/EG um. Diese Maßnahmen betreffen jedoch nur Fluglärm und Umweltkartierung. Es besteht immer noch keine Verpflichtung, den Mietern vor Abschluss eines Mietvertrags den Lärmpegel mitzuteilen. Diese Petition schließt diese Lücke. Der Vorschlag: Wir fordern die Abgeordnetenkammer auf, ein verbindliches Lärmklassifizierungssystem für alle Wohnimmobilien einzuführen, ähnlich den bestehenden Energieausweisen. Dieser Vorschlag würde die Norm ILNAS 103-1:2022 ergänzen und könnte in das geänderte Gesetz vom 18. Dezember 2023 über den Verbraucherschutz integriert werden. Klassifizierungsskala: • A+ : 0-10 dB - Praktisch geräuschlos • A : 10-15 dB - Sehr ruhig, friedlich • B : 15-35 dB - Ruhig, friedlich • C : 35-45 dB - Mäßig • D : 45-55 dB - Laut • E : 55-65 dB - Sehr laut • F : >65 dB - Extrem laut Messanforderungen und Kosten: • Alle Lärmmessungen müssen mit einem Schallpegelmessgerät durchgeführt werden, das der Norm IEC 61672-1 entspricht • Die Geräte müssen mindestens der Genauigkeitsklasse 2 (±1,5 dB) entsprechen, Geräte der Klasse 1 werden für Streitbeilegungen empfohlen • Professionelle Geräte der Klasse 2 sind ab 196,90 EUR im Handel erhältlich, was die Zertifizierung für jeden qualifizierten Fachmann erschwinglich und zugänglich macht • Die Messungen müssen von einem gültigen Kalibrierungszertifikat begleitet sein, das in den letzten 2 Jahren ausgestellt wurde, oder von einer grundlegenden Feldkalibrierung, die vom Fachmann überprüft wurde • Das Gerät muss A- und C-Frequenzbewertung sowie schnelle/langsame Zeitbewertung unterstützen • Die Messungen sind während der Spitzenverkehrszeiten (werktags 7:00-9:00 und 17:00-19:00) und nachts (22:00-7:00) durchzuführen • Die endgültige Klassifizierung muss den höchsten gemessenen Pegel während dieser Zeiträume widerspiegeln • Die Messungen müssen an repräsentativen Stellen innerhalb der Wohnung durchgeführt werden Schlüsselmaßnahmen: 1. Obligatorisches Zertifikat vor jedem Verkauf oder jeder Vermietung, ausgestellt von einem qualifizierten Fachmann (Architekten, Ingenieure und Techniker, die von ILNAS akkreditiert sind oder eine anerkannte Akustikzertifizierung besitzen) 2. Gültig für 5 Jahre, mit Angabe der gemessenen Lärmpegel und der Klassifizierung 3. Für Gebäude, die vor 2020 gebaut wurden, weist das Zertifikat die gemessenen Werte aus, ohne eine Mindestklasse zu verlangen; die vollständige Klassifizierung gilt für Neubauten und größere Renovierungen 4. "Ruhig" in Anzeigen muss Klasse B oder besser entsprechen, Falschdarstellung wird mit Strafen belegt 5. Rechtsbehelfe für Mieter, wenn der tatsächliche Lärm vom Zertifikat abweicht: Recht auf Vertragskündigung, Mietminderung oder Schadensersatz 6. Durchsetzung durch ILNAS oder die Direktion für Verbraucherschutz, mit Geldstrafen von 1.000 EUR bis 25.000 EUR bei Verstößen 7. Kosten des Zertifikats trägt der Eigentümer, steuerlich absetzbar als Grundstücksaufwand 8. 3-jährige Übergangsfrist vor Inkrafttreten des Gesetzes 9. Integration in MyGuichet.lu für einfaches Hochladen mit Mietverträgen und Kaufurkunden

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Pour un affichage clair et visible de la présence d'alcool dans les aliments

Öffentliche Petition

4040

Datum der Einreichung 03/04/2026

ZIEL : Au Luxembourg, il existe un réel problème avec l'alcool, qui n'est pas pris assez au sérieux. De nombreuses personnes ont arrêté de boire de l'alcool, d'autres ne souhaitent tout simplement pas en consommer, pour des raisons personnelles, de santé ou autres. Pourtant, elles se retrouvent encore trop souvent à consommer de l'alcool sans le savoir, parce que sa présence n'est pas clairement mentionnée dans les aliments. Par exemple, lorsque l'on achète une galette des rois chez le boulanger, il n'est généralement pas indiqué qu'elle contient de l'alcool. Dans les supermarchés, on peut acheter un tiramisu sur lequel il est écrit « sauce café », et ce n'est qu'après l'avoir mangé que l'on découvre, en lisant la liste des ingrédients, qu'il contient de l'alcool. Sur les marchés de Noël également, certains plats comme la fondue au fromage contiennent de l'alcool, sans que cela soit clairement ou visiblement affiché. Il est indispensable que la présence d'alcool dans les aliments soit signalée de manière très visible et explicite, que ce soit dans les boulangeries, les supermarchés, les marchés ou les restaurants. Imaginez une personne qui a arrêté de boire de l'alcool. Elle mange une galette des rois en pensant qu'elle n'en contient pas, et se retrouve malgré elle à en consommer. Cela peut raviver le goût de l'alcool et mettre en danger son parcours et ses efforts. Cette pétition a pour but de demander plus de transparence, de respect et de responsabilité.

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Aktuelle öffentliche Debatten

Une hausse de l’allocation repas devrait faire partie de négociations entre Gouvernement et syndicats

Öffentliche Petition Nr.3757

10.12.2025 - 09h00

Les sanctions envers Israël seraient « une obligation morale et légale »

Öffentliche Petition Nr.3231

02.07.2025 - 08h30