Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Dringender Schutz für Alleinerziehende und vulnerable Bewohner in Luxemburg

Öffentliche Petition

3844

Datum der Einreichung 17/10/2025

ZIEL : Die luxemburgischen Behörden auffordern, alleinerziehende Familien und vulnerable Bewohner vor Zwangsräumungen zu schützen, den Zugang zu medizinischer Versorgung sicherzustellen und Unterstützung bei Arbeit und sozialer Integration zu bieten.

Sammeln von Unterschriften

27

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

335 / 5 500

Zum Schutz der Grundfreiheiten und der individuellen Souveränität im Rahmen der Einführung von eIDAS 2.0 (Eu-Verordnung über elektronische Identifizierung)

Öffentliche Petition

3842

Datum der Einreichung 16/10/2025

ZIEL : Diese Petition hat zum Ziel, in Luxemburg das grundlegende Recht jedes Bürgers zu gewährleisten, die Nutzung der europäischen digitalen Identität (eIDAS 2.0) abzulehnen, ohne negative Folgen, soziale Ausgrenzung, Einschränkungen beim Zugang zu öffentlichen oder privaten Dienstleistungen oder administrativen bzw. wirtschaftlichen Druck befürchten zu müssen. Die im Jahr 2024 verabschiedete EU-Verordnung eIDAS 2.0 führt die sogenannte ,,Europäische digitale Identitäts-Wallet" ein, mit der sich Bürger in der gesamten Europäischen Union digital ausweisen und elektronisch signieren können. Obwohl das erklärte Ziel darin besteht, digitale Interaktionen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, haben mehrere Organisationen, Fachleute und unabhängige Institutionen - darunter EDRi, Epicenter.works, die Privacy First Foundation, die Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie über 300 europäische Cybersicherheitsexperten - erhebliche Bedenken hinsichtlich der technischen und rechtlichen Auswirkungen geäußert. Die wichtigsten Risiken sind: Mögliche Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Übermäßige Zentralisierung und Verknüpfung von Daten (Identität, Gesundheit, Finanzen, Verwaltung), was Profiling oder Massenüberwachung ermöglichen könnte; Fehlende effektive Freiwilligkeit, wenn der Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen faktisch von der Nutzung der digitalen Identität abhängt; Digitale Ausgrenzung und indirekte Diskriminierung älterer, vulnerabler oder technikferner Personen; Einschränkung der individuellen Souveränität und Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten. Diese Punkte werfen Fragen zur Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere den Artikeln 5, 6 und 7 (Rechtmäßigkeit und Freiwilligkeit der Einwilligung), sowie zu den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union auf. Die Petition fordert das Parlament auf: feierlich zu bekräftigen, dass die Nutzung der europäischen digitalen Identität in Luxemburg streng freiwillig bleibt; nicht-digitale Alternativen für alle wichtigen Dienste dauerhaft sicherzustellen; jede Form direkter oder indirekter Verpflichtung im Zusammenhang mit der digitalen Identität abzulehnen; sicherzustellen, dass die nationale Umsetzung von eIDAS 2.0 mit der luxemburgischen Verfassung, der EU-Grundrechtecharta und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) im Einklang steht; auf europäischer Ebene das Prinzip der freien technologischen Wahl und der informierten Einwilligung zu verteidigen. Diese Initiative richtet sich nicht gegen den technologischen Fortschritt, sondern soll gewährleisten, dass dieser Fortschritt im Einklang mit den Grundwerten der luxemburgischen Gesellschaft steht: Freiheit, Menschenwürde und Schutz der Privatsphäre.

Sammeln von Unterschriften

27

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

90 / 5 500

Für die Einführung eines Bürger-Copyrights zum Schutz von Gesicht, Körper und Stimme vor nicht genehmigter Nutzung durch Künstliche Intelligenz.

Öffentliche Petition

3872

Datum der Einreichung 09/11/2025

ZIEL : Heutzutage können der breiten Öffentlichkeit zugängliche Werkzeuge hyperrealistische Darstellungen real existierender Personen - Videos, Stimmen oder Fotos - ohne deren Zustimmung erzeugen. Diese Inhalte, sogenannte Deepfakes, reproduzieren das Aussehen, die Stimme oder die Gesten einer Person zu teils böswilligen, kommerziellen oder diffamierenden Zwecken. Der aktuelle luxemburgische Rechtsrahmen - basierend auf dem Recht am eigenen Bild und dem Datenschutz - bietet in diesem Kontext keinen ausreichenden Schutz. Zwar erkennt er das Recht einer Person an, die unautorisierte Verbreitung ihres Bildes zu verweigern, gewährt jedoch kein exklusives Eigentumsrecht vergleichbar mit den Rechten eines Urhebers an seinem Werk. Diese Petition zielt darauf ab, diese gesetzliche Lücke durch die Einführung eines ,,Bürger-Copyrights" (Citizen Copyright) zu schließen: ein exklusives, persönliches und unveräußerliches Recht, das jedem Bürger über sein Gesicht, seine Stimme und seine visuelle Identität gewährt wird. Dieses neue Recht, an der Schnittstelle von Bildrecht und Urheberrecht, würde jedem Einzelnen die Kontrolle und Hoheit über seine digitale Darstellung gegenüber den Technologien der Künstlichen Intelligenz sichern. Konkret würde dieses Bürger-Copyright es jeder Person ermöglichen: 1) Die Nutzung ihres Bildes, ihrer Stimme oder Erscheinung durch generative KI-Werkzeuge zu erlauben oder zu verbieten; 2) Die sofortige Entfernung jeglicher Inhalte zu verlangen, die ohne Zustimmung erstellt wurden; 3) Entschädigung im Falle unautorisierter kommerzieller Nutzung zu erhalten; 4) Von digitalen Plattformen zu verlangen, dass sie rechtswidrige Inhalte schnell entfernen, andernfalls mit Sanktionen zu rechnen; 5) Eine klare rechtliche Anerkennung ihres exklusiven Rechts an ihrem eigenen digitalen Bild zu genießen. Dieses Bürger-Copyright würde eine neue Säule des Rechts auf digitale Integrität darstellen, die sicherstellt, dass das Gesicht, die Stimme und das Erscheinungsbild einer Person ihr geistiges Eigentum bleiben. Es würde konkreten Schutz gegen die Erstellung und Verbreitung von Inhalten bieten, die reale Personen ohne Zustimmung imitieren. In Anlehnung an das kürzlich vom Dänemark vorgeschlagene Modell würde diese Initiative Luxemburg ermöglichen, eine Vorreiterrolle in Europa bei der Verteidigung der Menschenrechte im digitalen Zeitalter einzunehmen. Dänemark hat ein Gesetz vorgeschlagen, das jedem Bürger ein Copyright an seinem Bild, seiner Stimme und seinem Körper einräumt, um gegen Deepfakes vorzugehen. Indem Luxemburg diesen Ansatz an den nationalen Rechtsrahmen anpasst, könnte das Land anerkennen, dass visuelle und stimmliche Identität Teil des unveräußerlichen persönlichen Eigentums jedes Einzelnen ist - ebenso wie persönliche Daten. Damit sind die Ziele dieser Petition klar: 1) Ein Bürger-Copyright schaffen, um jede Person gegen digitale Identitätsdiebstahl oder -manipulation zu schützen; 2) Deepfakes und unautorisierte KI-Nutzungen verbieten; 3) Die Verantwortung digitaler Plattformen rechtlich regeln; 4) Die digitale Souveränität und Würde der Bürger stärken. Dieses neuartige Recht, das auf der Person und nicht auf künstlerischer Schöpfung beruht, würde einen bedeutenden demokratischen Fortschritt darstellen: den Bürger als Autor und Hüter seiner eigenen digitalen Identität zu etablieren.

Sammeln von Unterschriften

41

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

23 / 5 500

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