Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Zum Schutz von Käufern bei einem Kauf auf Plan (VEFA - Vente en l'état futur d'achèvement)

Öffentliche Petition

4243

Datum der Einreichung 04/09/2026

ZIEL : Diese Petition schlägt die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für Immobilienbauträger vor, auf eigene Kosten einen zugelassenen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser soll in jeder Bauphase den Fortschritt der Arbeiten kontrollieren und die Freigabe der jeweiligen Zahlungsraten durch die Käufer genehmigen. Dadurch wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Käufer bei einem Erwerb auf Plan (VEFA) schützt.

Sammeln von Unterschriften

30

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

401 / 5 500

Augmentation de la franchise fiscale de 500 EUR sur les plus-values financières

Öffentliche Petition

4167

Datum der Einreichung 30/06/2026

ZIEL : La franchise de 500 euros sur les bénéfices de spéculation est inchangée depuis de nombreuses années. Avec l'inflation et la démocratisation des investissements, notamment en actions et cryptomonnaies, ce montant est devenu dérisoire. Nous demandons respectueusement d'augmenter cette franchise à au moins 2.000 euros par an, afin de simplifier la vie des petits investisseurs résidents et de mieux refléter la réalité économique actuelle.

Sammeln von Unterschriften

28

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

22 / 5 500

Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.

Öffentliche Petition

4235

Datum der Einreichung 19/08/2026

ZIEL : Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).

Sammeln von Unterschriften

30

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

34 / 5 500

Aktuelle öffentliche Debatten

Stärkung der luxemburgischen Sprache als verpflichtend zu erlernende Integrationssprache in Luxemburg

Öffentliche Petition Nr.4004

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Pour un plan d'urgence luxembourgeois sur la ligne ferroviaire Metz-Thionville-Luxembourg

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Öffentliche Petition Nr.3757

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Öffentliche Petition Nr.3231

02.07.2025 - 08h30