Steuerliche Gleichstellung von PACS-Paaren - Zuteilung zur Steuerklasse 2

Öffentliche Petition Nr.3751

Petent: Babak Rabbanipour Esfahani

Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:

Ziel der Petition

Anpassung der Steuergesetzgebung, um Paaren in einem gültig registrierten PACS-Verhältnis in Luxemburg die automatische oder auf Antrag erfolgende Zuweisung zur Steuerklasse 2 zu ermöglichen, sofern sie die gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare erfüllen. Dies würde steuerliche Gerechtigkeit, Verwaltungsvereinfachung und verbesserten Zugang zum Wohnungsmarkt fördern.

Begründung der Petition

Aktuell werden Paare in einer eingetragenen Partnerschaft (PACS) in Luxemburg während des Steuerjahres individuell nach Steuerklasse 1 oder 1a besteuert - auch wenn sie am Jahresende eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Dies führt zu mehreren Problemen: 1) Der Aufwand für die luxemburgische Steuerverwaltung (ACD) steigt, da eine rückwirkende gemeinsame Besteuerung berechnet werden muss. 2) Die monatliche Steuerlast reduziert das Nettoeinkommen, was wiederum die Kreditwürdigkeit und die Chancen auf eine Immobilienfinanzierung negativ beeinflusst. 3) Es entsteht eine Ungleichbehandlung gegenüber verheirateten Paaren, obwohl PACS rechtlich weitgehend gleichgestellt ist (Gesetz vom 9. Juli 2004 über die rechtlichen Wirkungen bestimmter Partnerschaften). Gemäß STATEC wurden im Jahr 2022 über 1.300 neue PACS-Verträge abgeschlossen - ein klarer gesellschaftlicher Trend. In anderen EU-Ländern wie Frankreich oder Belgien genießen PACS-Paare bereits steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren. Beschreibung der zugrunde liegenden Probleme: 1) Steuerliche Ungleichbehandlung Nur Ehepaare erhalten automatisch die Steuerklasse 2. PACS-Paare müssen diese rückwirkend beantragen und werden monatlich höher besteuert. 2) Finanzielle Nachteile beim Immobilienerwerb Banken bewerten die Kreditwürdigkeit anhand des monatlichen Nettoeinkommens. Durch die höhere Steuerbelastung wirken PACS-Paare finanziell weniger leistungsfähig, obwohl die Immobilienpreise in Luxemburg laut Observatoire de l'Habitat im Jahr 2023 im Durchschnitt 8.323 EUR/m² betrugen. 3) Höherer Verwaltungsaufwand Die rückwirkende Bearbeitung gemeinsamer Steuerveranlagungen bindet Ressourcen bei der Steuerbehörde und verzögert Erstattungen. 4) Juristische, aber keine steuerliche Gleichstellung Das Gesetz vom 9. Juli 2004 erkennt PACS als gleichwertige Lebensgemeinschaft an, jedoch wird dies steuerlich nicht umgesetzt.

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Wichtige Informationen

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Datum der Einreichung

24/07/2025

Öffnung der Unterschriftensammlung

18/09/2025

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