Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Eine nationale Antwort auf die Wohnungskrise ist notwendig

Öffentliche Petition

4246

Datum der Einreichung 11/09/2026

ZIEL : Diese Petition zielt darauf ab, die Regierung und die Abgeordnetenkammer aufzufordern, den ,,Logementsdësch" zu erweitern und zu einer Nationalen Kommission zur Bekämpfung der Wohnungskrise zu institutionalisieren, die monatlich unter der Leitung des Premierministers tagt. Diese Kommission sollte neben den zuständigen Ministerien (Wohnungsbau, Inneres, Umwelt und andere) den Syvicol, die Arbeitnehmerkammer (Chambre des Salariés), die Handwerkskammer (Chambre des Métiers), den Bankenverband (ABBL), die Wohnungsbaubeobachtungsstelle (Observatoire de l'habitat), die Immobilienkammer (Chambre Immobilière) sowie im Verbraucherschutz aktive Nichtregierungsorganisationen (ULC, Fondation pour l'accès au logement, Mieterschutz asbl) umfassen. Die Aufgabe dieser Kommission bestünde darin, eine mehrjährige nationale Antwort auf die Wohnungskrise auszuarbeiten, zu koordinieren und deren Umsetzung zu beschleunigen sowie der Abgeordnetenkammer mindestens zweimal im Jahr über die geplanten Maßnahmen und deren Fortschritte zu berichten. Zu den Maßnahmen, die die Kommission unter anderem prüfen könnte, gehören: • Die Ausgabe eines jährlichen öffentlichen Wohnungsbau-Anleiheprogramms von über 500 Millionen Euro für die Dauer von 4 Jahren, das vollständig in die Schaffung oder den Erwerb von bezahlbarem Wohnraum investiert wird. • Ein nationales Ziel von 20 % bezahlbarem Wohnraum. • Die Verdopplung des Höchstbetrags der Staatsgarantie für die Aufnahme eines Wohnungsbaudarlehens, um Erstkäufern den Zugang zu Krediten zu erleichtern.

Sammeln von Unterschriften

35

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

490 / 5 500

Die Verwendung getönter Motorradhelmvisiere ausschließlich bei Tageslicht erlauben

Öffentliche Petition

4214

Datum der Einreichung 03/08/2026

ZIEL : Diese Petition verfolgt das Ziel, in Luxemburg die Verwendung von getönten, rauchfarbenen oder dunklen Visieren für Motorradhelme ausschließlich tagsüber und bei ausreichenden Sichtverhältnissen zu erlauben. Diese Erlaubnis soll durch klare Regeln geregelt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Verwendung solcher Visiere soll nachts, bei Nebel, starkem Niederschlag oder eingeschränkter Sicht weiterhin verboten bleiben. Die Visiere müssen speziell für das jeweilige Helmmodell vorgesehen sein, sich in einwandfreiem Zustand befinden und dürfen keine optischen Verzerrungen verursachen. Nachträglich auf klare Visiere aufgeklebte Tönungsfolien sollen von dieser Erlaubnis ausgeschlossen bleiben. Zusätzlich könnte vorgeschrieben werden, dass Motorradfahrer ein zugelassenes klares Ersatzvisier mitführen oder über ein integriertes Sonnenvisier verfügen, damit sie sich bei veränderten Wetter- oder Lichtverhältnissen schnell anpassen können. Ziel ist es, eine klare und verhältnismäßige Regelung zu schaffen, die die Verwendung dunkler Visiere tagsüber erlaubt, insbesondere um die Blendung durch Sonnenlicht zu verringern, während gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet bleibt.

Sammeln von Unterschriften

6

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

14 / 5 500

Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.

Öffentliche Petition

4235

Datum der Einreichung 19/08/2026

ZIEL : Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).

Sammeln von Unterschriften

6

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

57 / 5 500

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