Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

Weitere Informationen

Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Für ein friedliches Miteinander zwischen Landwirtschaft und Anwohnern und verstärkte Rechtssicherheit

Öffentliche Petition

4186

Datum der Einreichung 17/07/2026

ZIEL : Die Landwirtschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil Luxemburgs. Sie sichert unsere Lebensmittelversorgung, pflegt unsere Landschaften und prägt seit Jahrhunderten den Charakter unserer Dörfer. Zum ländlichen Leben gehören seit jeher Tiergeräusche wie das Krähen eines Hahns, das Muhen von Kühen oder das Wiehern von Pferden ebenso wie Gerüche aus Stall und Landwirtschaft sowie der Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen während der Feldarbeiten. In den vergangenen Jahren häufen sich jedoch Beschwerden und rechtliche Auseinandersetzungen wegen genau dieser natürlichen Begleiterscheinungen des Dorflebens. Dies führt zu Unsicherheit bei Landwirten und privaten Tierhaltern und gefährdet langfristig das ländliche Kulturerbe Luxemburgs. Deshalb fordern wir die Abgeordnetenkammer auf, * das Patrimoine rural ausdrücklich als schützenswertes Kulturerbe anzuerkennen, * gesetzlich festzulegen, dass übliche und unvermeidbare Geräusche, Gerüche und Tätigkeiten einer ordnungsgemäß betriebenen Landwirtschaft grundsätzlich zu akzeptieren sind, * missbräuchliche Beschwerden gegen normale landwirtschaftliche Emissionen zu verhindern und bei der Beurteilung solcher Fälle den Charakter des ländlichen Raums besonders zu berücksichtigen, * gleichzeitig sicherzustellen, dass außergewöhnliche oder vermeidbare Belästigungen sowie Verstöße gegen Umwelt- oder Tierschutzvorschriften weiterhin geahndet werden können. Wer sich bewusst für das Leben in einem Dorf oder in unmittelbarer Nähe landwirtschaftlicher Betriebe entscheidet, entscheidet sich auch für eine Umgebung, in der Landwirtschaft gelebt wird. Diese Realität darf nicht durch einzelne Beschwerden nach und nach verdrängt werden. Unser Ziel ist kein Freibrief für jede Form von Lärm oder Geruch. Unser Ziel ist der Schutz dessen, was das Dorf seit Generationen ausmacht: eine lebendige Landwirtschaft, Tierhaltung und das traditionelle Landleben. Ein krähen­der Hahn am Morgen, Kühe auf der Weide oder ein Traktor während der Ernte sind keine Störungen - sie sind Ausdruck unseres ländlichen Erbes. Schützen wir gemeinsam das Patrimoine rural Luxemburgs - für unsere Landwirte, unsere Dörfer und die kommenden Generationen.

Sammeln von Unterschriften

37

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

40 / 5 500

Augmentation de la franchise fiscale de 500 EUR sur les plus-values financières

Öffentliche Petition

4167

Datum der Einreichung 30/06/2026

ZIEL : La franchise de 500 euros sur les bénéfices de spéculation est inchangée depuis de nombreuses années. Avec l'inflation et la démocratisation des investissements, notamment en actions et cryptomonnaies, ce montant est devenu dérisoire. Nous demandons respectueusement d'augmenter cette franchise à au moins 2.000 euros par an, afin de simplifier la vie des petits investisseurs résidents et de mieux refléter la réalité économique actuelle.

Sammeln von Unterschriften

37

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

14 / 5 500

Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.

Öffentliche Petition

4235

Datum der Einreichung 19/08/2026

ZIEL : Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).

Sammeln von Unterschriften

39

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

19 / 5 500

Aktuelle öffentliche Debatten

Aufgrund laufender Arbeiten ist die Rubrik „Öffentliche Anhörungen“ derzeit nicht verfügbar. Das Einreichen, Einsehen und Unterzeichnen von Petitionen ist davon nicht betroffen.

Die nächste öffentliche Anhörung findet am Mittwoch, 21. Oktober 2026, um 9 Uhr über die Petititon n°4004 - Stärkung der luxemburgischen Sprache als verpflichtend zu erlernende Integrationssprache in Luxemburg statt.