Die Petitionen der Abgeordneten­kammer

Jede Person hat das Recht, Forderungen in Form von Petitionen an die Abgeordnetenkammer zu richten.
Es gibt zwei Arten von Petitionen? öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

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Übersicht über öffentliche Petitionen, die zur Unterzeichnung vorliegen

Für die Verankerung des Rechts auf Leben in der Verfassung

Öffentliche Petition

4251

Datum der Einreichung 15/09/2026

ZIEL : Artikel 12 der Verfassung soll wie folgt ergänzt werden: ,,Das Recht auf Leben und die Menschenwürde sind unantastbar."

Sammeln von Unterschriften

42

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

55 / 5 500

Für die Schließung des Konsumraums (Abrigado) am Luxemburger Bahnhof und die Neuausrichtung der Drogenpolitik

Öffentliche Petition

4173

Datum der Einreichung 07/07/2026

ZIEL : Schließung des Drogenkonsumraums (Abrigado) im Bahnhofsviertel von Luxemburg-Stadt und umfassende Neuausrichtung des lokalen Umgangs mit der Drogenproblematik. Zweck: Nachhaltige Wiederherstellung der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung sowie der Lebens- und Aufenthaltsqualität im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt. Die Petition zielt darauf ab, die Zentralisierung des Drogenphänomens im Herzen der Hauptstadt zu beenden und die Behörden zu einer restriktiveren, nationalen und grenzüberschreitenden Strategie zu bewegen, die auf verstärkte Kontrolle und Dezentralisierung von Hilfseinrichtungen setzt.

Sammeln von Unterschriften

40

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

30 / 5 500

Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.

Öffentliche Petition

4235

Datum der Einreichung 19/08/2026

ZIEL : Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).

Sammeln von Unterschriften

42

Verbleibende Tage

Eingetragene Unterschriften

4 / 5 500

Aktuelle öffentliche Debatten

Aufgrund laufender Arbeiten ist die Rubrik „Öffentliche Anhörungen“ derzeit nicht verfügbar. Das Einreichen, Einsehen und Unterzeichnen von Petitionen ist davon nicht betroffen.

Die nächste öffentliche Anhörung findet am Mittwoch, 21. Oktober 2026, um 9 Uhr über die Petititon n°4004 - Stärkung der luxemburgischen Sprache als verpflichtend zu erlernende Integrationssprache in Luxemburg statt.