Petitionär/in: Joe Thein
Petition contre l'ouverture du droit de vote aux non-Luxembourgeois
Ziel der Petition
Le but est de garantir la souveraineté luxembourgeoise et de promouvoir l'intégration par la nationalité luxembourgeoise Die Petition richtet sich gegen die Öffnung des Ausländerwalrechtes in Luxemburg für die Parlamentswahlen um die nationale Souveränität aufrecht zu erhalten und die Förderung der Integration durch die luxemburgische Nationalität oder doppelte Staatsbürgerschaft zu fördern. Als Autor der Petition möchte ich Ihnen deshalb folgende, weiterführende Gründe und Argumente angeben, damit die Petition seine Rechtmäßigkeit erfüllt und als Petition nationalen Interessens freigeschaltet werden kann: - In den europäischen Gesetzgebungen ist definiert, dass Funktionen des Staates welche an die Souveränität gebunden sind, ausschließlich das souveräne Recht der Staatsangehörigen ist. - In quasi allen Ländern des Globus, mit einigen wenigen Ausnahmen, ist das Wahlrecht für Legislativwahlen den Ausländern verschlossen. - Das Prinzip der "doppelten Staatsbürgerschaft" ist ein legitimer Integrationskompromiss auf rechtlicher und politischer Basis, welches das Recht auf Wählen beinhaltet. - Die Parlamentsdebatten werden in der Regel in luxemburgischer Sprache geführt. Damit ein Ausländer sich dort entsprechend beteiligen kann, ist das Beherrschen der luxemburgischen Sprache notwendig und wird über den Integrationsprozess gewährleistet sowie mit der luxemburgischen Staatsangehörigkeit oder der doppelten Staatsbürgerschaft erfüllt. - Das Parlament entscheidet über nationale Interessen und Gesetze und sollte deshalb von Bürgern mitbestimmt werden, welche die Staatsangehörigkeit besitzen oder sich durch den Integrationsprozess integriert haben und somit Vollmitglied unserer Gesellschaft und Nation sind. Dies steht symbolisch für Treue und Achtung vor unserer Verfassung und unserer Rechtsstaatlichkeit, sowie dem Ausdruck ehrbarem Interessens. - Das Wahlrecht ist mitunter das wichtigste Element der Integration und sollte deshalb auch am Ende des Integrationsprozesses stehen um Sinn und Zweckmäßigkeit der Integration zu garantieren. - Da die Öffnung des Ausländerwahlrechtes eine wichtige, nationale Frage mit kruzialem politischem Impakt sein wird, ist es notwendig, mittels Referendum die Luxemburger um ihre Meinung zu fragen und das Ergebnis demokratisch zu legitimieren.
Verlauf dieser Petition
Die öffentliche Petition Nr. 342 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 14-07-2014 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 785
Umwandlung: umzustufen
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 342 ist am 23-06-2014 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 785
Die Frist zum Unterschreiben für die öffentliche Petition Nr. 342 ist am 16-05-2014 bis zum 21-06-2014 verlängert worden
Neues Enddatum der Unterschriftsphase: 21-06-2014
Lettre d'information au pétitionnaire au sujet de la période de signature avec transmission à la Commission des Institutions et de la Révision constitutionnelle
Die öffentliche Petition Nr. 342 kann ab dem 09-05-2014 unterschrieben werden
Die öffentliche Petition Nr. 342 wurde am 08-05-2014 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Beginn der Unterschriftsphase : 09-05-2014 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 20-06-2014 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 07-05-2014 betreffend die Petition Nr. 342 fällt positiv aus
Die öffentliche Petition Nr. 342 wurde am 07-04-2014 eingereicht.
Titel der Petition: Petition contre l'ouverture du droit de vote aux non-Luxembourgeois
Ziel der Petition: Le but est de garantir la souveraineté luxembourgeoise et de promouvoir l'intégration par la nationalité luxembourgeoise
Die Petition richtet sich gegen die Öffnung des Ausländerwalrechtes in Luxemburg für die Parlamentswahlen um die nationale Souveränität aufrecht zu erhalten und die Förderung der Integration durch die luxemburgische Nationalität oder doppelte Staatsbürgerschaft zu fördern.
Als Autor der Petition möchte ich Ihnen deshalb folgende, weiterführende Gründe und Argumente angeben, damit die Petition seine Rechtmäßigkeit erfüllt und als Petition nationalen Interessens freigeschaltet werden kann:
- In den europäischen Gesetzgebungen ist definiert, dass Funktionen des Staates welche an die Souveränität gebunden sind, ausschließlich das souveräne Recht der Staatsangehörigen ist.
- In quasi allen Ländern des Globus, mit einigen wenigen Ausnahmen, ist das Wahlrecht für Legislativwahlen den Ausländern verschlossen.
- Das Prinzip der "doppelten Staatsbürgerschaft" ist ein legitimer Integrationskompromiss auf rechtlicher und politischer Basis, welches das Recht auf Wählen beinhaltet.
- Die Parlamentsdebatten werden in der Regel in luxemburgischer Sprache geführt. Damit ein Ausländer sich dort entsprechend beteiligen kann, ist das Beherrschen der luxemburgischen Sprache notwendig und wird über den Integrationsprozess gewährleistet sowie mit der luxemburgischen Staatsangehörigkeit oder der doppelten Staatsbürgerschaft erfüllt.
- Das Parlament entscheidet über nationale Interessen und Gesetze und sollte deshalb von Bürgern mitbestimmt werden, welche die Staatsangehörigkeit besitzen oder sich durch den Integrationsprozess integriert haben und somit Vollmitglied unserer Gesellschaft und Nation sind. Dies steht symbolisch für Treue und Achtung vor unserer Verfassung und unserer Rechtsstaatlichkeit, sowie dem Ausdruck ehrbarem Interessens.
- Das Wahlrecht ist mitunter das wichtigste Element der Integration und sollte deshalb auch am Ende des Integrationsprozesses stehen um Sinn und Zweckmäßigkeit der Integration zu garantieren.
- Da die Öffnung des Ausländerwahlrechtes eine wichtige, nationale Frage mit kruzialem politischem Impakt sein wird, ist es notwendig, mittels Referendum die Luxemburger um ihre Meinung zu fragen und das Ergebnis demokratisch zu legitimieren.