Petitionär/in: Maria Tzanidakis
Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte.
Ziel der Petition
Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte für mehr Sicherheit der Bürger.
Beweggründe für die Petition
An allen öffentlichen Straßen sollten große Sandstreukästen zur Verfügung stehen. Streuenpflichtige externe Firmen oder Personen sollten mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht streuen. Die Kommunen sollten Ordnungshüter wie die Strafzettelverteiler zur Observierung der privaten Straßen einer Gemeinde bei Glatteis einstellen und für die Sicherheit der Bürger, diejenigen mit einem Bußgeld belegen, die nicht auf den Gehwegen vor Eigentümer Grundstücken streuen. Aktuell schiebt jeder diese Verantwortung auf andere und keiner fühlt sich verantwortlich. Das geht nicht. Es muss eine gesetzliche Anpassung und eine detaillierte Beschreibung von Pflicht, Ausübung und Konsequenz her, an Orten, an denen die Gemeinde es nicht übernehmen könnte. Sie dient zur besseren Sicherheit der Bürger bei Glatteis und einer verbesserten Verteilung und Pflichtenregelung auf die Verantwortung bezogen. Es muss eine eindeutige Gesetzesregelung her, damit man auch auf Straßen mit Glatteis gehen kann. Sand ist besser als Salz. Eine Wintergebühr für Haushalte um den Streudienst durch die Kommune zu leisten, wenn gewährleistet wird, dass auf allen Gehwegen der Gemeinden gestreut wird, ist bezogen auf Sicherheit der Bürger eine vernünftige Regelung für alle Haushalte, organisatorisch gesehen, ähnlich wie das Beispiel der Müllabfuhr.
Verlauf dieser Petition
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
Die öffentliche Petition Nr. 3018 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-03-2024 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 28
Gültige Online-Unterschriften: 28
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 3018 ist am 08-03-2024 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 28
Die öffentliche Petition Nr. 3018 kann ab dem 26-01-2024 unterschrieben werden
Zulässigkeitsbescheid
Die öffentliche Petition Nr. 3018 wurde am 25-01-2024 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 26-01-2024 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 07-03-2024 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 24-01-2024 betreffend die Petition Nr. 3018 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 3018 wurde am 17-01-2024 eingereicht.
Titel der Petition: Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte.
Ziel der Petition: Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte für mehr Sicherheit der Bürger.
Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: An allen öffentlichen Straßen sollten große Sandstreukästen zur Verfügung stehen. Streuenpflichtige externe Firmen oder Personen sollten mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht streuen.
Die Kommunen sollten Ordnungshüter wie die Strafzettelverteiler zur Observierung der privaten Straßen einer Gemeinde bei Glatteis einstellen und für die Sicherheit der Bürger, diejenigen mit einem Bußgeld belegen, die nicht auf den Gehwegen vor Eigentümer Grundstücken streuen. Aktuell schiebt jeder diese Verantwortung auf andere und keiner fühlt sich verantwortlich. Das geht nicht. Es muss eine gesetzliche Anpassung und eine detaillierte Beschreibung von Pflicht, Ausübung und Konsequenz her, an Orten, an denen die Gemeinde es nicht übernehmen könnte. Sie dient zur besseren Sicherheit der Bürger bei Glatteis und einer verbesserten Verteilung und Pflichtenregelung auf die Verantwortung bezogen.
Es muss eine eindeutige Gesetzesregelung her, damit man auch auf Straßen mit Glatteis gehen kann. Sand ist besser als Salz. Eine Wintergebühr für Haushalte um den Streudienst durch die Kommune zu leisten, wenn gewährleistet wird, dass auf allen Gehwegen der Gemeinden gestreut wird, ist bezogen auf Sicherheit der Bürger eine vernünftige Regelung für alle Haushalte, organisatorisch gesehen, ähnlich wie das Beispiel der Müllabfuhr.