Eintragungsgebühr unverändert seit 2002

Öffentliche Petition Nr.972

Petent: Daniel Schummer

Ziel der Petition

Das Gesetz, welches 2002 die Eintragungsgebühr in Höhe von 7% festlegt, hat keinen wirklichen Bezug mehr zu den aktuellen Immobilien-preisen. Siehe STATEC umfrage in welcher ein Haus durchschnittlich 650000€ was ca.45500€ausmacht (das ist selbst bei dem laut STATEC gerechnetem Durchschnittseinkommen von ca. 5000€/Monat eine beachtliche Summe (ganz zu schweigen von Mindestlohn-Empfängern).

Begründung der Petition

Es Kähme der wohnungssuchenden Bevölkerung zugunsten, würde dieser Prozentsatz an die aktuelle Lage angepasst werden zumal viele Banken diese Summe nicht mit in den ohnehin schon hohen Kredit mit einfließen lassen und Dieser somit oftmals mit Eigenmitteln gestemmt werden muss.

Unterschriftensammlung abgeschlossen

Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 54 Unterschriften gültig.

Gültige Unterschriften

54 / 4 500

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Wichtige Informationen

Abgeschlossen

Datum der Einreichung

16/02/2018

Öffnung der Unterschriftensammlung

12/03/2018

Zusätzliche Informationen