Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten - Die Petitionen
Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten
Öffentliche Petition Nr.843
Petent: Nermin Skrijelj
Ziel der Petition
-Präzisierung des Art. 4 Absatz 1 d) des Luxemburger Gesetztes zum Schutz personenbezogener Daten Es geht hauptsächlich darum den genannten Artikel genauer zu präzisieren und gemeinnützigen Vereinigung aber auch privaten Institutionen oder Dienststellen die Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten auf maximal 10 Jahre zu begrenzen. Dem ist hinzuzufügen, dass auch sämtliche Internetanbieter, die personenbezogene Daten gesammelt haben, diese maximal bis zu 6 Monaten aufbewahren dürfen und anschließend löschen müssten. -Komplettieren des Art 26 des Luxemburger Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Es müsste jeder Person und damit auch Antragsteller wenigstens das Recht auf Löschung der Daten zugesprochen werden. Dieses Recht sollte mindestens auf Antrag der betroffenen Personen umgesetzt werden können und müssen. 1)In Fällen wo trotz Antrag auf Löschung der personenbezogenen Daten, der Anspruch auf die Datensammlung von Seiten der ""Sammler"" gefordert wird, müsste diese dem Antragsteller die Absicht die Daten nicht zu löschen mitteilen. 2) Dafür eine rechtmäßige und damit auch rationale Begründung der Datenschutzkommission vorgelegen, die anschließend über ihre den Fall entscheiden sollte. Im Falle der Uneinigkeit zwischen den Parteien muss der weitere Rechtsweg wie der Gerichtsweg für beide Parteien offenbleiben.
Begründung der Petition
Als elementarer Punkt ist das vehemente Fehlen einer solchen Aufbewahrungsfrist von personenbezogenen Daten für die "Datensammler". Diese können solange sie es für nötig halten oder auch wollen sämtliche Daten die Ihnen über Personen zu Verfügung stehen archivieren und so rein theoretisch für immer behalten um auf diese zurückzugreifen. Ich finde, dass eine solche Aufbewahrung nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person stattfinden dürfte und sie muss definitiv begrenzt werden denn solche Daten sind nicht Eigentum der Sammler sondern der betroffenen Person.
Unterschriftensammlung abgeschlossen
Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 61 Unterschriften gültig.
Gültige Unterschriften
61 / 4 500
Wichtige Informationen
Abgeschlossen
Datum der Einreichung
31/08/2017
Öffnung der Unterschriftensammlung
18/09/2017
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
19/12/2017
Déclaration de clôture
15/12/2017
Die öffentliche Petition Nr. 843 wurde am 15-12-2017 abgeschlossen
Begründung der Beendigung: Pas de poursuite sous forme d'une pétition ordinaire
13/11/2017
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
09/11/2017
Gültige Online-Unterschriften: 61
09/11/2017
Die öffentliche Petition Nr. 843 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 09-11-2017 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 61
31/10/2017
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 843 ist am 31-10-2017 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 61
18/09/2017
Die öffentliche Petition Nr. 843 kann ab dem 18-09-2017 unterschrieben werden
15/09/2017
Zulässigkeitsbescheid
14/09/2017
Die öffentliche Petition Nr. 843 wurde am 14-09-2017 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 18-09-2017 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 30-10-2017 um 23:59
13/09/2017
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 13-09-2017 betreffend die Petition Nr. 843 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
05/09/2017
Die öffentliche Petition Nr. 843 wurde am 05-09-2017 eingereicht.
Titel der Petition: Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten Ziel der Petition: -Präzisierung des Art. 4 Absatz 1 d) des Luxemburger Gesetztes zum Schutz personenbezogener Daten Es geht hauptsächlich darum den genannten Artikel genauer zu präzisieren und gemeinnützigen Vereinigung aber auch privaten Institutionen oder Dienststellen die Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten auf maximal 10 Jahre zu begrenzen. Dem ist hinzuzufügen, dass auch sämtliche Internetanbieter, die personenbezogene Daten gesammelt haben, diese maximal bis zu 6 Monaten aufbewahren dürfen und anschließend löschen müssten. -Komplettieren des Art 26 des Luxemburger Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Es müsste jeder Person und damit auch Antragsteller wenigstens das Recht auf Löschung der Daten zugesprochen werden. Dieses Recht sollte mindestens auf Antrag der betroffenen Personen umgesetzt werden können und müssen. 1)In Fällen wo trotz Antrag auf Löschung der personenbezogenen Daten, der Anspruch auf die Datensammlung von Seiten der "Sammler" gefordert wird, müsste diese dem Antragsteller die Absicht die Daten nicht zu löschen mitteilen. 2) Dafür eine rechtmäßige und damit auch rationale Begründung der Datenschutzkommission vorgelegen, die anschließend über ihre den Fall entscheiden sollte. Im Falle der Uneinigkeit zwischen den Parteien muss der weitere Rechtsweg wie der Gerichtsweg für beide Parteien offenbleiben. Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Als elementarer Punkt ist das vehemente Fehlen einer solchen Aufbewahrungsfrist von personenbezogenen Daten für die "Datensammler". Diese können solange sie es für nötig halten oder auch wollen sämtliche Daten die Ihnen über Personen zu Verfügung stehen archivieren und so rein theoretisch für immer behalten um auf diese zurückzugreifen. Ich finde, dass eine solche Aufbewahrung nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person stattfinden dürfte und sie muss definitiv begrenzt werden denn solche Daten sind nicht Eigentum der Sammler sondern der betroffenen Person.