Studienjahre nachkaufen - für eine gerechtere Pension - Die Petitionen
Studienjahre nachkaufen - für eine gerechtere Pension
Öffentliche Petition Nr.4275
Petent: Gilles Patrice Vogel
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
Ihre Studienjahre gehören zu Ihrer Laufbahn, zählen aber nur teilweise für Ihre Pension. In Luxemburg kann man heute bestimmte Versicherungszeiten nachkaufen, nicht aber seine Studienjahre - selbst wenn man alles aus eigener Tasche bezahlt. Frankreich, Belgien und Deutschland ermöglichen dies bereits, jedes Land auf seine Weise. Wir fordern die Abgeordnetenkammer auf, die Gesetzgebung zur Pensionsversicherung so anzupassen, dass jede versicherte Person, die dies wünscht, ihre unbezahlten Studien- oder Ausbildungsjahre, die bereits als Ergänzungszeiten anerkannt sind, ganz oder teilweise freiwillig nachkaufen kann, im Rahmen der geltenden Obergrenze von neun Jahren. Jede nachgekaufte Zeit würde den beitragsabhängigen Teil der Pension erhöhen, und zwar lebenslang, sowie gegebenenfalls die Hinterbliebenenpension des Ehe- oder Lebenspartners. Diese Maßnahme betrifft alle, die ab 18 Jahren ein Hochschulstudium oder eine unbezahlte Ausbildung absolviert haben, also einen großen Teil der Erwerbstätigen von heute und morgen. Sie schmälert in keiner Weise die bestehenden Rechte von Eltern und pflegenden Angehörigen. Konkret schlagen wir vor: Einen freien und freiwilligen Nachkauf: Jeder entscheidet selbst, ob er einige Monate, ein oder mehrere Jahre oder gar nichts nachkauft. Einen vollständig von den Versicherten finanzierten Nachkauf: Es geht nicht um geschenkte Jahre, sondern darum, für diese Zeiten selbst Beiträge zahlen zu können. Eine faire Berechnung: Bemessungsgrundlage und Beitragssatz werden so festgelegt, dass Beiträge und erworbene Ansprüche im Gleichgewicht stehen, damit der Nachkauf weder das Pensionssystem noch die übrigen Beitragszahler belastet. Die Bemessungsgrundlage könnte dem heutigen Nachkauf-Modell folgen: der soziale Mindestlohn oder das 1,5-, 2- oder 2,5-Fache davon, nach Wahl der Versicherten. Die heutigen Bedingungen des Nachkaufs: mindestens zwölf Monate Pflichtversicherung sowie ein Antrag vor Vollendung des 65. Lebensjahres und vor Bewilligung einer eigenen Pension. Eine Zahlung in höchstens fünf Jahresraten, wie sie beim Nachkauf bereits vorgesehen ist, damit auch junge Berufstätige ihre Jahre schrittweise nachkaufen können. Eine informierte Entscheidung: Die Versicherten sollten die genauen Kosten und die voraussichtliche Pensionserhöhung kennen, bevor sie sich festlegen, zum Beispiel dank eines Online-Simulators wie in Frankreich. Wie heute würde der Antrag selbst zu keiner Zahlung verpflichten. Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben, ohne Obergrenze, wie bei allen anderen Nachkäufen von Pensionsversicherungszeiten. Die Anwendung auf alle anerkannten Studienzeiten, auch auf jene vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes, damit auch die heutigen Versicherten davon profitieren können. Diese Vorschläge orientieren sich an dem, was in unseren Nachbarländern bereits funktioniert: - In Frankreich können bis zu 12 Quartale Hochschulstudium nachgekauft werden, mit einem ermäßigten Tarif für junge Berufstätige und der Möglichkeit der Ratenzahlung. Die gezahlten Beträge sind vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar. - In Belgien können Studienjahre regularisiert werden, um die Pension zu erhöhen. Bei einem Antrag innerhalb von zehn Jahren nach Studienende kostet dies pauschal 1.530 EUR pro Jahr (indexierter Grundbetrag), steuerlich absetzbar. - In Deutschland können freiwillige Beiträge für nicht angerechnete Ausbildungszeiten nachgezahlt werden, wenn der Antrag vor dem 45. Geburtstag gestellt wird; Teilzahlungen über bis zu fünf Jahre sind möglich. Diese Systeme unterscheiden sich von unserem, beweisen aber, dass ein solcher Mechanismus in einem gesetzlichen Pensionssystem funktioniert. Unsere Studienjahre sind bereits Teil unserer Versicherungslaufbahn. Geben wir allen die Freiheit, sie voll für ihre Pension zu nutzen - auf eigene Kosten und nach fairen, finanziell tragfähigen Regeln.
Begründung der Petition
Das Problem: anerkannte, aber nicht beitragsgedeckte Jahre Luxemburg erkennt bis zu neun Jahre unbezahlter Studien- oder Ausbildungszeiten ab 18 Jahren als ,,Ergänzungszeiten" an. Sie zählen zur Versicherungsdauer: für die pauschalen Steigerungen der Pension und für den Zugang zur vorzeitigen Alterspension mit 60 Jahren, die mindestens 40 Versicherungsjahre voraussetzt. Für diese Jahre wurden jedoch keine Beiträge gezahlt. Sie erzeugen daher keine proportionalen Steigerungen, also den Teil der Pension, der vom beitragspflichtigen Einkommen abhängt. Bei vergleichbarem Pensionsantrittsalter und Einkommen hat eine Person mit langer Ausbildung weniger Beitragsjahre und damit eine niedrigere Pension als jemand, der früher ins Berufsleben eingestiegen ist. Seit Juli 2026 muss eine Laufbahn mit solchen beitragsfreien Zeiten zudem schrittweise um bis zu acht Beitragsmonate verlängert werden, um mit 60 Jahren in die vorzeitige Alterspension gehen zu können. Und das Gesetz erlaubt es nicht, für diese Studienjahre Beiträge zu zahlen, nicht einmal auf eigene Kosten. Ein bewährtes Verfahren, das Studienzeiten jedoch ausschließt Der Nachkauf von Versicherungszeiten existiert und funktioniert: Von 2019 bis 2025 wurden jedes Jahr zwischen 928 und 1.144 Anträge gestellt. Er steht insbesondere Personen offen, die ihre Berufstätigkeit aus familiären Gründen unterbrochen oder reduziert haben, etwa um ihre Kinder zu erziehen oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Studienzeiten sind davon ausdrücklich ausgeschlossen. Wir unterstützen dieses Recht für Eltern und pflegende Angehörige voll und ganz. Doch wenn das Gesetz zulässt, dass beitragsfreie Zeiten von den Versicherten auf eigene Kosten ergänzt werden, gibt es keinen Grund, die Jahre der Ausbildung davon auszuschließen. Die logische Fortsetzung der Reform von 2026 Seit dem 1. Januar 2026 ist die Altersgrenze von 27 Jahren für die Anrechnung von Studienzeiten abgeschafft, die Obergrenze von neun Jahren bleibt bestehen. Der Gesetzgeber hat damit anerkannt, dass Ausbildungswege länger und vielfältiger geworden sind. Den Nachkauf genau dieser Jahre zu ermöglichen, ist der nächste, natürliche und folgerichtige Schritt. Eine Freiheit, kein Geschenk Medizin, Ingenieurwesen, Recht, Forschung, Lehramt: Viele Ausbildungen, die für unsere Wirtschaft und unsere öffentlichen Dienste unverzichtbar sind, verzögern zwangsläufig den Einstieg ins Berufsleben und damit den Beginn der Beitragszahlungen. Diese Petition verlangt keine geschenkten Jahre, sondern das Recht, einen Teil des eigenen Einkommens oder Ersparten zur Aufbesserung der gesetzlichen Pension einzusetzen, unter Wahrung des Beitragsprinzips. Zugleich ist dies ein Standortvorteil, um qualifizierte Fachkräfte, die das Land braucht, nach Luxemburg zu holen und hier zu halten. Neutral für das System, nützlich für seine Finanzen Dank einer ausgewogenen Berechnung würde der Nachkauf das Pensionssystem nicht ungerechtfertigt belasten. Im Gegenteil: Er brächte ihm sofortige Einnahmen, gerade jetzt, wo seine Finanzierung gefestigt werden muss. Ein Steuervorteil, den es bereits gibt Beiträge für den Nachkauf von Zeiten bei einem luxemburgischen Pensionssystem sind schon heute ohne Obergrenze als Sonderausgaben absetzbar (Artikel 110 L.I.R.). Der Nachkauf von Studienjahren würde sich einfach in diesen Rahmen einfügen, ohne ein neues Steuerprivileg zu schaffen. Das ist ein klarer Anreiz, verantwortungsvoll für den Ruhestand vorzusorgen, und die so erworbene zusätzliche Pension bleibt bei ihrer Auszahlung steuerpflichtig. Wer sich ausbildet, investiert in seine Zukunft und in die des Landes. Wenn auch Sie finden, dass Ihre Studienjahre voll für Ihre Pension zählen sollten, unterschreiben und teilen Sie diese Petition!
Wichtige Informationen
Sammeln von Unterschriften
Datum der Einreichung
30/09/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
23/10/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
23/10/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4275 kann ab dem 23-10-2026 unterschrieben werden
22/10/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4275 wurde am 22-10-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 23-10-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 03-12-2026 um 23:59
Unterschriftensammlung läuft
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
2 / 5 500
Studienjahre nachkaufen - für eine gerechtere Pension
Öffentliche Petition Nr.4275
Petent: Gilles Patrice Vogel
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
Ihre Studienjahre gehören zu Ihrer Laufbahn, zählen aber nur teilweise für Ihre Pension. In Luxemburg kann man heute bestimmte Versicherungszeiten nachkaufen, nicht aber seine Studienjahre - selbst wenn man alles aus eigener Tasche bezahlt. Frankreich, Belgien und Deutschland ermöglichen dies bereits, jedes Land auf seine Weise. Wir fordern die Abgeordnetenkammer auf, die Gesetzgebung zur Pensionsversicherung so anzupassen, dass jede versicherte Person, die dies wünscht, ihre unbezahlten Studien- oder Ausbildungsjahre, die bereits als Ergänzungszeiten anerkannt sind, ganz oder teilweise freiwillig nachkaufen kann, im Rahmen der geltenden Obergrenze von neun Jahren. Jede nachgekaufte Zeit würde den beitragsabhängigen Teil der Pension erhöhen, und zwar lebenslang, sowie gegebenenfalls die Hinterbliebenenpension des Ehe- oder Lebenspartners. Diese Maßnahme betrifft alle, die ab 18 Jahren ein Hochschulstudium oder eine unbezahlte Ausbildung absolviert haben, also einen großen Teil der Erwerbstätigen von heute und morgen. Sie schmälert in keiner Weise die bestehenden Rechte von Eltern und pflegenden Angehörigen. Konkret schlagen wir vor: Einen freien und freiwilligen Nachkauf: Jeder entscheidet selbst, ob er einige Monate, ein oder mehrere Jahre oder gar nichts nachkauft. Einen vollständig von den Versicherten finanzierten Nachkauf: Es geht nicht um geschenkte Jahre, sondern darum, für diese Zeiten selbst Beiträge zahlen zu können. Eine faire Berechnung: Bemessungsgrundlage und Beitragssatz werden so festgelegt, dass Beiträge und erworbene Ansprüche im Gleichgewicht stehen, damit der Nachkauf weder das Pensionssystem noch die übrigen Beitragszahler belastet. Die Bemessungsgrundlage könnte dem heutigen Nachkauf-Modell folgen: der soziale Mindestlohn oder das 1,5-, 2- oder 2,5-Fache davon, nach Wahl der Versicherten. Die heutigen Bedingungen des Nachkaufs: mindestens zwölf Monate Pflichtversicherung sowie ein Antrag vor Vollendung des 65. Lebensjahres und vor Bewilligung einer eigenen Pension. Eine Zahlung in höchstens fünf Jahresraten, wie sie beim Nachkauf bereits vorgesehen ist, damit auch junge Berufstätige ihre Jahre schrittweise nachkaufen können. Eine informierte Entscheidung: Die Versicherten sollten die genauen Kosten und die voraussichtliche Pensionserhöhung kennen, bevor sie sich festlegen, zum Beispiel dank eines Online-Simulators wie in Frankreich. Wie heute würde der Antrag selbst zu keiner Zahlung verpflichten. Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben, ohne Obergrenze, wie bei allen anderen Nachkäufen von Pensionsversicherungszeiten. Die Anwendung auf alle anerkannten Studienzeiten, auch auf jene vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes, damit auch die heutigen Versicherten davon profitieren können. Diese Vorschläge orientieren sich an dem, was in unseren Nachbarländern bereits funktioniert: - In Frankreich können bis zu 12 Quartale Hochschulstudium nachgekauft werden, mit einem ermäßigten Tarif für junge Berufstätige und der Möglichkeit der Ratenzahlung. Die gezahlten Beträge sind vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar. - In Belgien können Studienjahre regularisiert werden, um die Pension zu erhöhen. Bei einem Antrag innerhalb von zehn Jahren nach Studienende kostet dies pauschal 1.530 EUR pro Jahr (indexierter Grundbetrag), steuerlich absetzbar. - In Deutschland können freiwillige Beiträge für nicht angerechnete Ausbildungszeiten nachgezahlt werden, wenn der Antrag vor dem 45. Geburtstag gestellt wird; Teilzahlungen über bis zu fünf Jahre sind möglich. Diese Systeme unterscheiden sich von unserem, beweisen aber, dass ein solcher Mechanismus in einem gesetzlichen Pensionssystem funktioniert. Unsere Studienjahre sind bereits Teil unserer Versicherungslaufbahn. Geben wir allen die Freiheit, sie voll für ihre Pension zu nutzen - auf eigene Kosten und nach fairen, finanziell tragfähigen Regeln.
Begründung der Petition
Das Problem: anerkannte, aber nicht beitragsgedeckte Jahre Luxemburg erkennt bis zu neun Jahre unbezahlter Studien- oder Ausbildungszeiten ab 18 Jahren als ,,Ergänzungszeiten" an. Sie zählen zur Versicherungsdauer: für die pauschalen Steigerungen der Pension und für den Zugang zur vorzeitigen Alterspension mit 60 Jahren, die mindestens 40 Versicherungsjahre voraussetzt. Für diese Jahre wurden jedoch keine Beiträge gezahlt. Sie erzeugen daher keine proportionalen Steigerungen, also den Teil der Pension, der vom beitragspflichtigen Einkommen abhängt. Bei vergleichbarem Pensionsantrittsalter und Einkommen hat eine Person mit langer Ausbildung weniger Beitragsjahre und damit eine niedrigere Pension als jemand, der früher ins Berufsleben eingestiegen ist. Seit Juli 2026 muss eine Laufbahn mit solchen beitragsfreien Zeiten zudem schrittweise um bis zu acht Beitragsmonate verlängert werden, um mit 60 Jahren in die vorzeitige Alterspension gehen zu können. Und das Gesetz erlaubt es nicht, für diese Studienjahre Beiträge zu zahlen, nicht einmal auf eigene Kosten. Ein bewährtes Verfahren, das Studienzeiten jedoch ausschließt Der Nachkauf von Versicherungszeiten existiert und funktioniert: Von 2019 bis 2025 wurden jedes Jahr zwischen 928 und 1.144 Anträge gestellt. Er steht insbesondere Personen offen, die ihre Berufstätigkeit aus familiären Gründen unterbrochen oder reduziert haben, etwa um ihre Kinder zu erziehen oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Studienzeiten sind davon ausdrücklich ausgeschlossen. Wir unterstützen dieses Recht für Eltern und pflegende Angehörige voll und ganz. Doch wenn das Gesetz zulässt, dass beitragsfreie Zeiten von den Versicherten auf eigene Kosten ergänzt werden, gibt es keinen Grund, die Jahre der Ausbildung davon auszuschließen. Die logische Fortsetzung der Reform von 2026 Seit dem 1. Januar 2026 ist die Altersgrenze von 27 Jahren für die Anrechnung von Studienzeiten abgeschafft, die Obergrenze von neun Jahren bleibt bestehen. Der Gesetzgeber hat damit anerkannt, dass Ausbildungswege länger und vielfältiger geworden sind. Den Nachkauf genau dieser Jahre zu ermöglichen, ist der nächste, natürliche und folgerichtige Schritt. Eine Freiheit, kein Geschenk Medizin, Ingenieurwesen, Recht, Forschung, Lehramt: Viele Ausbildungen, die für unsere Wirtschaft und unsere öffentlichen Dienste unverzichtbar sind, verzögern zwangsläufig den Einstieg ins Berufsleben und damit den Beginn der Beitragszahlungen. Diese Petition verlangt keine geschenkten Jahre, sondern das Recht, einen Teil des eigenen Einkommens oder Ersparten zur Aufbesserung der gesetzlichen Pension einzusetzen, unter Wahrung des Beitragsprinzips. Zugleich ist dies ein Standortvorteil, um qualifizierte Fachkräfte, die das Land braucht, nach Luxemburg zu holen und hier zu halten. Neutral für das System, nützlich für seine Finanzen Dank einer ausgewogenen Berechnung würde der Nachkauf das Pensionssystem nicht ungerechtfertigt belasten. Im Gegenteil: Er brächte ihm sofortige Einnahmen, gerade jetzt, wo seine Finanzierung gefestigt werden muss. Ein Steuervorteil, den es bereits gibt Beiträge für den Nachkauf von Zeiten bei einem luxemburgischen Pensionssystem sind schon heute ohne Obergrenze als Sonderausgaben absetzbar (Artikel 110 L.I.R.). Der Nachkauf von Studienjahren würde sich einfach in diesen Rahmen einfügen, ohne ein neues Steuerprivileg zu schaffen. Das ist ein klarer Anreiz, verantwortungsvoll für den Ruhestand vorzusorgen, und die so erworbene zusätzliche Pension bleibt bei ihrer Auszahlung steuerpflichtig. Wer sich ausbildet, investiert in seine Zukunft und in die des Landes. Wenn auch Sie finden, dass Ihre Studienjahre voll für Ihre Pension zählen sollten, unterschreiben und teilen Sie diese Petition!
Unterschriftensammlung läuft
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
2 / 5 500
Wichtige Informationen
Sammeln von Unterschriften
Datum der Einreichung
30/09/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
23/10/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
23/10/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4275 kann ab dem 23-10-2026 unterschrieben werden
22/10/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4275 wurde am 22-10-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 23-10-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 03-12-2026 um 23:59