Reform des Waffengesetzes: Regulierte Freigabe von Pfefferspray und Schreckschusswaffen zum Schutz der Bürger. - Die Petitionen
Reform des Waffengesetzes: Regulierte Freigabe von Pfefferspray und Schreckschusswaffen zum Schutz der Bürger.
Öffentliche Petition Nr.4237
Petent: Alexandre Titeux
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
Das Ziel dieser Petition ist eine Reform des luxemburgischen Waffengesetzes, um unbescholtenen, volljährigen Bürgern den Besitz und das Führen von nicht-tödlichen Selbstverteidigungsmitteln - spezifisch zertifiziertes Pfefferspray und Schreckschusswaffen (Knall- und Gaswaffen) - zu ermöglichen. Diese Reform schlägt vor, sich am bewährten rechtlichen Vorbild der Bundesrepublik Deutschland zu orientieren, insbesondere durch die Einführung eines Äquivalents zum ,,Kleinen Waffenschein", wodurch ein regulierter, kontrollierter und sicherer Zugang zu persönlichen Schutzmitteln im öffentlichen Raum gewährleistet wird.
Begründung der Petition
Das aktuelle luxemburgische Waffengesetz stuft rein defensive Hilfsmittel wie Pfefferspray oder Schreckschusswaffen als absolut verbotene Waffen ein. Diese starre Regelung führt zu einer Schieflage bei der Sicherheit zuungunsten der gesetzestreuen Bürger. Im Falle eines rechtswidrigen und gewaltsamen Angriffs im öffentlichen Raum wird der Bevölkerung jegliches legale und effektive Mittel verwehrt, um eine Sicherheitsdistanz zu einem Angreifer zu wahren und den eigenen Schutz zu gewährleisten. Die offiziellen Kriminalstatistiken der Police grand-ducale belegen eine besorgniserregende Entwicklung der Kriminalität, die durch einen deutlichen Anstieg von Raubdelikten mit Gewaltanwendung, physischen Angriffen und Straftaten mittels Blankwaffen (Messern) - insbesondere in städtischen Zentren und im Umfeld von Bahnhöfen - geprägt ist. Diese Verschlechterung des Sicherheitsklimas kann nicht länger ignoriert werden. Da sich Kriminelle per Definition nicht an Verbote halten, entwaffnet das aktuelle Totalverbot lediglich die potenziellen Opfer und verurteilt sie zu absoluter Passivität. Es gibt keinen legitimen Grund, dieses strikte Verbot angesichts dieser neuen Realität aufrechtzuerhalten. Das deutsche Modell bietet einen bewährten, ausgewogenen und hochsicheren Rahmen, der dieser Problematik durch strenge Regeln gerecht wird: 1) Zertifiziertes Pfefferspray: Hierbei handelt es sich um ein rein defensives Abwehrmittel. Es ermöglicht, einen Angreifer auf Distanz temporär handlungsunfähig zu machen, um die Flucht zu ergreifen und sich in Sicherheit zu bringen, ohne bleibende oder tödliche Verletzungen zu verursachen. Es ist das verhältnismäßigste Selbstverteidigungsmittel überhaupt. 2) Der Kleine Waffenschein für Schreckschusswaffen (Kategorie SRS): Das vorgeschlagene Modell erlaubt kein freies und unkontrolliertes Führen. Nach deutschem Vorbild ist das Führen dieser Waffen im öffentlichen Raum an strenge, kumulative Bedingungen geknüpft: 3) Vorherige Genehmigung: Ausstellung eines offiziellen Scheins nur an volljährige Personen, die eine absolute Zuverlässigkeit nachweisen (völlige Abwesenheit von Vorstrafen). 4) Verdecktes Tragen vorgeschrieben: Die Waffe darf in der Öffentlichkeit keinesfalls sichtbar getragen werden, um Panikreaktionen oder Provokationen zu vermeiden. 5) Striktes Verbot bei Menschenansammlungen: Das Führen ist bei Demonstrationen, Volksfesten, Konzerten, Sport- oder Kulturveranstaltungen formell untersagt. 6) Kontrollpflicht: Der Bürger muss bei jedem Mitführen der Waffe den Erlaubnisschein sowie ein offizielles Ausweisdokument im Original mit sich führen. Diese Reform zielt darauf ab, das notwendige Gleichgewicht zwischen dem staatlichen Gewaltmonopol und dem Grundrecht jedes Bürgers auf Wahrung seiner körperlichen Unversehrtheit wiederherzustellen. Sie wird das Sicherheitsgefühl und den realen Schutz der vulnerabelsten Gruppen der Gesellschaft (wie Frauen, ältere Menschen oder Nachtarbeiter), die allein im öffentlichen Raum unterwegs sind, erheblich stärken und gleichzeitig eine strikte und effektive polizeiliche Kontrolle garantieren.
Wichtige Informationen
Zulässig
Datum der Einreichung
24/08/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
24/09/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
23/09/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4237 wurde am 23-09-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 24-09-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 04-11-2026 um 23:59
Zulässig
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
0 / 5 500
Reform des Waffengesetzes: Regulierte Freigabe von Pfefferspray und Schreckschusswaffen zum Schutz der Bürger.
Öffentliche Petition Nr.4237
Petent: Alexandre Titeux
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
Das Ziel dieser Petition ist eine Reform des luxemburgischen Waffengesetzes, um unbescholtenen, volljährigen Bürgern den Besitz und das Führen von nicht-tödlichen Selbstverteidigungsmitteln - spezifisch zertifiziertes Pfefferspray und Schreckschusswaffen (Knall- und Gaswaffen) - zu ermöglichen. Diese Reform schlägt vor, sich am bewährten rechtlichen Vorbild der Bundesrepublik Deutschland zu orientieren, insbesondere durch die Einführung eines Äquivalents zum ,,Kleinen Waffenschein", wodurch ein regulierter, kontrollierter und sicherer Zugang zu persönlichen Schutzmitteln im öffentlichen Raum gewährleistet wird.
Begründung der Petition
Das aktuelle luxemburgische Waffengesetz stuft rein defensive Hilfsmittel wie Pfefferspray oder Schreckschusswaffen als absolut verbotene Waffen ein. Diese starre Regelung führt zu einer Schieflage bei der Sicherheit zuungunsten der gesetzestreuen Bürger. Im Falle eines rechtswidrigen und gewaltsamen Angriffs im öffentlichen Raum wird der Bevölkerung jegliches legale und effektive Mittel verwehrt, um eine Sicherheitsdistanz zu einem Angreifer zu wahren und den eigenen Schutz zu gewährleisten. Die offiziellen Kriminalstatistiken der Police grand-ducale belegen eine besorgniserregende Entwicklung der Kriminalität, die durch einen deutlichen Anstieg von Raubdelikten mit Gewaltanwendung, physischen Angriffen und Straftaten mittels Blankwaffen (Messern) - insbesondere in städtischen Zentren und im Umfeld von Bahnhöfen - geprägt ist. Diese Verschlechterung des Sicherheitsklimas kann nicht länger ignoriert werden. Da sich Kriminelle per Definition nicht an Verbote halten, entwaffnet das aktuelle Totalverbot lediglich die potenziellen Opfer und verurteilt sie zu absoluter Passivität. Es gibt keinen legitimen Grund, dieses strikte Verbot angesichts dieser neuen Realität aufrechtzuerhalten. Das deutsche Modell bietet einen bewährten, ausgewogenen und hochsicheren Rahmen, der dieser Problematik durch strenge Regeln gerecht wird: 1) Zertifiziertes Pfefferspray: Hierbei handelt es sich um ein rein defensives Abwehrmittel. Es ermöglicht, einen Angreifer auf Distanz temporär handlungsunfähig zu machen, um die Flucht zu ergreifen und sich in Sicherheit zu bringen, ohne bleibende oder tödliche Verletzungen zu verursachen. Es ist das verhältnismäßigste Selbstverteidigungsmittel überhaupt. 2) Der Kleine Waffenschein für Schreckschusswaffen (Kategorie SRS): Das vorgeschlagene Modell erlaubt kein freies und unkontrolliertes Führen. Nach deutschem Vorbild ist das Führen dieser Waffen im öffentlichen Raum an strenge, kumulative Bedingungen geknüpft: 3) Vorherige Genehmigung: Ausstellung eines offiziellen Scheins nur an volljährige Personen, die eine absolute Zuverlässigkeit nachweisen (völlige Abwesenheit von Vorstrafen). 4) Verdecktes Tragen vorgeschrieben: Die Waffe darf in der Öffentlichkeit keinesfalls sichtbar getragen werden, um Panikreaktionen oder Provokationen zu vermeiden. 5) Striktes Verbot bei Menschenansammlungen: Das Führen ist bei Demonstrationen, Volksfesten, Konzerten, Sport- oder Kulturveranstaltungen formell untersagt. 6) Kontrollpflicht: Der Bürger muss bei jedem Mitführen der Waffe den Erlaubnisschein sowie ein offizielles Ausweisdokument im Original mit sich führen. Diese Reform zielt darauf ab, das notwendige Gleichgewicht zwischen dem staatlichen Gewaltmonopol und dem Grundrecht jedes Bürgers auf Wahrung seiner körperlichen Unversehrtheit wiederherzustellen. Sie wird das Sicherheitsgefühl und den realen Schutz der vulnerabelsten Gruppen der Gesellschaft (wie Frauen, ältere Menschen oder Nachtarbeiter), die allein im öffentlichen Raum unterwegs sind, erheblich stärken und gleichzeitig eine strikte und effektive polizeiliche Kontrolle garantieren.
Zulässig
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
0 / 5 500
Wichtige Informationen
Zulässig
Datum der Einreichung
24/08/2026
Öffnung der Unterschriftensammlung
24/09/2026
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
23/09/2026
Die öffentliche Petition Nr. 4237 wurde am 23-09-2026 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 24-09-2026 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 04-11-2026 um 23:59