Stärkung der luxemburgischen Sprache als verpflichtend zu erlernende Integrationssprache in Luxemburg

Öffentliche Petition Nr.4004

Petent: David Delvaux

Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:

Ziel der Petition

Die luxemburgische Sprache ist ein zentraler Bestandteil der nationalen Identität und des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Luxemburg. Laut Artikel 4 der Verfassung des Großherzogtums Luxemburg ist Luxemburgisch die Nationalsprache des Landes. Im Alltag zeigt sich jedoch immer häufiger, dass die Kommunikation auf Luxemburgisch schwierig oder sogar unmöglich wird. Dies betrifft nicht nur den öffentlichen Sektor, sondern auch viele Bereiche des täglichen Lebens. Gerade in sensiblen Situationen ist es wichtig, dass Menschen sich in ihrer eigenen Sprache ausdrücken können und auch verstanden werden. Dies gilt insbesondere in: • Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen • Alters- und Pflegeeinrichtungen • Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche • Apotheken • Geschäften und Dienstleistungen • öffentlichen Verwaltungen • und vielen weiteren Bereichen

Begründung der Petition

Viele Bürger, insbesondere ältere Menschen oder Kinder, haben nicht immer die Möglichkeit, auf andere Sprachen auszuweichen. Eine gemeinsame Sprache im Alltag erleichtert die Kommunikation, vermeidet Missverständnisse und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Daher fordert diese Petition die Regierung und die Abgeordnetenkammer auf: 1. Luxemburgisch als verpflichtend zu erlernende Integrationssprache für Personen festzulegen, die dauerhaft in Luxemburg leben oder arbeiten. 2. die Möglichkeiten für Luxemburgischkurse auszubauen und diese leichter zugänglich zu machen. 3. Arbeitgeber zu ermutigen oder zu verpflichten, ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, Luxemburgisch zu lernen. 4. das Erlernen der luxemburgischen Sprache als Standard in den Schulen für Kinder und Jugendliche einzuführen. Ziel ist es nicht, Menschen auszuschließen, sondern die Integration zu stärken und sicherzustellen, dass Luxemburgisch als Nationalsprache auch im Alltag, im Handel und im Kontakt mit der Bevölkerung erhalten bleibt.

Zulässig

Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.

Eingetragene Unterschriften

0 / 5 500

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Wichtige Informationen

Zulässig

Datum der Einreichung

12/03/2026

Öffnung der Unterschriftensammlung

26/03/2026

Zusätzliche Informationen