Für eine strukturelle, gerechte und ambitionierte Reform des superreduzierten Mehrwertsteuersatzes zugunsten von Renovierungen - Die Petitionen
Für eine strukturelle, gerechte und ambitionierte Reform des superreduzierten Mehrwertsteuersatzes zugunsten von Renovierungen
Öffentliche Petition Nr.3847
Petent: Baas Brimer
Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:
Ziel der Petition
Die seit 2002 geltende Obergrenze von 50 000 EUR spiegelt nicht mehr die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Realitäten wider. Es ist an der Zeit, dieses steuerliche Instrument aufzuwerten, damit es wieder ein wirksamer Hebel für Wohnraum, Klimaschutz und den Erhalt von Bausubstanz wird - und Renovierungen stärker fördert. Ziel der Petition Die Petition fordert die Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés) auf, die großherzogliche Verordnung vom 30. Juli 2002 zu überarbeiten und zu aktualisieren. Diese regelt die Anwendung des superreduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3 % auf Bau- und vor allem Renovierungsarbeiten an Wohngebäuden. Konkret schlägt die Petition vor: • eine deutliche Anhebung der aktuellen Obergrenze von 50 000 EUR pro Wohneinheit, • eine regelmäßige Anpassung (automatische Indexierung) dieser Obergrenze entsprechend der Entwicklung der Baukosten, • eine Ausweitung der Anspruchskriterien, um schrittweise, energetische oder umfassende Renovierungen besser einzubeziehen sowie die Aufhebung der Begrenzung pro Katastereinheit, • eine insgesamt attraktivere steuerliche Behandlung von Renovierungen, insbesondere zur Erhaltung der grauen Energie bestehender Gebäude.
Begründung der Petition
Die derzeitige Obergrenze von 50 000 EUR für den steuerlichen Vorteil durch den superreduzierten Mehrwertsteuersatz wurde seit ihrer Einführung im Jahr 2002 nicht angepasst. Dabei sind die Bau- und Materialkosten seither stark gestiegen. Um dies zu veranschaulichen, die halbjährlich ermittelten Baupreisindizes in Luxemburg (Veröffentlichung des STATEC) sind von 563 im Jahr 2002 auf rund 1164 im Jahr 2025 gestiegen - eine Erhöhung um mehr als 100 %. Wäre die Obergrenze indexiert worden, müsste sie heute bei etwa 103 322 EUR liegen. Der Unterschied zwischen dem aktuellen Rechtsrahmen und der wirtschaftlichen Realität ist offensichtlich. Die 50 000 EUR werden überschritten, sobald rund 357 143 EUR brutto in Arbeiten investiert werden, die mit 3 % besteuert werden. Danach fallen alle zusätzlichen Maßnahmen unter den regulären Satz von 17 %, was eine erhebliche Belastung darstellen kann - insbesondere für Haushalte, die umfassende Renovierungen durchführen. Die Notwendigkeit einer Reform geht jedoch weit über das rein Finanzielle hinaus. Es geht um wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle (Denkmalschutz) Aspekte, die eine gerechte, kohärente und zukunftsfähige Anpassung des bestehenden Instruments erfordern: 1. Renovierung als wirtschaftlicher Motor Renovierungen - mehr noch als Neubauten - binden lokale, qualifizierte Handwerker: Maurer, Schreiner, Dachdecker, Maler, Schlosser usw. Diese Arbeiten sind oft kleinteilig, arbeitsintensiv und komplex, schaffen aber direkte regionale Wertschöpfung. Sie zu fördern heißt, das lokale Handwerk und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. 2. Aufwertung der Bauberufe In Zeiten von Fachkräftemangel trägt ein stärkerer Fokus auf Renovierungen zur Attraktivität des Sektors bei und würdigt die Kompetenzen, die für nachhaltige, maßgeschneiderte Arbeiten nötig sind. 3. Klimaschutz und Bestandserhalt Statt abzureißen sollte renoviert werden - so bleibt graue Energie erhalten, Emissionen durch Neubauten werden vermieden und das architektonische Erbe geschützt. Das entspricht auch europäischen Initiativen wie HouseEurope!, die eine grünere Steuerpolitik und bessere Nutzung des Baubestands fördern. 4. Einfach, direkt und verwaltungsarm Der superreduzierte Satz wird direkt auf der Handwerkerrechnung angewendet - ohne Vorschuss oder Rückerstattungsantrag. Das ist sozial niedrigschwellig, transparent und leicht administrierbar, im Gegensatz zu komplexeren Förderinstrumenten. Seine Umsetzung ist bewährt. 5. Gerecht und sozial ausgewogen Jeder Haushalt kann profitieren - unabhängig vom Einkommen. Das Instrument passt sich automatisch dem Umfang der Arbeiten an: kleine Maßnahmen wie große Sanierungen. Besonders Haushalte mit begrenzten Mitteln renovieren schrittweise über Jahrzehnte - sie sind besonders benachteiligt durch eine starre Obergrenze. Zudem ist die Begrenzung pro Katastereinheit realitätsfern: Wechselt der Eigentümer, kann ein neuer Besitzer von der Regelung ausgeschlossen sein, obwohl noch umfassender Sanierungsbedarf besteht. 6. Wirksamer Hebel mit hohem Multiplikatoreffekt Diese Maßnahme bietet Planungssicherheit für Haushalte und Betriebe. Jeder steuerliche Euro erzeugt direkte lokale Wirtschaftsaktivität. Es handelt sich um ein stabiles, wirtschaftlich sinnvolles Instrument mit positiver volkswirtschaftlicher Wirkung. 7. Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit Eine realitätsnahe Obergrenze senkt den Anreiz, auf Schwarzarbeit auszuweichen, insbesondere in arbeitsintensiven Bereichen wie der Renovierung. 8. Europäische Vorreiter ernst nehmen In vielen EU-Ländern - etwa Belgien, Frankreich, Spanien, Zypern oder Polen - gelten bereits dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuersätze für Renovierungen, oft ohne starre Obergrenzen. Der luxemburgische Rahmen ist überholt - eine Modernisierung ist nötig, damit Luxemburg wettbewerbsfähig, sozial gerecht und klimapolitisch anschlussfähig bleibt. 9. Gerecht gestaffelter Freibetrag mit Erneuerungsmechanismus Statt einer einmaligen fixen Obergrenze braucht es einen strukturell gerechteren Ansatz. Wir schlagen vor, die Abschaffung der fixen Obergrenze, oder zumindest die Einführung eines automatisch erneuerbaren Freibetrags, der sich alle 10 Jahre zu 25 % auffüllt. So könnte langfristig ein theoretischer Gesamtbetrag von 600 000 EUR je Gebäude gestaffelt genutzt werden - ideal für Haushalte, die über Jahrzehnte hinweg schrittweise sanieren müssen. Schlussfolgerung Angesichts der Klimakrise, des Wohnungsmangels, der Aufwertung handwerklicher Berufe und der gestiegenen Baukosten ist es dringend notwendig, unsere steuerpolitischen Instrumente an die heutige Realität anzupassen. Die Petition fordert daher den Gesetzgeber auf: • den steuerlichen Vorteil durch den superreduzierten Mehrwertsteuersatz automatisch zu indexieren und substanziell zu erhöhen, • die steuerliche Gerechtigkeit zu stärken und eine faire Zugänglichkeit für alle Haushalte zu gewährleisten - unabhängig von Eigentumsverlauf oder Renovierungsrhythmus, • nachhaltige Bau- und Renovierungspraktiken zu fördern und damit die Renovierung als tragende Säule der Klima-, Wohnungs- und Denkmalpolitik zu verankern. Eine Reform der großherzoglichen Verordnung würde ein bestehendes, bewährtes Instrument modernisieren und stärken - zum Wohle des Handwerks, der ehrlichen Arbeit, der energetischen Sanierung und unserer gebauten Umwelt. Diese Petition ist ein Appell, ein zentrales Steuerinstrument an die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen des heutigen und zukünftigen Luxemburgs anzupassen.
Unterschriftensammlung läuft
Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.
Eingetragene Unterschriften
1 / 5 500
Wichtige Informationen
Sammeln von Unterschriften
Datum der Einreichung
20/10/2025
Öffnung der Unterschriftensammlung
27/11/2025
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
27/11/2025
Die öffentliche Petition Nr. 3847 kann ab dem 27-11-2025 unterschrieben werden
26/11/2025
Zulässigkeitsbescheid
26/11/2025
Die öffentliche Petition Nr. 3847 wurde am 26-11-2025 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig Beginn der Unterschriftsphase : 27-11-2025 um 0:00 Ende der Unterschriftsphase : 07-01-2026 um 23:59
26/11/2025
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 26-11-2025 betreffend die Petition Nr. 3847 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv