Für eine strukturelle, gerechte und ambitionierte Reform des superreduzierten Mehrwertsteuersatzes zugunsten von Renovierungen

Einfache Petition Nr.3847

Petent: Baas Brimer

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Text der Petition

Die seit 2002 geltende Obergrenze von 50 000 EUR spiegelt nicht mehr die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Realitäten wider. Es ist an der Zeit, dieses steuerliche Instrument aufzuwerten, damit es wieder ein wirksamer Hebel für Wohnraum, Klimaschutz und den Erhalt von Bausubstanz wird - und Renovierungen stärker fördert. Ziel der Petition Die Petition fordert die Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés) auf, die großherzogliche Verordnung vom 30. Juli 2002 zu überarbeiten und zu aktualisieren. Diese regelt die Anwendung des superreduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3 % auf Bau- und vor allem Renovierungsarbeiten an Wohngebäuden. Konkret schlägt die Petition vor: • eine deutliche Anhebung der aktuellen Obergrenze von 50 000 EUR pro Wohneinheit, • eine regelmäßige Anpassung (automatische Indexierung) dieser Obergrenze entsprechend der Entwicklung der Baukosten, • eine Ausweitung der Anspruchskriterien, um schrittweise, energetische oder umfassende Renovierungen besser einzubeziehen sowie die Aufhebung der Begrenzung pro Katastereinheit, • eine insgesamt attraktivere steuerliche Behandlung von Renovierungen, insbesondere zur Erhaltung der grauen Energie bestehender Gebäude.

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Wichtige Informationen

Zulässig

Datum der Einreichung

05/02/2026

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