Verstärkter Einsatz mobiler Radarkontrollen und Anpassung der Sanktionen

Einfache Petition Nr.3846

Petent: Bob Mannes

Text der Petition

Sehr geehrte Damen und Herren, als gebürtiger Luxemburger beobachte ich mit wachsender Besorgnis, dass sich viele Autofahrer nicht an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Nach persönlicher Erfahrung fährt mehr als die Hälfte der Verkehrsteilnehmer regelmäßig zu schnell, unabhängig davon, ob sie sich in Wohngebieten, auf Landstraßen oder auf Autobahnen befinden. Besonders alarmierend ist, dass Luxemburg laut mehreren Studien im Vergleich zu seinen Nachbarländern negativ auffällt, wenn es um riskantes Fahrverhalten geht. Eine Schweizer Studie, die offizielle EU-Daten und die Road Users' Attitudes Survey (ESRA) ausgewertet hat, zeigt, dass Luxemburg in mehreren Kategorien Spitzenreiter ist: 79,3 % der Befragten gaben an, regelmäßig auf Autobahnen zu schnell zu fahren, der höchste Wert aller untersuchten Länder. Zudem räumten 37,2 % ein, schon einmal alkoholisiert gefahren zu sein. Auch wenn der Aspekt Alkohol am Steuer meiner Meinung nach durch Polizeikontrollen bereits gut abgedeckt ist, liegt mein Hauptanliegen beim allgemeinen Verhalten im Straßenverkehr. Es entsteht der Eindruck, dass sich viele Autofahrer, ob Einwohner oder Grenzgänger, systematisch nicht an Tempolimits halten, da sie kaum mit Kontrollen rechnen müssen. Angesichts der Gefahren, die von überhöhter Geschwindigkeit für andere Verkehrsteilnehmer sowie für Arbeiter in Baustellenbereichen, insbesondere auf Autobahnen, ausgehen, rege ich an, den Einsatz mobiler Radarkontrollen deutlich zu verstärken. Mobile Blitzer, wie sie in unseren Nachbarländern verwendet werden, etwa fest installierte Geräte mit Kennzeichen oder kompakte Systeme auf Stelzen, könnten auch in Luxemburg flexibler eingesetzt werden. Während stationäre und Streckenradare an bestimmten Punkten eine gute Wirkung erzielen, scheint der Einsatz mobiler Geräte bislang stark begrenzt zu sein und konzentriert sich überwiegend auf innerörtliche Straßen. Es wäre daher zu prüfen, ob diese Systeme künftig auch auf Autobahnen, in Tunneln und auf Schnellstraßen regelmäßig eingesetzt werden können, um dort eine stärkere abschreckende Wirkung zu erzielen. Hinzu kommt, dass in Luxemburg überdurchschnittlich viele leistungsstarke, teure Fahrzeuge unterwegs sind. Viele davon gehören zur Kategorie großer SUV oder Limousinen, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts und ihrer Frontgestaltung ein erhöhtes Risiko für schwächere Verkehrsteilnehmer darstellen. Während solche Fahrzeuge ihren Insassen ein hohes Maß an Sicherheit bieten, sind Fußgänger, Radfahrer und Fahrer kleinerer Autos im Falle eines Unfalls wesentlich stärker gefährdet. Umso wichtiger ist es, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent verfolgt und geahndet werden. Ein weiterer Aspekt betrifft die Höhe der Bußgelder. Eine Anpassung der Strafen an das Einkommen der jeweiligen Verkehrsteilnehmer könnte dazu beitragen, mehr Gerechtigkeit und Abschreckungswirkung zu schaffen. Derzeit erscheint ein Bußgeld von 49 Euro für geringfügige Verstöße für Personen mit niedrigem Einkommen durchaus spürbar, während es für Menschen mit einem Jahreseinkommen von über 100 000 Euro kaum eine Wirkung entfaltet. Besonders auffällig ist dieser Unterschied, wenn Verstöße mit Fahrzeugen begangen werden, deren Anschaffungskosten den Jahresverdienst vieler Bürger übersteigen. Eine einkommensabhängige Gestaltung von Bußgeldern würde die Verhältnismäßigkeit erhöhen und das Verantwortungsbewusstsein stärken. Darüber hinaus erscheint auch die derzeitige Sanktionierung innerorts als zu milde. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bis etwa 65 km/h, also rund 15 km/h zu schnell, führt derzeit lediglich zu einem Bußgeld von 49 Euro, ohne Punkteverlust oder weitere Konsequenzen. Angesichts der tatsächlichen Gefährdung, insbesondere an Zebrastreifen, in Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen, wirkt diese Strafe unverhältnismäßig niedrig. Schon eine Geschwindigkeit von 65 km/h innerorts verlängert den Bremsweg erheblich und steigert das Unfallrisiko deutlich. Eine Anpassung der Sanktionen an die Gefährdungslage wäre daher sinnvoll, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wirksamer zu fördern. Auch die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer bleibt ein ernstes Problem. Da die Polizei bereits stark ausgelastet ist und auf langsameren Straßen aus meiner Sicht gute Arbeit leistet, schlage ich ergänzend vor, mobile Kameras auf Autobahnbrücken einzusetzen, um auch auf Schnellstraßen eine effiziente und automatische Überwachung zu ermöglichen. Ziel dieser Petition ist es, die Verkehrssicherheit in Luxemburg insgesamt zu verbessern - durch häufigere und besser verteilte mobile Kontrollen, eine gerechtere Bußgeldstruktur und realistischere Sanktionen für gefährliche Verstöße. Dies würde nicht nur Leben schützen, sondern auch das Bewusstsein für Verantwortung im Straßenverkehr nachhaltig stärken. Ich danke Ihnen im Voraus für die Prüfung dieses Anliegens und freue mich auf eine Stellungnahme Ihrerseits.

Wichtige Informationen

Closed

Datum der Einreichung

18/10/2025

Zusätzliche Informationen

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Verstärkter Einsatz mobiler Radarkontrollen und Anpassung der Sanktionen

Einfache Petition Nr.3846

Petent: Bob Mannes

Text der Petition

Sehr geehrte Damen und Herren, als gebürtiger Luxemburger beobachte ich mit wachsender Besorgnis, dass sich viele Autofahrer nicht an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Nach persönlicher Erfahrung fährt mehr als die Hälfte der Verkehrsteilnehmer regelmäßig zu schnell, unabhängig davon, ob sie sich in Wohngebieten, auf Landstraßen oder auf Autobahnen befinden. Besonders alarmierend ist, dass Luxemburg laut mehreren Studien im Vergleich zu seinen Nachbarländern negativ auffällt, wenn es um riskantes Fahrverhalten geht. Eine Schweizer Studie, die offizielle EU-Daten und die Road Users' Attitudes Survey (ESRA) ausgewertet hat, zeigt, dass Luxemburg in mehreren Kategorien Spitzenreiter ist: 79,3 % der Befragten gaben an, regelmäßig auf Autobahnen zu schnell zu fahren, der höchste Wert aller untersuchten Länder. Zudem räumten 37,2 % ein, schon einmal alkoholisiert gefahren zu sein. Auch wenn der Aspekt Alkohol am Steuer meiner Meinung nach durch Polizeikontrollen bereits gut abgedeckt ist, liegt mein Hauptanliegen beim allgemeinen Verhalten im Straßenverkehr. Es entsteht der Eindruck, dass sich viele Autofahrer, ob Einwohner oder Grenzgänger, systematisch nicht an Tempolimits halten, da sie kaum mit Kontrollen rechnen müssen. Angesichts der Gefahren, die von überhöhter Geschwindigkeit für andere Verkehrsteilnehmer sowie für Arbeiter in Baustellenbereichen, insbesondere auf Autobahnen, ausgehen, rege ich an, den Einsatz mobiler Radarkontrollen deutlich zu verstärken. Mobile Blitzer, wie sie in unseren Nachbarländern verwendet werden, etwa fest installierte Geräte mit Kennzeichen oder kompakte Systeme auf Stelzen, könnten auch in Luxemburg flexibler eingesetzt werden. Während stationäre und Streckenradare an bestimmten Punkten eine gute Wirkung erzielen, scheint der Einsatz mobiler Geräte bislang stark begrenzt zu sein und konzentriert sich überwiegend auf innerörtliche Straßen. Es wäre daher zu prüfen, ob diese Systeme künftig auch auf Autobahnen, in Tunneln und auf Schnellstraßen regelmäßig eingesetzt werden können, um dort eine stärkere abschreckende Wirkung zu erzielen. Hinzu kommt, dass in Luxemburg überdurchschnittlich viele leistungsstarke, teure Fahrzeuge unterwegs sind. Viele davon gehören zur Kategorie großer SUV oder Limousinen, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts und ihrer Frontgestaltung ein erhöhtes Risiko für schwächere Verkehrsteilnehmer darstellen. Während solche Fahrzeuge ihren Insassen ein hohes Maß an Sicherheit bieten, sind Fußgänger, Radfahrer und Fahrer kleinerer Autos im Falle eines Unfalls wesentlich stärker gefährdet. Umso wichtiger ist es, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent verfolgt und geahndet werden. Ein weiterer Aspekt betrifft die Höhe der Bußgelder. Eine Anpassung der Strafen an das Einkommen der jeweiligen Verkehrsteilnehmer könnte dazu beitragen, mehr Gerechtigkeit und Abschreckungswirkung zu schaffen. Derzeit erscheint ein Bußgeld von 49 Euro für geringfügige Verstöße für Personen mit niedrigem Einkommen durchaus spürbar, während es für Menschen mit einem Jahreseinkommen von über 100 000 Euro kaum eine Wirkung entfaltet. Besonders auffällig ist dieser Unterschied, wenn Verstöße mit Fahrzeugen begangen werden, deren Anschaffungskosten den Jahresverdienst vieler Bürger übersteigen. Eine einkommensabhängige Gestaltung von Bußgeldern würde die Verhältnismäßigkeit erhöhen und das Verantwortungsbewusstsein stärken. Darüber hinaus erscheint auch die derzeitige Sanktionierung innerorts als zu milde. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bis etwa 65 km/h, also rund 15 km/h zu schnell, führt derzeit lediglich zu einem Bußgeld von 49 Euro, ohne Punkteverlust oder weitere Konsequenzen. Angesichts der tatsächlichen Gefährdung, insbesondere an Zebrastreifen, in Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen, wirkt diese Strafe unverhältnismäßig niedrig. Schon eine Geschwindigkeit von 65 km/h innerorts verlängert den Bremsweg erheblich und steigert das Unfallrisiko deutlich. Eine Anpassung der Sanktionen an die Gefährdungslage wäre daher sinnvoll, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wirksamer zu fördern. Auch die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer bleibt ein ernstes Problem. Da die Polizei bereits stark ausgelastet ist und auf langsameren Straßen aus meiner Sicht gute Arbeit leistet, schlage ich ergänzend vor, mobile Kameras auf Autobahnbrücken einzusetzen, um auch auf Schnellstraßen eine effiziente und automatische Überwachung zu ermöglichen. Ziel dieser Petition ist es, die Verkehrssicherheit in Luxemburg insgesamt zu verbessern - durch häufigere und besser verteilte mobile Kontrollen, eine gerechtere Bußgeldstruktur und realistischere Sanktionen für gefährliche Verstöße. Dies würde nicht nur Leben schützen, sondern auch das Bewusstsein für Verantwortung im Straßenverkehr nachhaltig stärken. Ich danke Ihnen im Voraus für die Prüfung dieses Anliegens und freue mich auf eine Stellungnahme Ihrerseits.

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Datum der Einreichung

18/10/2025

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