Zum Schutz der Grundfreiheiten und der individuellen Souveränität im Rahmen der Einführung von eIDAS 2.0 (Eu-Verordnung über elektronische Identifizierung)

Öffentliche Petition Nr.3842

Petent: Sven Eli Lima Soares

Diese Petition ist in weiteren Sprachen verfügbar:

Ziel der Petition

Diese Petition hat zum Ziel, in Luxemburg das grundlegende Recht jedes Bürgers zu gewährleisten, die Nutzung der europäischen digitalen Identität (eIDAS 2.0) abzulehnen, ohne negative Folgen, soziale Ausgrenzung, Einschränkungen beim Zugang zu öffentlichen oder privaten Dienstleistungen oder administrativen bzw. wirtschaftlichen Druck befürchten zu müssen. Die im Jahr 2024 verabschiedete EU-Verordnung eIDAS 2.0 führt die sogenannte ,,Europäische digitale Identitäts-Wallet" ein, mit der sich Bürger in der gesamten Europäischen Union digital ausweisen und elektronisch signieren können. Obwohl das erklärte Ziel darin besteht, digitale Interaktionen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, haben mehrere Organisationen, Fachleute und unabhängige Institutionen - darunter EDRi, Epicenter.works, die Privacy First Foundation, die Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie über 300 europäische Cybersicherheitsexperten - erhebliche Bedenken hinsichtlich der technischen und rechtlichen Auswirkungen geäußert. Die wichtigsten Risiken sind: Mögliche Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Übermäßige Zentralisierung und Verknüpfung von Daten (Identität, Gesundheit, Finanzen, Verwaltung), was Profiling oder Massenüberwachung ermöglichen könnte; Fehlende effektive Freiwilligkeit, wenn der Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen faktisch von der Nutzung der digitalen Identität abhängt; Digitale Ausgrenzung und indirekte Diskriminierung älterer, vulnerabler oder technikferner Personen; Einschränkung der individuellen Souveränität und Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten. Diese Punkte werfen Fragen zur Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere den Artikeln 5, 6 und 7 (Rechtmäßigkeit und Freiwilligkeit der Einwilligung), sowie zu den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union auf. Die Petition fordert das Parlament auf: feierlich zu bekräftigen, dass die Nutzung der europäischen digitalen Identität in Luxemburg streng freiwillig bleibt; nicht-digitale Alternativen für alle wichtigen Dienste dauerhaft sicherzustellen; jede Form direkter oder indirekter Verpflichtung im Zusammenhang mit der digitalen Identität abzulehnen; sicherzustellen, dass die nationale Umsetzung von eIDAS 2.0 mit der luxemburgischen Verfassung, der EU-Grundrechtecharta und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) im Einklang steht; auf europäischer Ebene das Prinzip der freien technologischen Wahl und der informierten Einwilligung zu verteidigen. Diese Initiative richtet sich nicht gegen den technologischen Fortschritt, sondern soll gewährleisten, dass dieser Fortschritt im Einklang mit den Grundwerten der luxemburgischen Gesellschaft steht: Freiheit, Menschenwürde und Schutz der Privatsphäre.

Begründung der Petition

Die Einführung der europäischen digitalen Identität betrifft alle Bürger und Einwohner Luxemburgs, da sie grundlegende Fragen der individuellen Freiheit, des Datenschutzes und der Gleichbehandlung beim Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten aufwirft. Das Allgemeininteresse dieser Petition besteht darin, ein demokratisches Gleichgewicht zwischen technologischer Innovation und dem Schutz der Grundrechte zu wahren. Wenn die Nutzung der digitalen Identitäts-Wallet zur Voraussetzung für bestimmte Dienstleistungen würde, wäre die angebliche ,,Freiwilligkeit" des Systems faktisch aufgehoben. Dies würde zu einer digitalen Zwangssituation führen, die im Widerspruch zum Geist der Grundrechtecharta und der Datenschutz-Grundverordnung stünde. Ein solcher Wandel hätte kollektive Auswirkungen: Ungleichheiten beim Zugang zu Rechten für Bürger ohne digitale Ausstattung; Verlust des Vertrauens in staatliche und europäische Institutionen; Schwächung des sozialen Zusammenhalts durch die Stigmatisierung Andersdenkender; und langfristig eine Erosion der individuellen Souveränität über persönliche Daten. Im öffentlichen Interesse Luxemburgs liegt es, dass die Einführung digitaler Instrumente auf freiwilliger und informierter Entscheidung beruht - auf Vertrauen, nicht auf Zwang. Die Wahrung der Möglichkeit, die digitale Identität abzulehnen, ohne dafür Nachteile zu erleiden, ist ein Bestandteil des Schutzes der Grundfreiheiten und des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 10 und 11 der Verfassung). Zudem hat Luxemburg als EU-Mitgliedsstaat die Verantwortung, ein digitales Modell zu fördern, das auf Selbstbestimmung und individueller Verantwortung basiert, nicht auf technologischer Fremdbestimmung. Diese Petition dient somit dem Allgemeinwohl, indem sie fordert, dass jeder Bürger das Recht behält: die digitale Identität abzulehnen, ohne soziale oder administrative Nachteile zu erfahren; einen wirksamen Schutz seiner Daten und seiner Privatsphäre zu genießen; und seine Rechte weiterhin ohne Abhängigkeit von einem einzigen digitalen System auszuüben. Die Bewahrung der Wahlfreiheit und der Privatsphäre ist kein individuelles Anliegen, sondern ein Grundpfeiler der Demokratie und des Vertrauens zwischen Bürgern und Institutionen. Diese Petition erinnert daran, dass die digitale Transformation Luxemburgs der Freiheit des Menschen dienen muss - nicht ihrer Einschränkung.

Unterschriften­sammlung läuft

Die Schwelle von 5500 entspricht der Anzahl der Unterschriften, die erforderlich sind, um eine öffentliche Anhörung auszulösen.

Eingetragene Unterschriften

1 / 5 500

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Wichtige Informationen

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Datum der Einreichung

16/10/2025

Öffnung der Unterschriftensammlung

13/11/2025

Zusätzliche Informationen