Im Ausland lebende Luxemburger sollen das Recht haben, bei den Kammerwahlen (Chamberwahlen) für eine Partei zu kandidieren. - Die Petitionen
Im Ausland lebende Luxemburger sollen das Recht haben, bei den Kammerwahlen (Chamberwahlen) für eine Partei zu kandidieren.
Öffentliche Petition Nr.2928
Petent: Olivier Delvaux
Ziel der Petition
Viele Luxemburger leben im nahen Grenzgebiet und arbeiten in Luxemburg und haben eine luxemburgische Matrikelnummer, sprich sind von luxemburgischer Nationalität. Als im Ausland lebender Luxemburger, hat man die freiwillige Gelegenheit per Briefwahl an den nationalen Kammerwahlen (Chamberwahlen) teilzunehmen. Auch wenn man hier für den Bezirk wählt, wo man als letztes in Luxemburg wohnhaft war. Viele Luxemburger die im Ausland wohnen sind Mitglied in einer Partei, welche solch eine Mitgliedschaft zulassen, jedoch um politisch kandidieren zu können, muss man in Luxemburg wohnhaft sein. Wenn ein Luxemburger, der im Ausland lebt und trotzdem hier in Luxemburg arbeitet, Steuern zahlt und so weiter, doch per Briefwahl mitwählen darf, wieso ist es dann nicht auch möglich für die Kammerwahlen zu kandidieren?
Begründung der Petition
Viele Luxemburger, die im Grenzgebiet leben und politisch engagiert sind, wollen für die Landeswahlen kandidieren, aber dies ist nicht möglich, wenn man nicht in Luxemburg wohnhaft ist, obwohl man im Gegensatz jedoch per Briefwahl mitwählen darf. Wenn die luxemburgischen Grenzgänger auch die Möglichkeit hätten zu kandidieren, wäre es demokratischer und jeder Luxemburger, der die luxemburgische Nationalität hat, hätte auch die Möglichkeit sich politisch zu engagieren und es würden sich Kandidaten aufsetzen, die noch andere Ideen und Motivationen haben, um unser Land noch attraktiver zu machen.
Unterschriftensammlung abgeschlossen
Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 22 Unterschriften gültig.
Gültige Unterschriften
22 / 4 500
Wichtige Informationen
Abgeschlossen
Datum der Einreichung
16/10/2023
Öffnung der Unterschriftensammlung
12/01/2024
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
06/05/2024
Beendigungsbescheid
30/04/2024
Die öffentliche Petition Nr. 2928 wurde am 30-04-2024 abgeschlossen
13/03/2024
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
13/03/2024
Die öffentliche Petition Nr. 2928 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-03-2024 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 22
13/03/2024
Gültige Online-Unterschriften: 22
23/02/2024
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2928 ist am 23-02-2024 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 22
12/01/2024
Die öffentliche Petition Nr. 2928 kann ab dem 12-01-2024 unterschrieben werden
11/01/2024
Zulässigkeitsbescheid
11/01/2024
Die öffentliche Petition Nr. 2928 wurde am 11-01-2024 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
10/01/2024
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 10-01-2024 betreffend die Petition Nr. 2928 fällt positiv aus
17/10/2023
Die öffentliche Petition Nr. 2928 wurde am 17-10-2023 eingereicht.