Wer eine Petition einreichen/unterschreiben möchte, muss im nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein, d.h. über eine Sozialversicherungsnummer verfügen. Geben Sie Ihren Namen bitte so an, wie er auf Ihrer Karte steht. Das gilt auch, wenn sich ihr Name (z.B. durch Heirat) geändert hat.
Die Parlamentsverwaltung prüft regelmäßig die Gültigkeit der gesammelten Unterschriften (keine Duplikate etc.). Nach Ablauf der Unterzeichungsfrist wird eine gründliche Prüfung durchgeführt. Deshalb kann es vorkommen, dass die hier angezeigten Unterschriften nicht der tatsächlichen Anzahl der Unterschriften entsprechen.