Petitionnär/in: Stephanie Geyer
Urlaub für pflegebedürftige Angehörige
Zil vun der Petitioun
Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner. Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre ... méi
D’Etappe vun dëser Petitioun
Eng Stellungnam iwwert d'einfach Petitioun Nr. 3417 ass disponibel, den 11-12-2024
Minister(en): Monsieur Georges Mischo, Ministre du Travail
Prise de position gouvernementaleEng Stellungsnam ass den 21-11-2024 iwwert d'einfach Petitioun Nr. 3417 ugefrot ginn
Minister(en): Monsieur Georges Mischo, Ministre du Travail
Déi ordinär Petitioun Nr. 3417 gouf den 20-11-2024 vun der Petitiounskommissioun als recevabel deklaréiert
Recevabilitéit: recevabel
D'einfach Petitioun Nr. 3417 gouf den 23-10-2024 deposéiert.
Titel vun der Petitioun: Urlaub für pflegebedürftige Angehörige
Zil vun der Petitioun: Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner.
Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre alt, dann kann diese Person nur auf die Hilfe des Ehegatten/Partners zählen.
Der Antrag wäre, dass auch Geschwister diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen können. Geschwister sollten als Verwandte 1. Grades eingestuft werden. (wenn die Eltern identisch sind).
Außerdem sind 5 Tage im Jahr ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade in solch schwierigen Zeiten ist die Unterstützung der Familie manchmal der einzige Halt für den Pflegebedürftigen.
Wir bitten um Beachtung dieses Anliegens.