Öffentliche n°2916

Petitionär/in: Claudia Avenanti

Petition gegen erzwungenes Umgangsrecht mit Großeltern / Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

Ziel der Petition

Die Petition setzt sich nachdrücklich für das Recht von Kindern ein, den Umgang mit ihren Großeltern zu verweigern, insbesondere wenn sie aufgrund von schlechten Erfahrungen oder traumatischen Erlebnissen berechtigte Bedenken haben. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder soll und muss immer an erster Stelle stehen. Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

Beweggründe für die Petition

Kindeswohl im Mittelpunkt: Das Wohl des Kindes sollte immer vorrangig berücksichtigt werden. Wenn ein Kind den Umgang mit seinen Großeltern aus guten Gründen ablehnt, müssen diese Gründe ernsthaft in Betracht gezogen werden.Schlechte Erfahrungen und Trauma: Kinder können in ihrer Beziehung zu ihren Großeltern negative Erfahrungen oder traumatische Ereignisse erlebt haben, die ihre Entscheidung, den Umgang zu verweigern, rechtfertigen. Erzwungener Umgang könnte das Kind weiter belasten. Kindeswille respektieren: Es ist von entscheidender Bedeutung, den Willen des Kindes zu respektieren, insbesondere wenn es alt genug ist, um seine Entscheidung selbst zu treffen. Die Meinung und die Gefühle des Kindes sollten angemessen berücksichtigt werden. Psychische und emotionale Gesundheit: Erzwungener Umgang kann die psychische und emotionale Gesundheit des Kindes erheblich beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen haben. Es ist sehr wichtig, für die Zukunft der Kinder, dass die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über das Umgangsrecht mit Großeltern sorgfältig überarbeitet und angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in allen Fällen vorrangig berücksichtigt wird. Insbesondere sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: Individuelle Bewertung: Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, unter Berücksichtigung der einzigartigen Umstände und des Wohlergehens des Kindes. Kindeswille respektieren: Der ausdrückliche Wille des Kindes sollte bei Entscheidungen über den Umgang mit Großeltern ernsthaft berücksichtigt werden. Ganzheitlicher Ansatz: Die Gesetzgebung sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.

Diese öffentliche Petition hat keine 4.500 Unterschrifen gesammelt. Auf Antrag des Urhebers wurde sie in eine einfache Petition umgewandet. Einfache Petition anzeigen.
abgelaufen  22.02.2024
68 /4.500
2%
gesammelte Unterschriften

Verlauf dieser Petition

Icon process
30.04.2024

Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 2916 am 30-04-2024

13.03.2024

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

13.03.2024

Die öffentliche Petition Nr. 2916 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-03-2024 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 68

13.03.2024

Gültige Online-Unterschriften: 68

23.02.2024

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2916 ist am 23-02-2024 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 68

12.01.2024

Die öffentliche Petition Nr. 2916 kann ab dem 12-01-2024 unterschrieben werden

11.01.2024

Zulässigkeitsbescheid

11.01.2024

Die öffentliche Petition Nr. 2916 wurde am 11-01-2024 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 12-01-2024 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 22-02-2024 um 23:59

10.01.2024

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 10-01-2024 betreffend die Petition Nr. 2916 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

05.10.2023

Die öffentliche Petition Nr. 2916 wurde am 05-10-2023 eingereicht.

Titel der Petition: Petition gegen erzwungenes Umgangsrecht mit Großeltern / Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

Ziel der Petition: Die Petition setzt sich nachdrücklich für das Recht von Kindern ein, den Umgang mit ihren Großeltern zu verweigern, insbesondere wenn sie aufgrund von schlechten Erfahrungen oder traumatischen Erlebnissen berechtigte Bedenken haben. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder soll und muss immer an erster Stelle stehen.

 

Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

 

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Kindeswohl im Mittelpunkt: Das Wohl des Kindes sollte immer vorrangig berücksichtigt werden. Wenn ein Kind den Umgang mit seinen Großeltern aus guten Gründen ablehnt, müssen diese Gründe ernsthaft in Betracht gezogen werden.Schlechte Erfahrungen und Trauma: Kinder können in ihrer Beziehung zu ihren Großeltern negative Erfahrungen oder traumatische Ereignisse erlebt haben, die ihre Entscheidung, den Umgang zu verweigern, rechtfertigen. Erzwungener Umgang könnte das Kind weiter belasten.

Kindeswille respektieren: Es ist von entscheidender Bedeutung, den Willen des Kindes zu respektieren, insbesondere wenn es alt genug ist, um seine Entscheidung selbst zu treffen. Die Meinung und die Gefühle des Kindes sollten angemessen berücksichtigt werden.

Psychische und emotionale Gesundheit: Erzwungener Umgang kann die psychische und emotionale Gesundheit des Kindes erheblich beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen haben. Es ist sehr wichtig, für die Zukunft der Kinder, dass die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über das Umgangsrecht mit Großeltern sorgfältig überarbeitet und angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in allen Fällen vorrangig berücksichtigt wird.

Insbesondere sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Individuelle Bewertung: Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, unter Berücksichtigung der einzigartigen Umstände und des Wohlergehens des Kindes.

Kindeswille respektieren: Der ausdrückliche Wille des Kindes sollte bei Entscheidungen über den Umgang mit Großeltern ernsthaft berücksichtigt werden.

Ganzheitlicher Ansatz: Die Gesetzgebung sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.