Die öffentliche Petition Nr. 798 wurde am 04-05-2017 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt
Zulässigkeit : unzulässig
Petitionär/in: FABIO AGOSTINO CONDORELLI
Zulässigkeit : unzulässig
Gutachten des Petitionsausschusses : negativ
Titel der Petition: GAZON DE MERL (PARC DE MERL)