Öffentliche n°621

Petitionär/in: Marc SCHMIT

Gerichtliche Schritte zwecks Abschalten und Stilllegen des Atomkraftwerks Cattenom.

Ziel der Petition

Nach den letzten Erkenntnissen und Berichten über den Zustand des Atomkraftwerks Cattenom soll die Regierung eine Klage bei den zuständigen Gerichtsbarkeiten einreichen um das unverzügliche Abschalten und anschließende Stilllegen dieser Atomzentrale zu bewirken. Die Hauptgründe für diese ... mehr

Beweggründe für die Petition

Das im Grenzgebiet liegende Kernkraftwerk stellt neben der direkten Bedrohung aller im Umkreis lebenden Menschen die Existenz unseres ganzen Landes in Frage. Im Falle einer nuklearen Katastrophe könnte unser Land de facto von der Landkarte verschwinden.

abgelaufen  03.05.2016
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Verlauf dieser Petition

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18.04.2018

Beendigungsbescheid

16.04.2018

Die öffentliche Petition Nr. 621 wurde am 16-04-2018 abgeschlossen

Begründung der Beendigung: Suite au bilan de la Commission

14.12.2016

Transmission du procès-verbal de la réunion jointe

21.06.2016

Eine öffentliche Ausschuss-Anhörung betreffend die öffentliche Petition Nr. 621 fand am 21-06-2016 statt

Ausschussarbeiten: Débat public en commission

Sitzungsprotokolle Sitzungsprotokolle
20.06.2016

9.701 signatures validées

02.06.2016

Einladung zur öffentlichen Anhörung

13.05.2016

Gültige Online-Unterschriften: 9695

13.05.2016

Die öffentliche Petition Nr. 621 hat am 13-05-2016 das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften erreicht

04.05.2016

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 621 ist am 04-05-2016 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 10006

04.05.2016

Gültige Papier- Unterschriften: 6

22.03.2016

Die öffentliche Petition Nr. 621 kann ab dem 22-03-2016 unterschrieben werden

21.03.2016

Die öffentliche Petition Nr. 621 wurde am 21-03-2016 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 22-03-2016 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 03-05-2016 um 23:59

17.03.2016

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 17-03-2016 betreffend die Petition Nr. 621 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

10.03.2016

Die öffentliche Petition Nr. 621 wurde am 10-03-2016 eingereicht.

Titel der Petition: Gerichtliche Schritte zwecks Abschalten und Stilllegen des Atomkraftwerks Cattenom.

Ziel der Petition: Nach den letzten Erkenntnissen und Berichten über den Zustand des Atomkraftwerks Cattenom soll die Regierung eine Klage bei den zuständigen Gerichtsbarkeiten einreichen um das unverzügliche Abschalten und anschließende Stilllegen dieser Atomzentrale zu bewirken.

Die Hauptgründe für diese Forderung sind:

1) Wie am 8. März 2016 gemeldet hat es im Atomkraftwerk Cattenom erneut einen Zwischenfall gegeben. Der Zwischenfall ereignete sich bei Wartungsarbeiten an der Turbine in Block 2, wo es zu einer Fehlstellung der Steuerstäbe kam. Sie seien zu tief eingefahren gewesen. Die Steuerstäbe regulieren die Leistung des Reaktors. Nach einer Stunde sei der Normalzustand wieder hergestellt worden. Der Betreiber EDF habe den Vorfall der Atomaufsicht ASN mit der Stufe 1 gemeldet. Bei einem, im vergangenen Jahr vertuschten schwerwiegenden Zwischenfall im AKW Fessenheim ging es unter anderem auch um Steuerstäbe. Der vorgenannte rezente Vorfall reiht sich in eine lange Liste ähnlicher und oft schwerwiegenderer Störfälle der letzten Jahre ein.

 

2) Das Atomkraftwerk Cattenom erfüllt offenbar nicht die europäischen und französischen Mindestanforderungen an alte Atomkraftwerke. Der Gutachter Manfred Mertins kommt zu dem Schluss: Für den Fall einer Kernschmelze könne der Betreiber des AKW Cattenom, EDF, nicht schlüssig erklären, wie der Druck im Primärkreislauf sicher entlastet werden könne. Bei einem Ausfall aller Sicherheitssysteme gebe es nur einen „bedingten Grundschutz“, um die nukleare Katastrophe zu verhindern. Der gravierendste Mangel sei, dass eine Kernschmelze in der Anlage nicht beherrschbar sei. Mertins war Sachverständiger für AKW-Sicherheit, unter anderem bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit. Stünde das AKW Cattenom in Deutschland, hätte es, den dort geltenden Standards entsprechend, längst abgeschaltet werden müssen.

 

 

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Das im Grenzgebiet liegende Kernkraftwerk stellt neben der direkten Bedrohung aller im Umkreis lebenden Menschen die Existenz unseres ganzen Landes in Frage. Im Falle einer nuklearen Katastrophe könnte unser Land de facto von der Landkarte verschwinden.